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2344.2 - Antwort des Regierungsrats
Leis- tungsvereinbarungen mit privaten Dritten, Grundlagen I; RRB vom 25. Oktober 2005 betreffend Leistungsvereinbarungen mit privaten Dritten, Grundlagen II; RRB vom 14. Juni 2011 betref- fend Leistun in Organe (RRB vom 28. Oktober 2003 be- treffend Leistungsvereinbarungen mit privaten Dritten, Grundlagen I, S. 4, Bst. G). Im Kanton Zug werden mittels Leistungsvereinbarungen in zahlreichen Aufgabenbereichen Leistungsvereinbarungen mit privaten Dritten, Grundlagen III). Dem Regierungsrat steht die Aufsicht über die Einhaltung der Leistungsvereinbarungen zu (vorbehalten bleibt die an die Direktionen delegierte Aufsicht)
1130.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1130.1 (Laufnummer 11185) RECHENSCHAFTSBERICHT DES OBERGERICHTES FÜR DAS JAHR 2002 BERICHT UND ANTRAG DER JUSTIZPRÜFUNGSKOMMISSION VOM 4. JUNI 2003 Sehr geehrter Herr Präsident
2256.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
in die Teilgebiete "Grundanalytik" und "spezialisierte Analy- tik" eingeteilt werden. In der Grundanalytik sind in der Regel einfache und kostengünstige A p- Seite 6/14 2256.1 - 14354 paraturen erforderlich werden aufgrund der vorhandenen Ausnutzungsreserve des Grundstü- ckes weitere Büroflächen im Grundausbau zur Verfügung gestellt. Die Sanitäranlagen und die Er- schliessung werden baulich bereitgestellt Gebäudestruktur Der Neubau des Amts für Verbraucherschutz in Steinhausen weist einen quadratischen Grundriss von ca. 30 x 30 Meter auf. Im Zentrum des Gebäudes liegt ein ebenfalls quadratischer Lichthof, der
2260.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 2258.4/2260.4 Laufnummer 14519 Kantonsratsbeschluss betreffend Verpflichtungskredit für die Erdverlegung der Verteilleitung zwischen Altgass und Herti, Einwohnergemeinden Baar und Zug Kant
2341.2 - Antwort des Regierungsrates
Franken reduzieren werden. 2. Interpellation der Alternativen Grünen Fraktion: 2.1 Aufgrund welcher Grundlagen (Kosten-Nutzen-Analyse, Notwendigkeitsanalyse, etc.) und wann hat die Gesamtregierung das in den
2341.1 - Interpellationstext
In diesem Zusammenhang stellt die AGF der Zuger Regierung folgende Fragen … 1. Aufgrund welcher Grundlagen (Kosten-Nutzen-Analyse, Notwendigkeitsanalyse, etc.) und wann hat die Gesamtregierung das in den
2327.1 - Antwort des Regierungsrates
, der im Bereich der öffentlichkeitswirksamen Kommunikation nicht optimal ablief, jedoch die grundlegenden Vorschriften und Ordnungen respektierte. Die Präsentation von ePolice ohne Hinweis auf die noch
1082.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
und möglich, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, im öffentlichen Inter- esse liegen, verhältnismässig sind und den Kerngehalt des Grundrechtes nicht 1082.2 - 11366 11 beeinträchtigen. Die Art. 13 Abs. 2 BV wird ausdrücklich der grundrechtliche Datenschutz bzw. der Anspruch auf Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten aufgeführt. Der grundrechtliche Kerngehalt liegt darin, dass die einzelne der persönlichen Bankdaten stellt in der heutigen Gesellschaft einen wichtigen Teilaspekt des Grundrechts auf Schutz der Privatsphäre dar. Bankdaten im obgenannten Sinne sind schon heute über Art. 13 BV
1083.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
schützenswerte Personendaten, dort nicht abgedeckt. Im Weiteren soll eine einheitliche Rechts- grundlage für den Kanton und die Gemeinden geschaffen werden und einheitliche archivische Grundsätze sollen
1142.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
optimierte Kammerkonzept mit Beschluss vom 10. April 2001 zur Grundlage für den Teilrichtplan Verkehr erklärt. Diese Bestvariante diente als Grundlage für die Erarbeitung einer Planungs- und Machbarkeitsstudie erfolgen. 1142.1 - 11221 5 III. Rechtliche Grundlage für den Kredit für das Generelle Projekt Der Teilrichtplan Verkehr vom 3. Juli 2002 findet seine Grundlage in § 11 GSW. Neben dem Planungsinstrument die das Zentrum von Cham nachhaltig ent- lasten und die oben erwähnten Ziele garantieren. Erste Grundlagen werden erarbei- tet. V. Verkehrstechnische Beurteilung Das bestehende Strassennetz in Cham stösst

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