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3015.5 - Ergebnis 1. Lesung
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Hinterlassenenversicherung (AHVG)1). § 81 Abs. 1 (geändert), Abs. 3 (aufgehoben) Quellensteuerabzug – Grundlage (Überschrift geändert) 1 Die kantonale Steuerverwaltung berechnet den Quellensteuerabzug ent- sprechend
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3015.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 8. September 2020
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Hinterlassenenversicherung (AHVG)1). § 81 Abs. 1 (geändert), Abs. 3 (aufgehoben) Quellensteuerabzug – Grundlage (Überschrift geändert) 1 Die kantonale Steuerverwaltung berechnet den Quellensteuerabzug ent- sprechend
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3015.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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Ansässige Personen: § 79: Geltungsbereich § 80: Steuerbare Leistungen § 81: Quellensteuerabzug – Grundlage § 82: Quellensteuerabzug – Ausgestaltung § 83: Aufhebung § 84: Pflichten der Schuldnerin oder des
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3058.3a - Beilage 1 FAQ
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welchem die Kostendaten des BFS als valide angesehen und die Tarife der Kostengruppe III auf dieser Grundlage berechnet werden. Sie trifft diese Entscheidung per Zweidrittelmehr heit. Für das erste und das
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3096.1 - Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten
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klare ge- setzliche Grundlagen ein zentrales Anliegen. Dies nicht nur aus Gründen des Legalitätsprin- zips, wonach sich staatliches Handeln auf eine ausreichende gesetzliche Grundlage stützen können muss Veranstaltung für neue Mitarbeitende jeweils die Gelegenheit, die Datenschutz stelle und die Grundprinzipien des Datenschutzrechts vorzustellen. – «Workshop Gemeinderat»: Im Rahmen eines von der Direktion können. Seit 1. Juli 2019 können Banken, Versicherungen und weitere Berechtigte Auskünfte aus dem Grundbuch des Kantons Zug selbst elektronisch beziehen. Seit Anfang 2019 ist der Kanton Zug auch Mit- glied
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3096.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskom.
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Revision des Datenschutzgesetzes gut und planmässig ins Ziel gebracht werden kann, um eine gesetzliche Grundlage zu haben, welche den technologischen Entwicklungen Rechnung trägt. Sobald sinnvoll, sollen Informationen
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3151.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer
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Vorlage Nr. 3151.3 Laufnummer 16568 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS 368, Drälikerstrasse, Chamerstrasse–Kanalstrasse, Gemeinde Hünenberg» Bericht und A
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3161.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Auf Bundesebene wurde am 25. September 2020 das dringliche Bundesgesetz über die ge- setzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epi- demie (Covid-19-Gesetz1) erlassen Millionen Franken. Der Bericht gliedert sich wie folgt: 1. In Kürze 2. Ausgangslage 3. Rechtliche Grundlagen 4. Kantonale COVID-19-Härtefallverordnung 5. Finanzielle Auswirkungen und Anpassung von Leistu Beiträgen in der Höhe von insgesamt 4 Millionen Franken Seite 4/8 3161.1 - 16443 3. Rechtliche Grundlagen Art. 12 des Covid-19-Gesetzes lautet wie folgt: 1 Der Bund kann auf Antrag eines oder mehrerer
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3160.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3160.2 Laufnummer 16610 Interpellation der Fraktion Alternative – die Grünen betreffend Contact-Tracing-Krise im Kanton Zug (Vorlage Nr. 3160.1 – 16442) Antwort des Regierungsrats vom 25.
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3161.4b - Beilage 2: Änderung Bundesgesetz
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veröffentlicht werden wird. [QR Code] 2020–...... 1 1 Bundesgesetz Entwurf über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle