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1321.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1321.3 (Laufnummer 11746) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND BEITRITT ZUR VEREINBARUNG ÜBER DIE INTERKANTONALE ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH ÜBERREGIONALER KULTUREINRICHTUNGEN BERICHT
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2223.2 - Antwort des Regierungsrates
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22 18.4 10 12.0 10 10.0 18 16.2 20122 18 17.8 22 18.0 10 11.0 10 8.5 18 15.9 2ohne Schulversuch Grundstufe Oberägeri Seite 14/17 2223.2 - 14561 Frage 7: Verhaltensauffällige oder strukturell verwahrloste Probleme zeigten sich aber bei leistungs- schwachen Jugendlichen, welche bei der beruflichen Grundbildung auf besondere Massnah- men und Rahmenbedingungen angewiesen seien. Hier stellen die Mitarbeitenden werden (§ 33 bis Abs. 1 SchulG). Diese besondere Förderung ist ge- mäss den massgebenden rechtlichen Grundlagen in erster Linie innerhalb der Regelklasse, d. h. integrativ, sowie klassen- und stufenübergreifend
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2112.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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übergreifende Gesamtverantwortung und systemati- sche Aufsicht über die Staatsverwaltung. Der Grundgedanke hinter dem Antrag sei, dass sich der Regierungsrat künftig als Geschäftsle i- tung des Kantons fizienz und Effektivität, Vermeidung von Fehlern sowie Verhindern von betrügerischem Verhal- ten. Grundlegend für den Aufbau eines IKS seien die folgenden Elemente: Ziele ausarbeiten, Prozessabläufe erfassen Kommissionsmitglied führte aus, die Information zwischen den einzelnen En t- scheidungsträgern sei im Grunde eine Selbstverständlichkeit . Es habe Mühe damit, so etwas in ein Gesetz aufzunehmen. Man müsse da
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2112.3a - Beilage
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Seite 3/4 Erfolgsfaktoren überprüfen müssen, was einer umfassenden Risikoanalyse bedarf. Eine gute Grundlage dazu kann beispielsweise das bestehende Risikoinventar bieten, welche s zu einer eigentlichen R
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2120.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2120.2 Laufnummer 14033 Interpellation der SVP-Fraktion betreffend Unterbringung von Asylbewerbern in der Gemeinde Menzingen (Gubel) (Vorlage Nr. 2120.1 - 14004) Antwort des Regierungsrate
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2152.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Hochschule Zug plant, regelt und führt ihre Angele- genheiten aufgrund eines Leistungsauftrages. § 3 Grundauftrag 1 Die Pädagogische Hochschule Zug erfüllt einen vierfachen Auftrag und richtet sich nach den gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen A. Grundlagen § 1 Bestand und Stellung 1 Der Kanton führt eine Pädagogische Hochschule. 2 Die Pädagogische Hochschule erworben wurde, wird durch die Instanz entzogen, die ihn verliehen hat. 4. Abschnitt Rechtspflege § 32 Grundsatz Die Rechtspflege richtet sich nach den Bestimmungen über den Rechts- schutz in Verwaltungssachen
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2152.2 - Antrag des Regierungsrates
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Hochschule Zug plant, regelt und führt ihre Angele- genheiten aufgrund eines Leistungsauftrages. § 3 Grundauftrag 1 Die Pädagogische Hochschule Zug erfüllt einen vierfachen Auftrag und richtet sich nach den gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen A. Grundlagen § 1 Bestand und Stellung 1 Der Kanton führt eine Pädagogische Hochschule. 2 Die Pädagogische Hochschule erworben wurde, wird durch die Instanz entzogen, die ihn verliehen hat. 4. Abschnitt Rechtspflege § 32 Grundsatz Die Rechtspflege richtet sich nach den Bestimmungen über den Rechts- schutz in Verwaltungssachen
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2151.1 - Interpellationstext
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Standes Zug gehisst wird? Falls nein, wer hat den Entscheid gefällt? 2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde der Entscheid gefällt, auf dem Regie- rungsgebäude des Kantons Zug das Hoheitszeichen der
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2183.2 - Antrag des Regierungsrates
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151.1 Antrag des Regierungsrates vom 25. September 2012; Vorlage Nr. 2183.2 (Laufnummer 14161); Kantonsbeschluss über die Geschäftsordnung des Regierungsrates Vom unbekannt (Stand unbekannt) Der Kanto
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2183.BGS 151.1 - Aufnahme in BGS 151.1, GS 2013/079
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Kanton Zug GS 2013/079 Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Regierungsrats (GO RR) Vom 26. September 2013 Von diesem Geschäft tangierte Erlasse (BGS Nummern) Neu: 151.1 Geändert: – Aufge