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2170.03 - Antrag des Regierungsrates
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besteht aus 80 Mitgliedern. 2 Die Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrates richten sich nach dem Grundsatz des proportionalen Wahlverfahrens. 3 Wahlkreise sind die Einwohnergemeinden. Die Zahl der Kanto sobald in einem Wahlkreis mehr als zwei Mit- glieder in die gleiche Behörde zu wählen sind, der Grundsatz des proportio- nalen Wahlverfahrens (Minderheitenvertretung) zur Anwendung kommen. Die Gesamter
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2170.08 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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besteht aus 80 Mitgliedern. 2 Die Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrates richten sich nach dem Grundsatz des proportionalen Wahlverfahrens. 3 Wahlkreise sind die Einwohnergemeinden. Die Zahl der Kanto sobald in einem Wahlkreis mehr als zwei Mit- glieder in die gleiche Behörde zu wählen sind, der Grundsatz des proportio- nalen Wahlverfahrens (Minderheitenvertretung) zur Anwendung kommen. Die Gesamter
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2186.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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führten zu verschiedenen Anpassungen der Vorlage, u nter anderem in jenen Bereichen, in denen grundrechtliche Bedenken geäussert wurden. Das a n- gepasste Konkordat wurde im Rahmen der Schlussabstimmung Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG; BGS 162.1). Das Polizeigesetz verweist im Grundsatz in § 45 darauf. Nach VRG gelangen Beschwerden gegen Verfügungen aufgrund von Art. 3a und 3b Konkordat die aufzeigt, was die behördlichen Auflagen zum Gegenstand haben können. Mit Absatz 3 wird die Grundlage für die Behörden geschaffen, eine Ausweispflicht anzuordnen. Mit entsprechenden Lesegeräten wird
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2186.1c - Beilage 2
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1 Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vom 15. November 2007; Änderung vom 2. Februar 2012 Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -dire
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2186.2 - Antrag des Regierungsrates
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Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen Änderung vom ………………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. i der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 Der Ä
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2106.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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1. Ausgangslage Der Bund hat mit einer Revision des Bundesgesetzes dem seit Jahren postulierten Grundsatz "ein Kind - eine Zulage" entsprochen und damit ein zentrales Anliegen der Sozialpartner aufge- nommen
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2141.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Steuerertrag weniger als 95 % des Grundbetrags ausma- chen. Es wurde also eine neutrale Bandbreite von 5 % festgelegt. Es findet nur ein Ausgleich bis zu 95 % des Grundbetrags statt. Die nicht benötigten Mittel auf 4 % würden Hünenberg, Steinhausen und Risch noch zu Nettogewinnern. Dies entspricht nicht der Grundidee der zu prüfenden Änderungen der F i- Seite 16/20 2331.1 / 2129.2 / 2141.2 / 2254.2 - 14535 nanz Variante 5b, Seite 46) zeigt, dass durch die Einführung e i- ner «neutralen Zone» mit 95 % des Grundbetrages die umverteilte Summe um 16 % reduziert wird. Je grösser die «neutrale Zone» definiert wird, desto
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2143.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Stiftung St. Martin wurde 1992 vom Baarer Unternehmer Alfred Müller gegründet und ist mit einem Grundkapital von 2,5 Millionen Franken ausgestattet. Die Stiftung steht unter der Aufsicht des Bundes. Sie
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2168.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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is) durchlaufen und dient als Grundstein der beruflichen Karriere. d. Volle Freizügigkeit Mit dem Beitritt zur neuen Interkantonalen Vereinbarung HFSV wird die Grundlage für eine fl ä- chendeckende Geltung Der Kanton Zug verfügt über ein breites A n- gebot an Ausbildungen sowohl in der beruflichen Grundbildung (drei Berufsfachschulen GIBZ, KBZ und LBBZ) wie auch in der höheren Berufsbildung (diverse Angebote n Berufsnachwuchses ein o p- timal ausgebautes Bildungsangebot im Anschluss an die berufliche Grundbildung bedarf. Ebenso sollen die Weiterbildungsabteilungen der Berufsfachschulen Weiterbildungsangebote
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2195.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Mio. Fra n- Seite 4/6 2195.3 - 14266 ken für die Chamau 60 Tage nach Eintrag im Grundbuch leisten. Der Grundbucheintrag selber erfolgt erst nach Vorliegen der rechtskräf tigen Beschlüsse der beiden Kantonsräte Frist zur Sanierung läuft bis Ende Februar 2014. Da der Eigentumsübergang mit Anmeldung für den Grundbucheintrag erfolgt und diese Anmeldung von den rechtskräftigen Beschlüssen der beiden Kantonslegislativen teilweisen Verlegung des Gutsbetriebs von der Schluecht in die Chamau zu stellen. Es wurde die Grundsatzfrage gestellt, wie das LBBZ mit landwirtschaftlichen Schulen aus an- deren Kantonen zusammenarbeite