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3161.2 - Antrag des Regierungsrats
§ 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1), Art. 12 des Bundes- gesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für die Verordnungen des Bun- desrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)
3171.2 - Antwort des Regierungsrats
https://sozialversicherunqen.admin.ch/de/f/5621; zu verweisen ist insbesondere auf Ziff. 2.4 f.). Im Grundsatz ist hervorzuheben, dass es keine einheitlichen, schematisch anwendbaren Lösungen gibt. Weil dabei
3185.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
3185.3 - 16615) sowie der Kommissionsminderheit (Vorlage Nr. 3185.4 - 16616) abzuklären. b) Grundsatzentscheid betreffend Förderung Die Stawiko ist einstimmig, mit 6 Ja- zu 0 Nein-Stimmen ohne Enthaltung en geht, für deren Erlass nach Art. 89 Abs. 4 der Bundesverfassung die Kantone zuständig sind. Grundlage für die Revision bilden die «Mus- tervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) 2014. Die Teilrevision schafft für die Umsetzung der energie- und kli- mapolitischen Ziele eine klare gesetzliche Grundlage im kantonalen Recht. Zu den finanziellen Folgen für den Kanton schreibt der Regierungsrat in Ziffer
3185.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
Kommissionsminderheit, beim Heizungsersatz den auf den MuKEn basierenden Vorschlag der Regierung im Grundsatz zu behalten. Im Sinne einer sinnvollen, moderaten Verschärfung wird jedoch vorgeschlagen, die Regelung
3203.2 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3203.2 Laufnummer 16727 lnterpellation von Virginia Köpfli, Isabel Liniger, Guido Suter und Anna Spescha betreffend psychische Gesundheit der Bevölkerung während der Corona-Krise (Vorlage
3204.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Bild der Thematik. 2. Beurteilung der Motion Die Motion verlangt, im Kanton Zug die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um die Mitarbei- tenden von kantonalen und gemeindlichen Sozialdiensten ungeachtet vom 19. Februar 2013 E. 8, in: GVP 2013 S. 228 ff.). In unklaren Fällen hat sie aber nach dem Grundsatz «im Zweifelsfall für das Verfahren» Anzeige zu erstatten (Bericht und Antrag des Obergerichts vom
3207.2 - Antwort des Regierungsrats
2018 2019 2020 Grundbeitrag Kanton 294'000.00 286'000.00 278'000.00 278'000.00 278'000.00 Beitrag Tourismuskooperation Kanton 100'000.00 100'000.00 100'000.00 50'000.00 50'000.00 Grundbeitrag Stadt Zug 65'000 Beitrag aufgrund von Spar pro- grammen schrittweise auf total 328 000 Franken (278 000 Franken Grundbeitrag und 50 000 Franken Tourismuskooperation). Neben den in der Tabelle aufgeführten ständigen Beiträgen
3211.2 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3211.2 Laufnummer 16719 3211-2-16719_Schwarzarbeit.Docx Interpellation der Fraktion Alternative – die Grünen betreffend Zug ein Hotspot der Schwarzarbeit (Vorlage Nr. 3211.1 - 16545) Antwo
3210.2 - Antwort des Regierungsrats
Biodiversitäts- förderung, Vorlage Nr. 3009). Die vorliegende Interpellation stützt sich auf den Grundlagenbericht der Eidgenössischen For- schungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) in Zusammenarbeit Seite 2/5 3210.2 - 16731 Abbildung 1: Anzahl der biodiversitätsschädigenden Subventionen gemäss Grundlagenbericht WSL Der Regierungsrat stellt fest, dass der Bericht sich einzig auf die Frage der Biodiversität welcher Vergleichswert bei den einzelnen Steuererleichterungen herangezo- gen wird. Der im Grundlagenbericht der WSL als stark biodiversitätsschädigend aufgeführte Pendlerabzug in der Einkommensteuer zeigt
3211.1 - Interpellationstext
Vorlage Nr. 3211.1 Laufnummer 16545 Interpellation der Fraktion Alternative – die Grünen betreffend Zug ein Hotspot der Schwarzarbeit vom 9. März 2021 Die Fraktion Alternative – die Grünen hat am 9. M

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