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Enteignung
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weiteres auf die Berechnung gemäss den Ansätzen des KRB Landerwerb übertragen werden. Ohne triftigen Grund darf ein Gericht resp. hier die Schätzungskommission nicht von den Schlussfolgerungen eines Geric dagegen bei der Bemessung des Grundstückpreises den Höchstbetrag von Fr. 88.– m2 ein bei einem Grundpreis von Fr. 80.– und einem möglichen Tiefstpreis von Fr. 72.–. Sie übernahm somit in ihrem Entscheid Landerwerb der Mindestpreis überhaupt so hoch angesetzt wurde), rechtfertigt es sich hier, den Grundpreis von Fr. 80.– als Bemessungsgrundlage einzusetzen. Damit reduziert sich der vom Enteigner für die
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Art. 37 Abs. 4 ATSG
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starken Eingriff in die Rechtsstellung der Beschwerdeführerin gesprochen werden. Allein aus diesem Grund ist daher eine anwaltliche Rechtsverbeiständung nicht angezeigt.
5. Im Folgenden ist zu prüfen,
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Umweltrecht
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IGW auch effektiv eingehalten würden. Die Höhe der IGW wird aber nirgends erwähnt. Schon aus diesem Grund entspricht die Baubewilligung Art. 37a Abs. 1 LSV nicht. (...) An der Referentenaudienz sagte der
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Art. 176 Abs. 3 ZGB, Art. 6 Abs. 1 EMRK
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Schwyz nach Cham habe die Gesuchstellerin nicht auf die Kinder Rücksicht genommen. Ein wichtiger Grund für das Vorgehen der Gesuchstellerin sei nicht ersichtlich. Das Ziel, dass die Kinder in einer stabilen Ist die Erziehungsfähigkeit bei beiden Elternteilen gegeben, sind vor allem Kleinkinder und grundschulpflichtige Kinder demjenigen Elternteil anzuvertrauen, der die Möglichkeit hat und dazu bereit ist, sie die Parteien Anspruch auf rechtliches Gehör. Damit wird der ohnehin geltende verfassungsmässige Grundsatz gemäss Art. 29 Abs. 2 BV wiederholt, der zudem in Art. 6 Abs. 1 EMRK enthalten ist. Der Anspruch
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Art. 125 ZGB; Art. 277 ZPO; Art. 8 ZGB; Art. 53 Abs. 1 ZPO
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dnung, 2. A. 2013, Art. 55 ZPO N 12 ff.; Glasl, a.a.O., Art. 55 ZPO N 3 ff.).
3.4.3 Nach der Grundregel von Art. 8 ZGB hat derjenige Ehegatte, der einen Unterhaltsanspruch geltend macht, zu beweisen Kläger als auch die Beklagte ihrer Unterhaltsberechnung die einstufig-konkrete Berechnungsmethode zu Grunde gelegt hätten. Das Gericht sei nicht an eine bestimmte Berechnungsmethode gebunden, sondern verfüge
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Art. 77 Abs. 1 BPR und Art. 82 lit. c BGG
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weit vom als zulässig erkannten Höchstquorum entfernt, dass selbst der Föderalismus als wichtiger Grund dies nicht zu rechtfertigen vermöge. Mit Entscheid vom 9. Juni 2015 trat der Regierungsrat auf die rechtswidrig sei. X. begründete diese Anträge mit der Verletzung des Stimmrechts. Namentlich sei der Grundsatz der Erfolgswertgleichheit verletzt, wonach alle Stimmen möglichst in gleicher Weise zum Wahlergebnis
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§ 52 VRG (Aufsichtsbeschwerde)
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ehemaligen Kantonsspitals am 6. Dezember 2004 zum Schluss, dass es aus denkmalpflegerischer Sicht keinen Grund gebe, die Kapelle zu erhalten. Es wurden insgesamt durch die Vorgehensweise der betroffenen Personen t.
Am 25. Juli 2011 lancierte die Baudirektion einen städtebaulichen Studienauftrag, der die Grundlage für einen neuen Bebauungsplan bilden sollte. Dieser Auftrag hielt erneut fest, dass die Wandmalereien
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Berufliche Vorsorge: Lebenspartnerrente
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bestünde, was gewichtigen Einfluss auf die aktuelle Planung der Altersvorsorge von B hätte. Aus diesem Grund ist ein aktuelles und unmittelbares Interesse bzw. ein schutzwürdiges Interesse des Klägers an der auszulegen unter Berücksichtigung namentlich des Zwecks, des kontextbezogenen Sinnes und der dem Text zu Grunde liegenden Wertung. Da der Inhalt von Art. 16 VorsR hinreichend klar bestimmt werden kann (vgl. dazu
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Art. 2 Abs. 2 eidg. BüV, § 5 Abs. 2 kant. BüG
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schienen die geografischen und geschichtlichen Kenntnisse nur ungenügend vorhanden zu sein. Aus diesem Grund wolle sie der Beschwerdeführerin die Chance geben, anhand eines schriftlichen Testes zu zeigen, dass 01) kann die zuständige kantonale Behörde die Bewerberin oder den Bewerber zu einem Test über Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz
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Art. 11 Abs. 2 und 15 USG; Art. 13 Abs. 1 LSV i.V.m. Art. 37a Abs. 1 LSV; Art. 40 Abs. 1 LSV; Anhang 7 LSV
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IGW auch effektiv eingehalten würden. Die Höhe der IGW wird aber nirgends erwähnt. Schon aus diesem Grund entspricht die Baubewilligung Art. 37a Abs. 1 LSV nicht. (...) An der Referentenaudienz sagte der