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1322.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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aufmerk- sam, dass die 104 000 Einwohnerinnen und Einwohner unseres Kantons aufgrund der gesetzlichen Grundlagen zwingend verpflichtet sind, ihre Daten der Einwohner- kontrolle bekannt zu geben. Die Einwohne
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1323.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Kantonsanteils Im geltenden Bundes- und im kantonalen Recht besteht keine ausdrückliche Rechts- grundlage für die Verbuchung von ausserordentlichen Einnahmen seitens der SNB. Zur Anwendung kommt grundsätzlich
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1324.1 - Interpellationstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1324.1 (Laufnummer 11695) INTERPELLATION VON ANDREA HODEL, FRANZ PETER ITEN, MAJA DÜBEN- DORFER CHRISTEN, SILVIA KÜNZLI, PETER DÜR UND PETER RUST BETREFFEND ZUKÜNFTIGE NUTZUNG D
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1325.1 - Interpellationstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1325.1 (Laufnummer 11696) INTERPELLATION VON LEO GRANZIOL UND PETER DÜR BETREFFEND ERHÖHUNG DER ÜBERLEBENSCHANCEN BEI HERZSTILLSTAND VOM 8. APRIL 2005 Die Kantonsräte Leo Granzi
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1232.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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ng mit Fachmittelschulabschluss. Der Ausbildung wird ein für beide Profile gleiches Basisjahr zu Grunde gelegt. Im zweiten und dritten Schuljahr wird ein allgemein bildender Teil und ein berufsfeldbezogener und Absolventen der Schulen künftig der Anschluss an die Fachhochschulen ermög- licht wird. - Die Grundlagen für alle künftigen FMS der Zentralschweiz wurden von der Bildungsdirektorenkonferenz Zentralschweiz
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1232.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1232.4 (Laufnummer 11542) ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE KANTONALEN SCHULEN (ENTWICKLUNG DER DIPLOMMITTELSCHULE ZUR FACHMITTELSCHULE) BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOM
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1232.3b - Beilage 2
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Mehrkosten FMS aufgrund von Veränderungen in der Stundentafel 1. FMS-Jahr 2. FMS-Jahr 3. FMS-Jahr noch kein Profil Gesundheit/Soziales Pädagogik Gesundheit/Soziales Pädagogik Jahreslektionen FMS inkl.
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1256.2 - Antwort des Regierungsrates
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Arbeitsplätze in einer Ge- meinde kaum steuern (Wirtschaftsfreiheit, Niederlassungsfreiheit als Grundrechte der Bundesverfassung). Viel wichtiger ist, dass die Wohngebiete und Arbeitsplatzgebiete mit einem weitergehende Angaben (Miet- und Eigentumswohnungen, Preissegmente) stehen keine statistischen Grundlagen zur Verfügung. 4 1256.2 - 11598 Anzahl Zimmer Total neue Wohnein- heiten im Kanton 1 2 3 4 5 6+ Mit dem kantonalen Richtplan hat der Kantonsrat die zukünftige Siedlungspolitik festgeschrieben. Grundlage ist die Verteilung von Einwohnern und Beschäftigten im Kanton Zug bis im Jahr 2020. Darin hat der
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1321.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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einen Leistungskauf. In der IRV sind zudem die Grundlagen für die Ermittlung der Abgeltungen klar gere- gelt, und zwar wie folgt: 1321.1 - 11686 7 Als Grundlage für die Ermittlung der Abgeltungen erarbeiten handlungen unbestritten. Diese herausragenden Kulturhäuser sind tragende Elemen- te der kulturellen Grundinfrastruktur und Grundversorgung für die Grossregion Zürich-Zentralschweiz. Ihre Stellung darin ist einzigartig verpflichtend geregelt werden. Auf der obersten Rechtsstufe, in der Bundesverfassung, werden die Grundlagen geregelt. In Artikel 48 der Bundes- verfassung ist vorgesehen, dass die Kantone miteinander Verträge
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1320.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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und es beste- hen mit den meisten Grundeigentümern bereits Vorverträge. In kurzer Zeit wurden die Grundlagen für das eisenbahnrechtliche Plangenehmigungsverfahren der Dop- pelspur Cham - Freudenberg erstellt