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3161.2 - Antrag des Regierungsrats
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§ 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1), Art. 12 des Bundes- gesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für die Verordnungen des Bun- desrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)
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3171.2 - Antwort des Regierungsrats
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https://sozialversicherunqen.admin.ch/de/f/5621; zu verweisen ist insbesondere auf Ziff. 2.4 f.). Im Grundsatz ist hervorzuheben, dass es keine einheitlichen, schematisch anwendbaren Lösungen gibt. Weil dabei
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3185.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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3185.3 - 16615) sowie der Kommissionsminderheit (Vorlage Nr. 3185.4 - 16616) abzuklären. b) Grundsatzentscheid betreffend Förderung Die Stawiko ist einstimmig, mit 6 Ja- zu 0 Nein-Stimmen ohne Enthaltung en geht, für deren Erlass nach Art. 89 Abs. 4 der Bundesverfassung die Kantone zuständig sind. Grundlage für die Revision bilden die «Mus- tervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) 2014. Die Teilrevision schafft für die Umsetzung der energie- und kli- mapolitischen Ziele eine klare gesetzliche Grundlage im kantonalen Recht. Zu den finanziellen Folgen für den Kanton schreibt der Regierungsrat in Ziffer
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3185.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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Kommissionsminderheit, beim Heizungsersatz den auf den MuKEn basierenden Vorschlag der Regierung im Grundsatz zu behalten. Im Sinne einer sinnvollen, moderaten Verschärfung wird jedoch vorgeschlagen, die Regelung
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3203.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3203.2 Laufnummer 16727 lnterpellation von Virginia Köpfli, Isabel Liniger, Guido Suter und Anna Spescha betreffend psychische Gesundheit der Bevölkerung während der Corona-Krise (Vorlage
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3204.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Bild der Thematik. 2. Beurteilung der Motion Die Motion verlangt, im Kanton Zug die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um die Mitarbei- tenden von kantonalen und gemeindlichen Sozialdiensten ungeachtet vom 19. Februar 2013 E. 8, in: GVP 2013 S. 228 ff.). In unklaren Fällen hat sie aber nach dem Grundsatz «im Zweifelsfall für das Verfahren» Anzeige zu erstatten (Bericht und Antrag des Obergerichts vom
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3207.2 - Antwort des Regierungsrats
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2018 2019 2020 Grundbeitrag Kanton 294'000.00 286'000.00 278'000.00 278'000.00 278'000.00 Beitrag Tourismuskooperation Kanton 100'000.00 100'000.00 100'000.00 50'000.00 50'000.00 Grundbeitrag Stadt Zug 65'000 Beitrag aufgrund von Spar pro- grammen schrittweise auf total 328 000 Franken (278 000 Franken Grundbeitrag und 50 000 Franken Tourismuskooperation). Neben den in der Tabelle aufgeführten ständigen Beiträgen
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3211.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3211.2 Laufnummer 16719 3211-2-16719_Schwarzarbeit.Docx Interpellation der Fraktion Alternative – die Grünen betreffend Zug ein Hotspot der Schwarzarbeit (Vorlage Nr. 3211.1 - 16545) Antwo
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3210.2 - Antwort des Regierungsrats
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Biodiversitäts- förderung, Vorlage Nr. 3009). Die vorliegende Interpellation stützt sich auf den Grundlagenbericht der Eidgenössischen For- schungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) in Zusammenarbeit Seite 2/5 3210.2 - 16731 Abbildung 1: Anzahl der biodiversitätsschädigenden Subventionen gemäss Grundlagenbericht WSL Der Regierungsrat stellt fest, dass der Bericht sich einzig auf die Frage der Biodiversität welcher Vergleichswert bei den einzelnen Steuererleichterungen herangezo- gen wird. Der im Grundlagenbericht der WSL als stark biodiversitätsschädigend aufgeführte Pendlerabzug in der Einkommensteuer zeigt
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3211.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 3211.1 Laufnummer 16545 Interpellation der Fraktion Alternative – die Grünen betreffend Zug ein Hotspot der Schwarzarbeit vom 9. März 2021 Die Fraktion Alternative – die Grünen hat am 9. M