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1515.1 - Interpellationstext
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Abstimmungszeitung klar gegen das Wahlgesetz und veranlasst uns zu folgenden Fragen: 1. Im Grundsatzentscheid des Regierungsrates vom Januar 2007, Punkt zwei, zur Teilnahme der Regierung und seiner Mitglieder die aktive Teilnahme von 2 1515.1 - 12322 zwei Regierungsräten in der Ennetsee Zeitung dem Grundsatzentscheid des Regierungsrates im speziellen betreffend Zurückhaltung, Objektivität und Fair- ness? 2
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1523.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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von Grundstück- geschäften über CHF 500'000.-- die Staatswirtschaftskommission anhören. Dieser Grundsatz ergibt sich aus § 35 Abs. 2 Bst. b FHG. Aufgrund dieser Erwägungen b e a n t r a g e n wir, auf
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1527.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Interesse erstellt, ausgebaut oder auf einen höheren Ausbaustandard gehoben wur- de. Diese gesetzliche Grundlage war Anlass für eine Vereinbarung, datiert vom 5. Februar 2003, zwischen der Baudirektion, der Gemeinde
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1527.8a - Beilage:Revisionsbericht
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Rechtmässigkeit der Kredit-Schlussabrechnung festzustellen und eine entsprechende Empfehlung als Grundlage für deren Genehmigung abzuge ben. 5. PRÜFUNGSGRUNDLAGEN Folgende Unterlagen wurden uns durch das
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1526.2 - Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1526.2 (Laufnummer 12466) INTERPELLATION VON BEATRICE GAIER UND MONIKA BARMET BETREFFEND ENTWICKLUNG DER ANTIBIOTIKARESISTENZ (VORLAGE-NR. 1526.1 - 12355) ANTWORT DES REGIERUNGS
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1531.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Brückenangebote hinzuweisen, die Unterstützung für ei- nen erfolgreichen Einstieg in die berufliche Grundausbildung oder in eine weiterführende Schu- le bieten. Solche Brückenangebote stehen Jugendlichen offen Kürze 2. Ausgangslage 3. Sprache und Integration 4. Ist-Situation im Kanton Zug 5. Gesetzliche Grundlagen 6. Aktuelle Diskussion über verpflichtende Sprachmassnahmen 7. Handlungsbedarf für den Kanton Zug Jugendli- che im Alter von ca. 15 bis 20 Jahren hauptsächlich in Deutsch unterrichtet. 5. Gesetzliche Grundlagen 5.1. Bund Das neue Ausländergesetz und die darauf basierende Verordnung über die Integration von
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1531.1 - Motionstext
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übernimmt oder steuert. Die Bemühung um Spracherwerb und Verständigung sowie die Aneignung von grundlegenden sprachlichen Fähigkeiten sollen im Zentrum der Massnahmen ste- hen. Selbstständiges Leben und Sprechen (weniger in den Bereichen Lesen und Schreiben) auch zuvor nicht alpha- betisierte Personen grundlegende Sprachkompetenzen aneignen können. Was die Rahmenbedingungen und die Finanzierung von Sprachmassnahmen Selbstverantwortung für die eigene Integration zu übernehmen. Denn eine gemeinsame Sprache ist die Grundlage für die Verständigung in Schule und Ausbildung, am Arbeitsplatz, im Quartier und im Kontakt mit
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1546.1 - Interpellationstext
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zuletzt auch die Arbeit des Parla- mentes in dem Sinne erleichtert, dass Vorlagen auf fundierten Grundlagen ausgear- beitet werden können. Die von der CVP-Fraktion geforderte Finanzierungsstrategie dient Unsicher- heiten (Zeitverschiebungen, Preisentwicklungen etc.) behaftet ist. Sie soll aber als Grundlage für die künftige Planung dienen. 2 1546.1 - 12400 Mit einer vorausschauenden Strategie wird nicht
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1553.1 - Gedruckter Bericht
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Verwaltungsgericht des Kantons Zug Rechenschaftsbericht 2005/2006 1 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gestützt auf § 60 Abs. 2 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes erstatten wi
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1560.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1560.3 (Laufnummer 12557) ÄNDERUNG DES RUHETAGS- UND LADENÖFFNUNGSGESETZES BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 2. NOVEMBER 2007 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr