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1393.07 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1393.7 (Laufnummer 11902) "KAMMERKONZEPT ENNETSEE" 1. KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND GENEHMIGUNG DES GENERELLEN PROJEKTES "KAMMERKONZEPT ENNETSEE" 2. KANTONSRATSBESCHLUSS BETRE
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1406.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1406.3 (Laufnummer 11966) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND BEWILLIGUNG VON PERSONALSTELLEN FÜR DIE ZIVIL- UND STRAFRECHTSPFLEGE FÜR DIE JAHRE 2007 - 2012 BERICHT UND ANTRAG DER E
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1412.03b - Beilage 2
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Funktion "Chef VOS": Verkehr-, Ordnung und Sicherheit). • Diese Instruktionen sowie pro Anlass ein Grundaufwand für die einmalige Einsatzkoordina- tion von 2 Polizei-Arbeitsstunden haben keine Kostenfolge.
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1448.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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nzips gerechtfer- tigt, stellt im Grunde genommen aber eine Spruchgebühr dar. In diesem Sinne ist die 8 1448.1 - 12078 Kanzleigebühr - mangels gesetzlicher Grundlage für die Erhebung einer Spruchge- bühr g für Private; - Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Erhebung von Spruchgebühren für Einzelentscheide; - Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die von der Erziehungsdirektoren- konferenz der Kantone die Schaffung einer expliziten gesetzlichen Grundlage für Vereinbarungen im Sinne von Art. 16 Abs. 2 FHSG notwendig. Diese Grundlage ist in Art. 1 der Diplomanerkennungsvereinbarung geschaffen
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1452.2 - Antwort des Regierungsrates
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zur Ausbildung und Unterstützung der Lehrpersonen: Bereits in der vom Kanton mitgetragenen Grundausbildung der Lehrkräfte (bisher Seminare, neu PHZ) sind die erwähnten Lehr- und Lernformen ein Kernthema solcher Kurse bewilligen und welche Kosten sie in diesem Zusammenhang übernehmen. Im 6 1452.2 - 12130 Grundsatz sind sie aber zu verpflichten, die Lehrpersonen bei der Erfüllung der gene- rellen Fortbildungspflicht
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1455.1a - Beilage
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Abs. 1 1 Das Gymnasium vermittelt eine grundlegende Allgemeinbildung. Sein Ziel ist die Hochschulreife. § 17 Abs. 1 1 Die Gymnasien vermitteln eine grundlegende Allgemeinbildung. Ihr Ziel ist die Hoch systematischer, kontinuierlicher und geleiteter Prozess, der die Qualität der Schule fördert. 2 Grundlage ist ein von der Schulkommission nach den Rahmenbe- dingungen des Bildungsrates beschlossenes Qu systematischer, kontinuierlicher und geleiteter Prozess, der die Qualität der Schule fördert. 2 Grundlage ist ein von der Schulkommission erlassenes Qualitäts- entwicklungskonzept. 3 Die Schulen prüfen
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1451.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichtes
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Keinesfalls würde es sich aber rechtfertigen, zugunsten einer grösstmöglichen Transparenz die grundlegenden und zweifellos gewichtigeren Argumente für das Kollegialitätsprinzip auszuhöhlen: So ist die das Volk erst ermöglicht und als wesentliches Element des Rechts auf ein faires Verfahren zu den Grundlagen eines demokratischen Rechtsstaates gehört" (BGE 124 IV 234 mit Hinweis auf BGE 121 II 22 E. 4c) Kanton Zug - erhebliche Bedeutung beigemessen wird, nämlich zum Kolle- gialitätsprinzip und zum Grundsatz des Sitzungsgeheimnisses: Nach geltendem Recht ist der Beratungs- und Abstimmungsvorgang, der in
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1455.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
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entfällt). 2. Abschnitt Schulen (neu) A. Gymnasien (neu) § 17 Abs. 1 1 Die Gymnasien vermitteln eine grundlegende Allgemeinbildung. Ihr Ziel ist die Hochschulreife. 11 3 … beurteilen in der Regel alle drei Jahre systematischer, kontinuierlicher und gelei- teter Prozess, der die Qualität der Schule fördert. 2 Grundlage ist ein von der Schulkommission nach den Rahmenbedin- gungen des Bildungsrates beschlossenes Qu systematischer, kontinuierlicher und gelei- teter Prozess, der die Qualität der Schule fördert. 2 Grundlage ist ein von der Schulkommission erlassenes Qualitätsent- wicklungskonzept. 3 Die Schulen prüfen
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1455.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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entfällt). 2. Abschnitt Schulen (neu) A. Gymnasien (neu) § 17 Abs. 1 1 Die Gymnasien vermitteln eine grundlegende Allgemeinbildung. Ihr Ziel ist die Hochschulreife. 11 § 18 Organisation 1 Das 6-jährige Gymnasium systematischer, kontinuierlicher und gelei- teter Prozess, der die Qualität der Schule fördert. 2 Grundlage ist ein von der Schulkommission nach den Rahmenbedin- gungen des Bildungsrates beschlossenes Qu systematischer, kontinuierlicher und gelei- teter Prozess, der die Qualität der Schule fördert. 2 Grundlage ist ein von der Schulkommission erlassenes Qualitätsent- wicklungskonzept. 3 Die Schulen prüfen
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1455.2 - Antrag des Regierungsrates
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entfällt). 2. Abschnitt Schulen (neu) A. Gymnasien (neu) § 17 Abs. 1 1 Die Gymnasien vermitteln eine grundlegende Allgemeinbildung. Ihr Ziel ist die Hochschulreife. 11 § 18 Organisation 1 Das 6-jährige Gymnasium systematischer, kontinuierlicher und gelei- teter Prozess, der die Qualität der Schule fördert. 2 Grundlage ist ein von der Schulkommission nach den Rahmenbedin- gungen des Bildungsrates beschlossenes Qu systematischer, kontinuierlicher und gelei- teter Prozess, der die Qualität der Schule fördert. 2 Grundlage ist ein von der Schulkommission erlassenes Qualitätsent- wicklungskonzept. 3 Die Schulen prüfen