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2192.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
leicht sinke. Wichtig sei eine längerfristig stabile finanzielle Situation. Dies werde u.a. mit dem Grundsatz von § 3 Abs. 1 (gemäss Fas- sung der vorberatenden Kommission), wonach die Leistungen unter Ber
2192.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
Vorlage Nr. 2192.4 Laufnummer 14299 Totalrevision des Gesetzes über die Zuger Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit vom 26. März 2013 Sehr geehrter Herr Prä
2206.1 - Interpellationstext
300/mb Vorlage Nr. 2206.1 Laufnummer 14210 Interpellation von Thomas Lötscher betreffend Tüftellabor Einstein vom 3. Dezember 2012 Kantonsrat Thomas Lötscher, Neuheim, hat am 3. Dezember 2012 folgende
2215.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 2215.4 Laufnummer 14402 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für Instandsetzungen und einen Büroausbau bei der Liegen- schaft Artherstrasse 25 in Zug Bericht und Antrag der Staatsw
2102.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
und Bau Der Kommission war bewusst, dass der Kanton Zug eine Investition vorbereitet hat, die im Grunde von den Einwohnergemeinden zu leisten wäre, da diese für die Tertiärprävention zu- ständig sind.
2112.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
fordern die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Einführung eines einheitlichen und umfassenden Absenzenmanagements (Vorlage 1924), die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für den Anspruch auf «Whistleblowing» 1 - 12750) Motion der erweiterten Justizprüfungskommission betreffend Erarbeitung gesetzlicher Grundlagen zur Weitergabe von Informationen durch die Gene- ralsekretärin, den Generalsekretär (Vorlage 1923 «Whistleblowing» in der kantonalen Verwaltung (Vorlage 1925) und die Erarbeitung von gesetzlichen Grundlagen zur Weitergabe von Informationen durch die Generalsekretärin oder den Generalsekretär an die stell
2111.2 - Antwort des Regierungsrates
Schulleitungsmitglieder und Lehrpersonen. Über die Neuerungen in den Zeugnis- sen und die gesetzlichen Grundlagen ab Schuljahr 2011/12 wurde zudem in der Aprilausgabe der Schulinfo Zug im Fokusthema Beurteilen informieren weiterhin bezüglich Lernzielerreichung und erbrachte Schulleistungen und die- nen als Grundlage für schulische Laufbahnentscheide. Sie dokumentieren den Schulbesuch. Nebst den Fachkompetenzen die Schülerinnen und Schüler ihrer Klasse unterrichten. Die Klas- senlehrperson macht auf dieser Grundlage die definitive Beurteilung. Da die Klassenlehrperson aufgrund der ausgefüllten Beobachtungs- und
2141.2a - Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) - Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 vom 30. April 2012
einem ersten Schritt der Grundbetrag wie bisher berechnet wird. Anschliessend sind jedoch nur diejenigen Gemeinden bezugsberechtigt, deren Steuerertrag weniger als 95% des Grundbetrags ausmachen (neutrale Neuheim +4.2 Mio. CHF Grundbetrag = Sockelbetrag + (Einwohner x Pro-Kopf-Betrag) C H F 120 Mio. 140 Mio. Sockel 0.5 Mio. Pro-Kopf-Betrag 2010: 4‘525 CHF Die Lage der Geraden des Grundbetrages wird durch den ihrem Grundbedarf liegt, in den Finanzausgleich ein. Die Nehmergemeinden – z.B. Neuheim und Cham - erhalten dadurch genau so viele Mittel, dass sie den für ihre Einwohnerzahl errechneten Grundbedarf erreichen
2140.1 - Interpellationstext
Vorlage Nr. 2140.1 Laufnummer 14052 Interpellation von Andreas Hausheer betreffend Informatik beim Kanton Zug vom 24. April 2012 Kantonsrat Andreas Hausheer, Steinhausen, hat am 24. April 2012 folgend
2170.05a - Beilage 1
besteht aus 80 Mitgliedern. 2 Die Gesamterneuerungswahlen des Kan- tonsrates richten sich nach dem Grundsatz des proportionalen Wahlverfahrens. 3 Wahlkreise sind die Einwohnergemeinden. Die Zahl der Kanto sobald in einem Wahlkreis mehr als zwei Mitglieder in die gleiche Behörde zu wählen sind, der Grundsatz des propor- tionalen Wahlverfahrens (Minderheitenvertretung) zur Anwendung kommen. 3 Die Mitglieder sobald in einem Wahlkreis mehr als zwei Mitglieder in die gleiche Behörde zu wählen sind, der Grundsatz des propor- tionalen Wahlverfahrens (Minderheitenvertretung) zur Anwendung kommen. Die Gesamterneue-

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