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512.1 - Polizeigesetz
Arbeiten oder die rechtmässi- ge Benützung des öffentlichen Grundes behindern oder gefährden, und Fahrzeuge, die vorschriftswidrig auf öffentlichem Grund abgestellt sind, kann die Polizei wegschaffen oder wegschaffen Untersuchungsverfahrens in Frage stellt. 2 Sie hält den Grund für die Einschränkung der Informationspflicht gemäss Abs. 1 fest. 3 Sobald der Grund der Verweigerung, Einschränkung oder Aufschiebung wegfällt vorsieht. 2 Erfolgt die Personennachforschung mittels Ausschreibung, wird diese wi- derrufen, sobald der Grund entfällt. 3 Für die erfolgreiche Mitwirkung Privater bei der Personennachforschung kann die Polizei
2002.3a - Synoptische Darstellung
Genossenschaften werden zu 50% besteuert, wenn die Beteili- gung mindestens fünf Prozent am Aktien-, Grund oder Stammkapital beträgt oder einen Verkehrswert von mindestens 5 Mio. Fran- ken aufweist. 3 (un aus Anteilen an kollektiven Kapitalanlagen, soweit die Gesamterträge die Erträge aus direktem Grundbesitz über- steigen; f) Einkünfte aus immateriellen Gütern. 2 Dividenden, Gewinnanteile, Liquidati- Erlasse Antrag des Regierungsrates vom 21. Dezember 2010 § Titel Gesetz über den Gebührentarif im Grundbuchwesen (Grundbuchgebüh- rentarif) vom 27. September 2007 (BGS 215.35) 10 Rechnungsstellung und Inkasso
2025.3a - Beilage
Gesetzliche Grundpfandrechte Der verfügenden Behörde steht für sämtliche Forde- rungen auf Grund der Bestimmungen dieses Geset- zes und seiner Ausführungserlasse ein gesetzliches Grundpfandrecht gemäss § des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zu. § 36 Gesetzliche Grundpfandrechte Der verfügenden Behörde steht für sämtliche Forderun- gen auf Grund der Bestimmungen dieses Gesetzes und seiner Ausführungserlasse Kommission vom 6. Mai 2011 Seite 9/21 VIII. Grundbuch VIII. Grundbuch § 149 Grundbuchkreis Der Kanton bildet einen einheitlichen Grundbuch- kreis. Die Anlage des Grundbuches erfolgt nach Einwohnergemeinden. § 149
2068.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Behörden und Private sind auf Grundlagen über Grund und Boden angewiesen, wenn sie Entscheide über die Nutzung oder Veränderung des Lebensraums fällen. Wie diese Grundlagen erhoben, verwaltet und zur Verfügung Hintergrund. Die rechtlich geregelten Aufga- ben der Vermessung bestehen vermehrt darin, Grundlageninformationen über Grund und Bo- 2068.1 - 13848 Seite 9/34 den vor Ort zu beschaffen und zu verwalten und vor Geobasisdaten voraussetzt. Die Bestimmung verlangt nur, dass die vorhandenen Informationen über Grund und Boden erfasst werden, wenn sie einen Orts- und Rechtsbezug haben. Die Regelung führt keine zu
2476.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Belieben verfügen kann sowie die Tatsache, dass sich nach unserer Rechtsordnung das Eigen- tum an Grund und Boden nach oben und unten auf den Luftraum und das Erdreich erstreckt, soweit dafür ein Interesse zulässigen und gleichwertigen Möglichkeiten der Rechtsausübung ohne sachlichen 2476.1 - 14867 Seite 5/31 Grund gerade diejenige gewählt wird, die sich für andere besonders nachteilig auswirkt (Sch i- kaneverbot) auch für sie die Miteigentumsvermutung von Art. 670 ZGB gelte. § 104 Abs. 2 EG ZGB ist aus diesem Grund entbehrlich und kann aufgeho- ben werden. 2476.1 - 14867 Seite 23/31 § 105 Einfriedungen - Art. 697
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wenn sich nach Eingang der polizeilichen Akten, der Anzeige oder der Privatklage offensichtlich kein Grund für eine Strafuntersuchung ergibt. 1) Fassung gemäss Änderung vom 25. Jan. 2007 (GS 29, 133); in Kraft ente einsetzt. 4 Erfolgt die Fahndung mittels Ausschreibung, wird diese widerrufen, so- bald der Grund entfällt. 5 Für die erfolgreiche Mitwirkung Privater bei der Fahndung kann die Po- lizei eine Belohnung eine mündliche Verhandlung verzichten, so kann der Haftrichter in einem schrift- lichenVerfahren auf Grund des Haftbefehls, derAkten der Staatsanwaltschaft sowie der Äusserungen und Eingaben des Beschuldigten
1590.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Getränke mit Ausnahme von Wein und Bier ins Auge gefasst, sofern die Werbung vom öffentli- chen Grund her einsehbar ist (sog. Genfer Modell). Werbeeinschränkungen für Ta- bak gelten besonders für Kinder generelles Werbeverbot für Tabakwaren (Kino etc.) gefordert. Zudem sei der Begriff "vom öffentlichen Grund her einsehbar" ungenügend definiert. 44 1590.1 - 12496 § -- Plakatwerbeverbot für alkoholische Getränke Regeln der Kunst ausgeführt wird. Sie ist deshalb rechtswidrig, sofern nicht ein Rechtfertigungs- grund vorliegt. Nach Art. 28 Abs. 2 ZGB ist eine Persönlichkeitsverletzung nur recht- mässig, wenn sie durch
2377.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
für die Gemeinden ergeben sich nicht durch die Änderung des Lehrper- sonalgesetzes, sondern auf Grund einer möglichen Veränderung des Betreuungsverhältnisses zwischen Lehrperson und Anzahl Schüler. Hier sind die Gemeinden berechtigt, freiwillig anstelle des Kindergartens und der 1. Primarklasse die Grundstufe oder anstelle des Kindergartens und der 1. Primarklasse sowie 2. Primarklasse die Basisstufe e dass dies ohne Weiteres den Gemeinden überlassen werden kann und dass im Gesetz lediglich der Grundsatz der Qualitätssicherung erwähnt werden muss. Es ist auch zu vermeiden, dass der Kanton hier noch
2377.4a - Synopse
geändert) 1 Die Gemeinden sind berechtigt, a) anstelle des Kindergartens und der 1. Primarklasse die Grundstufe oder b) anstelle des Kindergartens und der 1. sowie 2. Primar- klasse die Basisstufe zu führen zudem die schulischen Grundlagen für den prüfungsfreien Eintritt in eine höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule bzw. Fachhochschule. 3 Sie schafft zudem die schulischen Grundlagen für den prüfungsfreien
2904.3b - Beilage Synopse
gesamten Aktiven oder Erträge (ohne Erträge gemäss Abs. 2) ausma- chen. 2 Erträge aus zugerischem Grundeigentum solcher Gesellschaften und Genossenschaften werden zum ordentlichen Tarif besteuert. Dabei können d) (geändert) im Kanton gelegene Grundstücke vermitteln; § 17 Selbstständige Erwerbstätigkeit – Grundsatz § 17 Abs. 1a (neu) 1a Für das Einkommen aus Patenten und vergleich- baren Rechten bei selbstständiger

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