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2109.1e - Beilage 5
Arbeitsabläufe und -Techniken zu instruieren. - Die Erfüllung der im Strafgesetzbuch umschriebenen Grundsatzaufgaben in Bezug auf Resozialisierung. Nutzen der Malerei/Ablaugerei für Private und Firmen Das Führen
2109.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
Vorlage Nr. 2109.3 Laufnummer 14055 Kantonsratsbeschluss betreffend Investitionsbeitrag für den Erweiterungsneubau Malerei / Ablaugerei in der Sicherheitszone der Interkantonalen Strafanstalt Bostadel
2109.1d - Beilage 4
bauberatung willisch gmbh www.bauwillisch.ch Projekt: 1042eB IKSB Bostadel Neubau Malerei / Ablaugerei Objekte: Gesamtprojekt Bauherr: Interkantonale Strafanstalt Bostadel, Bostadel, 6313 Menzingen Ar
2170.12 - Antrag der Redaktionskommissin zur 2. Lesung
Vorlage Nr. 2170.12 Laufnummer 14310 Verfassung des Kantons Zug (Änderung des Verfahrens bei Kantonsratswahlen) und Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG) Antrag de
2170.16a - Volksabstimmung am 22. September 2013, Variante A
besteht aus 80 Mitgliedern. 2 Die Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrats richten sich nach dem Grundsatz des proportionalen Wahlverfahrens. 1) BGS 111.1 2) BGS 111.1 1 [Geschäftsnummer] Kanton Zug 3 Wahlkreise
2176.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2176.1 Laufnummer 14145 Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 28. August 2012 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren
2175.2 - Antwort des Regierungsrates
zur Interpellation wie folgt Ste llung: 1. Einleitende Bemerkungen 1.1. Beschaffungsrechtliche Grundlagen Das Submissions- bzw. öffentliche Beschaffungsrecht regelt die Vergabe von Bau- (Hoch- und Tiefbau) kantonalen Verwaltung von über Fr. 50'000.– zusammengefasst. Das Portfolio dient dem Regierungsrat als Grundlage für die Budgetierung der Investitionsrechnung und wird vom Regierungsrat zusammen mit dem Budget
2191.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
60 2019 KBZ: - Administration 9.10 9.10 9.10 - Lehrpersonen 40.90 51.00 1.30 18.40 70.70 1.30 Grundbildung 18.40 Weiterbildung 2030 Amt für Wirtschaft und Arbeit 16.10 16.00 0.05 16.05 0.05 Bereinigung
2192.1a - Beilage 1
Mai 2012 - 2 - verbänden oder von Grossunternehmen. Grundlagenwechsel In der Regel erfolgt alle zehn Jahre eine Umstellung der Rechnungs- grundlagen auf aktuellere Grundlagen, was erfahrungsgemäss einen zu- rückzuführen. Die Rückstellung für Grundlagenwechsel wird gebildet, um den finanziellen Auswirkungen der seit Veröffentlichung der techni- schen Grundlagen angenommenen Zunahme der Lebenserwartung EVK 2000 Technische Grundlagen der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK; heute Publica), die auf ihren kasseneigenen Feststellungen der Jahre 1993 bis 1998 beruhen. Diese Grundlagen werden von der Publica
2190.2 - Antwort des Regierungsrates
lässt verlauten, dass die Vorwegweisung auf der N4 von Zürich in Fahrtrich- tung Luzern/Zug der grundliegenden bundesrechtlichen Signalisationsverordnung ent- spreche. Das Fahrziel Zug werde auf dem zweiten

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