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2192.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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leicht sinke. Wichtig sei eine längerfristig stabile finanzielle Situation. Dies werde u.a. mit dem Grundsatz von § 3 Abs. 1 (gemäss Fas- sung der vorberatenden Kommission), wonach die Leistungen unter Ber
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2192.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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Vorlage Nr. 2192.4 Laufnummer 14299 Totalrevision des Gesetzes über die Zuger Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit vom 26. März 2013 Sehr geehrter Herr Prä
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2206.1 - Interpellationstext
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300/mb Vorlage Nr. 2206.1 Laufnummer 14210 Interpellation von Thomas Lötscher betreffend Tüftellabor Einstein vom 3. Dezember 2012 Kantonsrat Thomas Lötscher, Neuheim, hat am 3. Dezember 2012 folgende
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2215.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2215.4 Laufnummer 14402 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für Instandsetzungen und einen Büroausbau bei der Liegen- schaft Artherstrasse 25 in Zug Bericht und Antrag der Staatsw
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2102.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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und Bau Der Kommission war bewusst, dass der Kanton Zug eine Investition vorbereitet hat, die im Grunde von den Einwohnergemeinden zu leisten wäre, da diese für die Tertiärprävention zu- ständig sind.
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2112.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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fordern die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Einführung eines einheitlichen und umfassenden Absenzenmanagements (Vorlage 1924), die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für den Anspruch auf «Whistleblowing» 1 - 12750) Motion der erweiterten Justizprüfungskommission betreffend Erarbeitung gesetzlicher Grundlagen zur Weitergabe von Informationen durch die Gene- ralsekretärin, den Generalsekretär (Vorlage 1923 «Whistleblowing» in der kantonalen Verwaltung (Vorlage 1925) und die Erarbeitung von gesetzlichen Grundlagen zur Weitergabe von Informationen durch die Generalsekretärin oder den Generalsekretär an die stell
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2111.2 - Antwort des Regierungsrates
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Schulleitungsmitglieder und Lehrpersonen. Über die Neuerungen in den Zeugnis- sen und die gesetzlichen Grundlagen ab Schuljahr 2011/12 wurde zudem in der Aprilausgabe der Schulinfo Zug im Fokusthema Beurteilen informieren weiterhin bezüglich Lernzielerreichung und erbrachte Schulleistungen und die- nen als Grundlage für schulische Laufbahnentscheide. Sie dokumentieren den Schulbesuch. Nebst den Fachkompetenzen die Schülerinnen und Schüler ihrer Klasse unterrichten. Die Klas- senlehrperson macht auf dieser Grundlage die definitive Beurteilung. Da die Klassenlehrperson aufgrund der ausgefüllten Beobachtungs- und
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2141.2a - Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) - Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 vom 30. April 2012
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einem ersten Schritt der Grundbetrag wie bisher berechnet wird. Anschliessend sind jedoch nur diejenigen Gemeinden bezugsberechtigt, deren Steuerertrag weniger als 95% des Grundbetrags ausmachen (neutrale Neuheim +4.2 Mio. CHF Grundbetrag = Sockelbetrag + (Einwohner x Pro-Kopf-Betrag) C H F 120 Mio. 140 Mio. Sockel 0.5 Mio. Pro-Kopf-Betrag 2010: 4‘525 CHF Die Lage der Geraden des Grundbetrages wird durch den ihrem Grundbedarf liegt, in den Finanzausgleich ein. Die Nehmergemeinden – z.B. Neuheim und Cham - erhalten dadurch genau so viele Mittel, dass sie den für ihre Einwohnerzahl errechneten Grundbedarf erreichen
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2140.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 2140.1 Laufnummer 14052 Interpellation von Andreas Hausheer betreffend Informatik beim Kanton Zug vom 24. April 2012 Kantonsrat Andreas Hausheer, Steinhausen, hat am 24. April 2012 folgend
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2170.05a - Beilage 1
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besteht aus 80 Mitgliedern. 2 Die Gesamterneuerungswahlen des Kan- tonsrates richten sich nach dem Grundsatz des proportionalen Wahlverfahrens. 3 Wahlkreise sind die Einwohnergemeinden. Die Zahl der Kanto sobald in einem Wahlkreis mehr als zwei Mitglieder in die gleiche Behörde zu wählen sind, der Grundsatz des propor- tionalen Wahlverfahrens (Minderheitenvertretung) zur Anwendung kommen. 3 Die Mitglieder sobald in einem Wahlkreis mehr als zwei Mitglieder in die gleiche Behörde zu wählen sind, der Grundsatz des propor- tionalen Wahlverfahrens (Minderheitenvertretung) zur Anwendung kommen. Die Gesamterneue-