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1464.2 - Antrag des Regierungsrates
bisherigen Rechts Das Gesetz über Strassen und Wege1) vom 30. Mai 1996 wird wie folgt geändert: § 6 Grundsatz 1 unverändert 2 unverändert 3 Planung und Bau der Verkehrsanlagen sind mit der für den öffentlichen
1464.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Verkehr, bei Zug den Knotenpunkt „Schönegg“ zusätzlich aufzunehmen. Dies hat zur Folge, dass ein Grundangebot der Zugerberg Bahn als öffentlicher Verkehr im Sinne der neuen Gesetzgebung einge- stuft wird Zustimmung wird jedoch die Forderung verbunden, dass sich der Kanton auf das tatsächlich notwendige Grundangebot beschränkt und dieses Angebot gemäss § 1 Abs. 2 Bst. a auf „die Verteilung und Dichte der Wohn- Lebens- und Wirtschaftsraums Zug eine grosse Bedeutung hat und aufgrund von modernen gesetzlichen Grundlagen nachfrageorientiert ausgebaut werden soll. Dabei können die Zugerland Verkehrsbetriebe (ZVB) weiterhin
1472.1 - Interpellationstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1472.1 (Laufnummer 12161) INTERPELLATION VON FRANZ MÜLLER BETREFFEND AUSBREITUNG UND BEKÄMPFUNG DER AMBROSIA VOM 21. AUGUST 2006 Kantonsrat Franz Müller, Oberägeri, hat am 21. A
1477.1 - Motionstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1477.1 (Laufnummer 12181) MOTION VON RUDOLF BALSIGER BETREFFEND ANPASSUNG DES KANTONALEN RICHTPLANES (VERSCHIEBUNG DER SIEDLUNGSBEGRENZUNGSLINIE OBERWIL ÖSTLICH DER SBB LINIE) V
1483.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Einwohnergemeinden in Steuer% 21% 25% 25% Nach eingehender Diskussion und Beratung wurde folgende Grundsatzabstimmung durchgeführt (dieses Abstimmungsergebnis kommt in der Detailberatung bei den Ziffern 4.2 und vorberatende Kommission einig, dass die Einwohnergemeinden, deren Kantonssteuerertrag über dem Grundbetrag liegt, von der Differenz Beiträge in der Höhe der Abschöpfungsquote von 35% leisten sollen. Gemäss rund 10 Mio. Franken pro Jahr verbunden. Der Stawiko ist es aber ein grosses Anliegen, dass dem Grundsatz von § 1 des Finanzaus- gleichsgesetzes nachgelebt wird, die gemeindlichen Steuerfüsse einander
1484.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1484.1 (Laufnummer 12216) FINANZPLAN 2007 - 2010 BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 3. OKTOBER 2006 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Wir unter
1356.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
sicherung – Erwerbs- ersatz während 14 Wochen auf 80% des versicherten Einkommens sowie eine Grundleistung für nichterwerbstätige Mütter wird an der Urne abgelehnt. 20. Juni 2001: Nationalrat Pierre Triponez
1360.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
der Zugang zur Welt sei umso grösser, je differenzierter die sprachlichen Fähigkeiten sind. Der Grundstein für diese sprachlichen Fähigkeiten muss vor der Pubertät gesetzt werden, weil dann die Hirnstrukturen Überfor- derung der Lehrpersonen befürchten. Bemängelt wird zudem das Fehlen von päda- gogischen Grundlagen und von Untersuchungen über die Doppelsprachigkeit im direkten Umfeld inklusive Beurteilung durch
1361.1 - Antwort des Regierungsrates
Berufsleute ausgerichtetes Ausbil- dungsprogramm zu konzipieren? 2 1361.1 - 11791 Bei der neuen Grundausbildung Fachangestellte Gesundheit (FAGE) handelt es sich um einen Lehrberuf, d.h. die Lernenden sind zu wiederholen. Der Vorschlag in der Kleinen Anfrage würde faktisch dem Lehrberuf FAGE auch die Grundlage entziehen. 1361.1 - 11791 5 7. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass auch bei der Wahl eines
1392.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Alpenblick in der Gemeinde Cham. Wir gliedern die Vorlage wie folgt: 1. Das Wichtigste in Kürze 2. Grundlagen und Projektbegründung 3. Projektbeschrieb 4. Landerwerb 5. Kosten 6. Verfahrensfragen 7. Antrag Zentrum von Cham und unabhängig vom Terminplan des Kammerkonzeptes Ennet- see saniert werden muss. 2. GRUNDLAGEN UND PROJEKTBEGRÜNDUNG 2.1. Verkehrsbelastung: Die Zugerstrasse in Cham, klassiert als Schweizerische aufge- nommen und die entsprechenden Vereinbarungen sind in Verhandlung. 5. KOSTEN 5.1. Gesetzliche Grundlagen Allgemeines Der Kantonsrat gibt durch einfachen Beschluss aus den Rahmenkrediten den Kredit frei

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