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826.153 - Vereinbarung der Innerschweizer Kantone über Ausbildungen für Berufe des Gesundheitswesens
Kanton Zug 826.153 Vereinbarung der Innerschweizer Kantone über Ausbildungen für Berufe des Gesundheitswesens Vom 21. September 1998 (Stand 1. Januar 1999) Art. 1 Zweck 1 Gestützt auf die Grundsätze d
722.11 - Gesetz über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz; GebVG)
Baukosten wesentlich verändern. § 20 Weitergabe von Daten 1 Die Einwohnergemeinden, das Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG) und die Gebäudeversicherung Zug stellen sich gegenseitig kostenlos diejenigen
412.114 - Reglement betreffend das Übertrittsverfahren
Klasse der Sekundarstufe I und den Übertritt von der 1. Sekundarklasse ins Gymnasium. * 2 … * § 2 Grundsatz 1 Ziel des Übertrittsverfahrens ist es, die Schüler am Ende der Primarstufe entsprechend ihren 03.2021 01.08.2022 aufgehoben GS 2022/044 10 1. Allgemeine Bestimmungen § 1 Geltungsbereich § 2 Grundsatz § 3 Übertrittskommission I * § 4 * Zuweisung § 4bis * … § 5 Meldung an die Übertrittskommission miteinzubeziehen ist, sowie in den sozialen und personalen Kompetenzen. Sie orientiert auf der Grundlage der Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen sowie weiterer Leistungsbele- ge. * 3 412.114 2 Sofern
721.52 - Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
angekündigt, so kann er alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung unterziehen und rangieren. Auf dieser Grundlage wählt er nach Möglichkeit die drei bestrangierten Offenlegung vorsieht. Vorbe- halten bleibt die Auskunftspflicht, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht. Art. 50 Statistik 1 Die Kantone erstellen innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf jedes Kalen-
446.1 - Gesetz über den Steuerausgleich unter den katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug
Kanton Zug 446.1 Gesetz über den Steuerausgleich unter den katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug Vom 30. Oktober 2003 (Stand 1. Januar 2005) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst
151.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Regierungsrats (GO RR)
Kanton Zug 151.1 Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Regierungsrats (GO RR) Vom 26. September 2013 (Stand 1. Januar 2018) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 48 der Kantonsve
751.31 - Gesetz über den öffentlichen Verkehr
Kanton Zug 751.31 Gesetz über den öffentlichen Verkehr Vom 22. Februar 2007 (Stand 23. März 2019) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1), * beschliesst
753.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt
ndlage 1 Die Grundlagen für die Bemessung bilden die Schiffslänge in Dezimeter (dm) und die Antriebsleistung der Motoren in Kilowatt (kW). § 13d * Steuertarif 1 Die jährliche Grundsteuer beträgt pro vollen
921.15 - Verordnung über die Überwachung und Bekämpfung von schädlichen Organismen
Kanton Zug 921.15 Verordnung über die Überwachung und Bekämpfung von schädlichen Organismen Vom 23. Februar 2021 (Stand 1. Januar 2021) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 104 Abs. 3
154.219 - Verordnung über die Bewirtschaftung und Zuteilung von Parkplätzen in der kantonalen Verwaltung (Parkplatzverordnung, PPV)
Kanton Zug 154.219 Verordnung über die Bewirtschaftung und Zuteilung von Parkplätzen in der kantonalen Verwaltung * (Parkplatzverordnung, PPV) Vom 4. Juli 1995 (Stand 1. September 2024) Der Regierungs

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