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2075.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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wichtig, dass die kantonalen Massnahmen mit denjeni- gen des Bundes abgestimmt werden. Aus diesem Grunde beantragt er dem Kantonsrat, das Postulat erheblich zu erklären, die Einführung des Solarkatasters Postulat, den wir wie folgt gliedern: 1. In Kürze 2. Umschreibung des Solarkatasters 3. Rechtliche Grundlagen 4. Realisierung des Solarkatasters 5. Aktivitäten in anderen Kantonen und auf Bundesebene 6. Nutzen scheidungshilfe bei Neubauten und Gebäuderenovationen zur Verfügung gestellt werden. 3. Rechtliche Grundlagen Der Regierungsrat hat mit seiner Strategie 2010-2012 die "Balance zwischen Wachstum und Wahrung
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2076.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Einführung entscheiden. Ein Fach Sexualkunde ist im Lehrplan 21 jedoch nicht vorgesehen (vgl. Grundlagenbericht unter www.lehrplan.ch sowie die Medienmit- teilung der Deutschschweizer Erziehungsdirektore vor. Eine solche wäre auch schwierig zu handhaben. 2. Situation im Kanton Zug 2.1. Gesetzliche Grundlagen Gemäss § 14 Abs. 1 sowie § 65 Abs. 3 Bst. a des Schulgesetzes vom 27. September 1990 (BGS 412.11) 112) regelt in § 3 die Verbind- lichkeit der Lehrpläne. Die Lehrpläne dienen den Lehrpersonen als Grundlage für den Unter- richt (Abs. 1). Die in den Lehrplänen umschriebenen Grobziele sind verbindlich. Sie
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2084.2 - Antwort des Regierungsrates
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finanzieren waren. 2084.2 - 13970 Seite 3/6 Diese und alle weiteren Leitungen sind im Übrigen in der Grundlagenkarte Ver- und Entsorgung des kantonalen Richtplans dargestellt. Nicht selten erfolgen bei kleineren einer Erdverlegung im Kanton Zug neu genutzt werden? Antwort: Ein Blick auf die bereits erwähnte Grundlagenkarte "Ver- und Entsorgung" des kantonalen Richtplans vom 28. Januar 2004 zeigt, dass insbesondere rat zur Beantwortung überwiesen. Wir nehmen nachfolgend Stellung. 1. Ausgangslage a) Gesetzliche Grundlagen Starkstromanlagen sind vom Bund geregelt. Das Bundesgesetz betreffend die elektrischen Schwach-
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1461.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1461.1 (Laufnummer 12112) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND AUSTRITT AUS DEM INTERKANTONALEN KONKORDAT ÜBER MASSNAHMEN ZUR BEKÄMPFUNG VON MISSBRÄUCHEN IM ZINSWESEN BERICHT UND ANT
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1466.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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angesichts von Totalkosten von Fr. 9.5 Millionen, einem Anteil von rund 5 %. Eine vergleichbare Grundhaltung vertritt der Regierungsrat bei Investitionen in Infra- struktur für die Kultur: An die neue C Juniorenabteilungen wird sich in der neuen Anlage we- sentlich erhöhen. 6 1466.1 - 12128 - Aus diesem Grunde erachtet der Stadtrat Zug eine kantonale Beteiligung in der Richtgrösse von ca. 10% der Bruttoin Zug und zum Bebauungskonzept geäussert. Die nun folgende Projektphase umfasst die Erarbeitung der Grundlagen für die notwendige Zonenplanänderung sowie für den Erlass eines Bebauungsplans. Zusätzlich zur
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1464.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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bisherigen Rechts Das Gesetz über Strassen und Wege1) vom 30. Mai 1996 wird wie folgt geändert: § 6 Grundsatz 1 unverändert 2 unverändert 3 Planung und Bau der Verkehrsanlagen sind mit der für den öffentlichen
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1464.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 1. Mai 2007
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bisherigen Rechts Das Gesetz über Strassen und Wege1) vom 30. Mai 1996 wird wie folgt geändert: § 6 Grundsatz 1 unverändert 2 unverändert 3 Planung und Bau der Verkehrsanlagen sind mit der für den öffentlichen
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1465.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Verkehr, bei Zug den Knotenpunkt „Schönegg“ zusätzlich aufzunehmen. Dies hat zur Folge, dass ein Grundangebot der Zugerberg Bahn als öffentlicher Verkehr im Sinne der neuen Gesetzgebung einge- stuft wird Zustimmung wird jedoch die Forderung verbunden, dass sich der Kanton auf das tatsächlich notwendige Grundangebot beschränkt und dieses Angebot gemäss § 1 Abs. 2 Bst. a auf „die Verteilung und Dichte der Wohn- Lebens- und Wirtschaftsraums Zug eine grosse Bedeutung hat und aufgrund von modernen gesetzlichen Grundlagen nachfrageorientiert ausgebaut werden soll. Dabei können die Zugerland Verkehrsbetriebe (ZVB) weiterhin
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1466.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1466.3 (Laufnummer 12289) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND BEITRAG AN DIE EISSPORTANLAGE HERTI ZUG BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 13. NOVEMBER 2006 Sehr geeh
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1471.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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50-prozentigen Anteils der Gemeinden in den Jahren 1999 bis 2005 aufgrund der falschen gesetzlichen Grundlage erfolgte und teilte dies unverzüglich der Volkswirt- schaftsdirektion mit. 4 1471.1 - 12155 Der die Anfang 2007 in Rechnung gestellt werden. Sie werden erstmals nach der richtigen gesetzlichen Grundlage berechnet. 3. Auswirkungen Der Kanton finanzierte regelmässig seinen gesetzlich vorgesehenen Beitrag