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1468.2 - Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1468.2 (Laufnummer 12311) INTERPELLATION VON MONIKA BARMET, KARL KÜNZLE, KARL NUSSBAUMER UND BRUNO PEZZATTI BETREFFEND VERKEHRSSITUATION IN MENZINGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER PLA
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1478.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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zu beantworten. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass keine Mehrkosten entstehen, da sich der Grundauftrag nicht verändert. Es wird eher damit gerechnet, dass mit den zusätzlichen Investitionen die Be gen berück- sichtigt. Als zukünftige Betreiberin ist die Kantonsspital AG für das der Planung zu Grunde liegende Betriebskonzept zuständig und bestimmt dessen Weiterentwicklung während des Baus mit. 2 Landerwerbsvertrag mit dem Pflegezentrum Baar zwar abgeschlossen, dass jedoch die Eintragung im Grundbuch noch aus- stehend ist, weil noch kleinere Differenzen im Zusammenhang mit zukünftigen Park- pla
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1479.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1479.1 (Laufnummer 12184) ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG DES KANTONSRATES BETREFFEND ERWÄHNUNG DER FACHKOMMISSIONEN MIT STÄNDIGEM AUFTRAG (KLEINE PARLAMENTSREFORM) BERICHT UND AN
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1482.1 - Postulatstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1482.1 (Laufnummer 12208) POSTULAT VON SILVAN HOTZ BETREFFEND LICHTSIGNALANLAGE KNOTEN WESTSTRASSE / LANDHAUSSTRASSE, BAAR VOM 28. SEPTEMBER 2006 Kantonsrat Silvan Hotz, Baar, s
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1344.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1344.2/1354.2 (Laufnummer 12366) 1. AUFTRAG DER ERWEITERTEN STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION BETREFFEND REDUKTION DER KANTONSINTERNEN PUBLIKATIONEN (VORLAGE NR. 1344.1 - 11751) 2. PO
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1342.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1342.3 (Laufnummer 11826) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND BETEILIGUNG DES KANTONS AN INNOVATIONSFÖRDERUNGSMASSMAHMEN BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 19. SEPT
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1350.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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(in diesem Falle also die Wasserwerke Zug AG) zu übernehmen. − Falls der Kanton entsprechendes Grundeigentum erwerben kann, um damit Renaturierungsmassnahmen entlang der Lorze umsetzen zu können, muss die Frage, ob und falls ja wo der Kanton für allfällige Renaturie- rungsmassnahmen das notwendige Grundeigentum überhaupt erwerben kann. Unter diesen Aspekten stellt die richtplanerische Festsetzung der Gasleitung hat aus oben aufgeführten Gründen im März 2002 eine Projektgruppe beauftragt, die konzeptionellen Grundlagen für ein neues Eisstadion zu erarbeiten. Die Projektgruppe schätzt die Kosten für ein Eisstadion
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1349.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1349.1 (Laufnummer 11760) RECHENSCHAFTSBERICHT DES OBERGERICHTES FÜR DAS JAHR 2004 BERICHT UND ANTRAG DER JUSTIZPRÜFUNGSKOMMISSION VOM 23. MAI 2005 Sehr geehrte Frau Präsidentin
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1348.1 - Motionstext
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Brändle Thomas, Unterägeri Burch Daniel, Risch Dübendorfer Christen Maja, Baar Granziol Leo, Zug Grunder Daniel, Baar Hächler Thiemo, Oberägeri Helfenstein Georg, Cham Hotz Andreas, Baar Huwyler Andreas was ebenfalls zu einer einheitlichen Anwendung führte. Diese Bestimmung ist keine gesetzliche Grundlage für die Einführung eines neuen Lohnausweises. Administrative Entlastung für KMU Im Bericht des
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1377.1a - Beilage
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den „Interessen des Bundes“ nicht zuwiderlaufen. Diese Bestimmung ist eine Konkretisierung des Grundsatzes der Bundestreue (Art. 44 BV). b) Kein Widerspruch zu Rechten anderer Kantone Art. 48 Abs. 3 BV vorliegenden Bericht. Aufgrund des im Einkommenssteuerrecht des Bundes und der Kantone geltenden Grundsatzes der Gesamtreineinkommensbesteuerung sind nicht nur Gewinne aus Lotterien und lotterieähnlichen die Offenlegung der Mittelverwendung. Transparenz wird mittels der Schaffung kantonalgesetzlicher Grundlagen erreicht. Die Erträge von Lotterien müssen gemäss Art. 3 und 5 ff. LG gemeinnützig oder wohltätig