-
1397.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Eltern und anderer gesetzlich Verpflichteter nicht 2 1397.1 - 11915 ausreichen. Zusätzlich zu den grundlegenden Bestimmungen im Gesetz sind in der Verordnung detaillierte Bestimmungen zur Berechnung der Beiträge
-
1396.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
die Vorlage Nr. 1395.4 - 12415 mit den Anträgen der vorberatenden Kommission. Aufgrund des Grundsatzentscheides in der Eintretensdebatte, die Zuständigkeiten bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe bei den weiterhin in der alten Form beibehalten will. 2. Eintretensdebatte Die Stawiko hat sich in einem Grundsatzentscheid mit 6 Ja- zu 1 Nein-Stimme ohne Enthaltung dafür ausgesprochen, die Zuständigkeiten sowohl
-
1410.2 - Antwort des Regierungsrates
-
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1410.2 (Laufnummer 12330) INTERPELLATION VON RUDOLF BALSIGER UND LEO GRANZIOL BETREFFEND BUSSPUREN FÜR TAXIS (VORLAGE NR.1410.1 - 11953) ANTWORT DES REGIERUNGSRATES VOM 13. MÄRZ
-
1409.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
-
Reserven. 2 1409.3 - 11968 300/mb 3. Die Justizprüfungskommission war sich nach einer kurzen Grundsatzdiskussion einig, dass den Gerichten und damit auch dem Verwaltungsgericht ein gewisser Spielraum bei
-
1414.1 - Interpellationstext
-
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1414.1 (Laufnummer 11971) INTERPELLATION DER FDP-FRAKTION BETREFFEND VEREINFACHUNG UND BESCHLEUNIGUNG VON BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN VOM 27. FEBRUAR 2006 Die FDP-Fraktion hat am 2
-
1422.1 - Interpellationstext
-
tz (AfU) die Einhaltung der Vor- schriften. Seine Empfehlungen dienen den Gemeindebehörden als Grundlagen bei den Baubewilligungen für Mobilfunkantennen. Die Vorschriften werden noch zu wenig konsequent
-
1342.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
usses betreffend Beteiligung des Kantons am Innovationsnetzwerk mit einer neuen gesetz- lichen Grundlage für die Jahre 2006 bis 2009 punktuell Innovationsförderungsmass- nahmen der Zuger Wirtschaft un
-
1352.1 - Motionstext
-
en und Mitunterzeichner: Betschart Karl, Baar Dübendorfer Christen Maja, Baar Granziol Leo, Zug Grunder Daniel, Baar Grüring Marc, Unterägeri Huwyler Andreas, Hünenberg Käch Guido, Cham Künzli Silvia, Mio. heute zu investieren, sollten Teile des Gebäudes nach einem Verkauf an private Investoren grundlegend geändert, abgerissen oder gesamtheitlich erneuert werden. 7. Die Regierung führt seit dem 23. Juni schluss aufgrund dieser neuen Fakten aufgehoben werden, weil nur dadurch dem Regierungsrat die Grundlagen entzogen werden können, Investitionen zur Sanierung bereits heute vorzunehmen. 11. Diese Motion
-
1371.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Die HFTG als Antwort auf neue Herausforderungen 5. Das Bildungsangebot der HFTG 6. Rechtliche Grundlagen und Änderungen im kantonalen Recht 7. Finanzen und Personal 8. Antrag 2 1371.1 - 11814 1. Das Themen der Berufsbildung; - sie fördert Bestleistungen im beruflichen Unterricht. 6. Rechtliche Grundlagen und Änderungen im kantonalen Recht Die Rechtsgrundlagen für die Schaffung und die Bundesanerkennung Abs. 4 BBG sieht vor, dass die Kantone selber Bildungsgänge anbieten kön- nen. Die entsprechenden Grundlagen auf kantonaler Ebene finden sich im Schulgesetz vom 27. September 1990 (BGS 412.11) und im Ein
-
1383.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
- setz, der Kanton Schwyz nur eine Verordnung. Datenschutz und Datensicherheit gehören zu den Grundrechten in unserer Staats- ordnung. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten daher vom Gesetzgeber, dass alle