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3239.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
der DSFA zum Schluss kommt, dass eine geplante Datenverarbeitung zu einem hohen Risiko für die Grundrechte der Betroffenen führt. Die Datenschutzstelle ist ver- pflichtet, eine Liste der ihr zur Vorabk primär an den auslegungsbedürftigen ge- setzlichen Grundlagen liege. Die Datenschutzstelle setzt sich deshalb für die Schaffung klarer gesetzlicher Grundlagen ein. Die Datenschutzstelle ist schliesslich auch
3261.2 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3261.2 Laufnummer 16758 Interpellation von Philip C. Brunner betreffend das Thema ob wir unter dem Druck der G7 und der OECD unser Steuersystem umbauen und die Unternehmenssteuern in Zug e
3274.2 - Antwort des Regierungsrats
digitaler Geodaten». Federführend ist die Direktion des Innern. Gebraucht wird das UAS für das Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG), das Amt für Wald und Wild (AFW) und das Landwirtschaftsamt (LWA). Die trieb» hat zu keinem Verwaltungswachstum geführt. Weder im für den Betrieb zuständigen Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG) noch bei den beteiligten Partner- ämtern Amt für Wald und Wild (AFW) und Teilprojekt des Legislaturziels erfolgreich abgeschlossen und gleichzeitig wurde damit auch die Grundlage für eine effiziente Umsetzung der weiteren Teilprojekte geschaffen. Bei der Erstellung von Geoi
3290.2 - Antwort des Regierungsrats
«ZUGLOGIN» hat der Kanton Zug als einer der ersten Kantone der Schweiz die gesetzlichen und technischen Grundlagen fü r sichere eGOV-Dienstleistungen geschaffen. 2017 wurde dem Kanton Zug für das Projekt Benutzerkonto den bereits vorhandenen Lösungen wie «eZug» oder die E-ID für die Einreichung der Steuern, die Grundlagen für die Erstellung einer umfas- senden E-ID im Kanton Zug? Die digitale Identität (E-ID) von «ZUGLOGIN» te Standards festlegen. Die aner- kannte Lösung von «eZug» bildet in dieser Arbeitsgruppe eine Grundlage für die Ent- wicklung einer interkantonalen Lösung. Ist der Kanton Zug in diesen Prozess miteinge-
3289.2 - Antwort des Regierungsrats
Verfassungsrevision notwendig. Mit dieser wäre § 27 Abs. 3 zu streichen. Frage 3: Welche rechtlichen Grundlagen müssen auf kantonaler Ebene geschaffen oder ange- passt werden, so dass auch Menschen mit dauerhafter n Zugerinnen und Zuger – unabdingbar. Im Entwurf der Totalrevision des SEG (neu LBBG) wird die Grundlage für eine künftige ganzheitliche Zuger Behindertenpolitik geschaffen. C. Antrag Kenntnisnahme. Zug
3290.1 - Interpellationstext
zum Einsatz kommen. Auf nationaler Ebene erarbeitet eine Projektgruppe bis Ende Jahr die ersten Grundlagen zuhanden des Bundesrats. Bis allerdings eine bundes- weite Lösung in Kraft tritt, kann es noch den bereits vorhandenen Lösungen wie «eZug» oder die E -ID für die Einreichung der Steuern, die Grundlagen für die Erstellung einer umfassenden E - ID im Kanton Zug? 1 https://www.stadtzug.ch/ezug/3204 schweizweite Standards festlegen. Die anerkannte Lösung von «eZug» bildet in dieser Arbeitsgruppe eine Grundlage für die Entwicklung einer inter- kantonalen Lösung. Ist der Kanton Zug in diesen Prozess miteingebunden
3289.1 - Interpellationstext
recht für Menschen mit einer Behinderung vom Kanton Zug übernommen werden? 3. Welche rechtlichen Grundlagen müssen auf kantonaler Ebene geschaffen oder ange- passt werden, so dass auch Menschen mit dauerhafter
3264.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3264.2 Laufnummer 16740 Motion der FDP- und der SVP-Fraktion betreffend Verbesserung der Situation bei den Vermögenssteuern im Kanton Zug (Vorlage 3264.1 - 16645) Bericht und Antrag des Re
3266.1 - Antwort des Regierungsrats
Antigen-Schnelltest dafür nicht akzeptiert, musste auch die Schweiz diese Regeln in die gesetzlichen Grundlagen aufnehmen. In der Schweiz würde ein Antigen-Schnelltest genügen, weil hier im Unterschied zum Ausland
3282.1 - Antwort des Regierungsrats
geschützt werden, was keine kollektiven Massnahmen (mehr) erfordert. 5. Gibt es eine gesetzliche Grundlage für den indirekten Impfzwang und die Druckaus- übung auf die Jugendlichen? Falls ja, welche. Der Verwaltungszwang durchzusetzende tatsächliche Erfüllung einer Impfpflicht und wäre mangels gesetzlicher Grundlage nicht zuläs- sig. Die Einführung einer Impfpflicht für bestimmte Personengruppen wäre zulässi g

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