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826.153 - Vereinbarung der Innerschweizer Kantone über Ausbildungen für Berufe des Gesundheitswesens
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Kanton Zug 826.153 Vereinbarung der Innerschweizer Kantone über Ausbildungen für Berufe des Gesundheitswesens Vom 21. September 1998 (Stand 1. Januar 1999) Art. 1 Zweck 1 Gestützt auf die Grundsätze d
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722.11 - Gesetz über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz; GebVG)
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Baukosten wesentlich verändern. § 20 Weitergabe von Daten 1 Die Einwohnergemeinden, das Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG) und die Gebäudeversicherung Zug stellen sich gegenseitig kostenlos diejenigen
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412.114 - Reglement betreffend das Übertrittsverfahren
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Klasse der Sekundarstufe I und den Übertritt von der 1. Sekundarklasse ins Gymnasium. * 2 … * § 2 Grundsatz 1 Ziel des Übertrittsverfahrens ist es, die Schüler am Ende der Primarstufe entsprechend ihren 03.2021 01.08.2022 aufgehoben GS 2022/044 10 1. Allgemeine Bestimmungen § 1 Geltungsbereich § 2 Grundsatz § 3 Übertrittskommission I * § 4 * Zuweisung § 4bis * … § 5 Meldung an die Übertrittskommission miteinzubeziehen ist, sowie in den sozialen und personalen Kompetenzen. Sie orientiert auf der Grundlage der Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen sowie weiterer Leistungsbele- ge. * 3 412.114 2 Sofern
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721.52 - Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
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angekündigt, so kann er alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung unterziehen und rangieren. Auf dieser Grundlage wählt er nach Möglichkeit die drei bestrangierten Offenlegung vorsieht. Vorbe- halten bleibt die Auskunftspflicht, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht. Art. 50 Statistik 1 Die Kantone erstellen innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf jedes Kalen-
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446.1 - Gesetz über den Steuerausgleich unter den katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug
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Kanton Zug 446.1 Gesetz über den Steuerausgleich unter den katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug Vom 30. Oktober 2003 (Stand 1. Januar 2005) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst
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151.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Regierungsrats (GO RR)
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Kanton Zug 151.1 Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Regierungsrats (GO RR) Vom 26. September 2013 (Stand 1. Januar 2018) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 48 der Kantonsve
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751.31 - Gesetz über den öffentlichen Verkehr
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Kanton Zug 751.31 Gesetz über den öffentlichen Verkehr Vom 22. Februar 2007 (Stand 23. März 2019) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1), * beschliesst
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753.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt
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ndlage 1 Die Grundlagen für die Bemessung bilden die Schiffslänge in Dezimeter (dm) und die Antriebsleistung der Motoren in Kilowatt (kW). § 13d * Steuertarif 1 Die jährliche Grundsteuer beträgt pro vollen
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921.15 - Verordnung über die Überwachung und Bekämpfung von schädlichen Organismen
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Kanton Zug 921.15 Verordnung über die Überwachung und Bekämpfung von schädlichen Organismen Vom 23. Februar 2021 (Stand 1. Januar 2021) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 104 Abs. 3
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154.219 - Verordnung über die Bewirtschaftung und Zuteilung von Parkplätzen in der kantonalen Verwaltung (Parkplatzverordnung, PPV)
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Kanton Zug 154.219 Verordnung über die Bewirtschaftung und Zuteilung von Parkplätzen in der kantonalen Verwaltung * (Parkplatzverordnung, PPV) Vom 4. Juli 1995 (Stand 1. September 2024) Der Regierungs