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1152.1 - Interpellationstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1152.1 (Laufnummer 11242) INTERPELLATION VON ERWINA WINIGER JUTZ, MARTIN STUBER UND LILIAN HURSCHLER-BAUMGARTNER BETREFFEND STAND DER LUFTREINHALTUNG UND WEITERER HANDLUNGSBEDAR
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2264.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2264.1 Laufnummer 14376 Geschäftsbericht 2012 Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission vom 5. Juni 2013 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Die
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2269.1 - Antwort des Regierungsrates
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2013 300/mb 1 Siehe auch Müller/Schefer, Grundrechte in der Schweiz, 4. Auflage, S. 364. 2 Vgl. BGE 119 Ia 271 mit weiteren Hinweisen. 3 Müller/Schefer, Grundrechte in der Schweiz, 4. Auflage, S. 632. Abstim- mung einbringen können. Der Regierungsrat nimmt zur kleinen Anfrage wie folgt Stellung: I. Grundregeln des Regierungsrates zum Kollegialitätsprinzip 1. Sämtliche hängige und noch nicht beschlossene gefällte Entscheide gegen aussen vertreten. Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn der Entscheid grundlegenden weltanschaulichen Auffassungen eines Regierungsratsmitglieds widerspricht. 4. Der Regierungsrat
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2273.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2273.2 Laufnummer 14423 Postulat von Florian Weber und Franz Hürlimann betreffend Ausbau Autobahn-Halbanschluss Arth (Vorlage Nr. 2273.1 - 14391) Bericht und Antrag des Regierungsrates vom
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2274.8 - Antrag des Regierungsrats zur 2. Lesung
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der Baudirektion zu vereinbarendem Zah- lungsplan fällig. 3 Der Beitrag folgt der Teuerung. Als Grundlage gilt § 2 Abs. 3 dieses Beschlusses. Begründung: Anlässlich der ersten Lesung des Kantonsratsbeschlusses
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2284.1a - Anhang
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definitiv Bilanz ziehen und seine Position zur weiteren Schulharmonisierung festlegen. Folgende Grundbedingungen für einen erfolgreichen Fremdsprachenunterricht müssen bis zum Schuljahr 2015/16 erfüllt werden: zweite Landessprache die gleichen Regelungen betr. Beginn, Abfolge und Wählbarkeit. Falls diese Grundbedingungen für einen gelingenden Fremdsprachunterricht bis zum Schuljahr 2015/16 nicht umgesetzt werden arbeitet mit mehreren Modellen. Im HarmoS-Kanton GL ist Französisch auf der Sekundarstufe I mit Grundanforderungen ab Beginn nur ein Freifach. Während der Übergangszeit verschärfen sich die Probleme, wegen
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2325.2 - Antwort des Regierungsrates
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entscheiden. Bei Zustim- mung des Souveräns tritt FABI per 1. Januar 2016 in Kraft. Mit FABI wird der Grundstein gelegt, um das Schweizer Bahnsystem langfristig leistungsfähig zu halten. Die Finanzierung von deshalb entschieden, die Finanzierung der gesamten Bahninfrastruktur auf eine langfristig stabile Grundlage zu stellen und mit dem sogenannten Bahninfrastrukturfonds (BIF) einen neuen, un- befristeten Fonds
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2325.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 2325.1 Laufnummer 14525 Interpellation von Martin Stuber betreffend FABI ante portas vom 2. Dezember 2013 Kantonsrat Martin Stuber, Zug, hat am 2. Dezember 2013 folgende Interpellation ein
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2335.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Franken und beim Schulhausprovisorium Einsparungen von 500 000 Franken zu verantworten, da die zu Grunde liegenden Richtofferten in der Regel zu hoch seien. Davon hat die Stawiko Kenntnis genommen und wird
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2336.4a - Beilage 1
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Hochbauten und die Bildungskommission um- fassend von Fachleuten über "Pädagogische Konzepte als Grundlage für Raumprogramme" sowie "Veranschaulichung anhand des Raumprogramms und Erweiterungskonzepts für