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§§ 20 und 39 BO Cham, Art. 7 Abs. 7 USG und Art. 2 Abs. 1 LSV
Beschwerdeführenden nicht substantiiert aufzeigen, inwiefern die der geschätzten Besucherzahl zu Grunde liegenden Überlegungen falsch sein sollten. Alleine der Hinweis auf die Anzahl Sitzplätze im Lokal mmen bzw. einer publikumsintensiven Freizeitnutzung. Dies ist insofern nachvollziehbar, als im Grundsatz damit zu rechnen ist, dass bei einem grösseren Einzugsgebiet auch die Anzahl möglicher Besucherinnen dass es sich bei einem Karaoke Clublokal um eine Freizeiteinrichtung handelt. Wie den rechtlichen Grundlagen zu entnehmen ist, werden in der WA3 Freizeiteinrichtungen mit lokalem Einzugsgebiet und einem geringen
Art. 141 ZPO
Regeste: – Eine  Zustellung durch öffentliche Publikation darf nur als ultima ratio erfolgen. Als unmöglich darf eine Zustellung nur dann erachtet werden, wenn vorgängig sämtliche sachdienlichen
Art. 21 Abs. 1 lit. b DBG, § 20 Abs. 1 lit. b StG, § 7 VV StG
Regeste: - Leben zwei Personen in einer 5.5 Zimmer-Wohnung, so kommt ein Unternutzungsabzug ausnahmsweise in Betracht, wenn eines oder mehrere Zimmer praktisch leer stehen und weder als Lagerraum (
§ 52 VRG, § 70 PBG, § 93 GOG und § 37 GG
Regeste: – Kann ein Anzeiger die Missachtung der  Anzeigepflicht durch den Gemeinderat im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde rügen, wenn diese gegen eine fehlbare Bauherrschaft keine Strafanzeige e
Denkmalpflege
giebelstämmiges Haus mit einem traufstämmigen Anbau und einer klassiszistischen Fassade. Die Grundstruktur des Gebäudes bestehe aus einem Sockelgeschoss mit Kellertüre, zwei Obergeschossen als Vollgeschoss c DMSG muss die Massnahme auch verhältnismässig sein. Denkmalschutzmassnahmen müssen nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit für das Erreichen des im öffentlichen Interesse liegenden Ziels geeignet des Gebäudes wäre in Anbetracht des baulichen Umfeldes unverhältnismässig und würde überdies den Grundsatz der rechtsgleichen Behandlung verletzen, weil die westlich und östlich angrenzenden Gebäude gestützt
§§ 19 und 28 PG, § 21 Abs. 4 Arbeitszeitverordnung, § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichts, § 11 GO RR
Regeste: §§ 19 und 28 PG, § 21 Abs. 4 Arbeitszeitverordnung, § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichtes, § 11 GO RR – Mit der  Genehmigung einer Vereinbarung über die Auflösung des Ar
Art. 697h aOR
Regeste: – Gestützt auf Art. 697h Abs. 2 aOR müssen Aktiengesellschaften den Gläubigern, die ein schutzwürdiges Interesse nachweisen, Einsicht in die Jahresrechnung, die Konzernrechnung und die Rev
Art. 24c Abs. 2 RPG, Art. 17 Abs. 2 WaG, §§ 12 und 14 PBG
positioniert wurden. Grundlage hierfür ist nur der gemäss § 27 V PBG geforderte Situationsplan (und allenfalls noch ein Grundrissplan des Erdgeschosses). Überprüft wird nur, ob die Grundrisse richtig ins Gelände ob das Wohnhaus Assek. Nr. 002 auf dem Grundstück GS Nr. 001 bis auf die Grundmauern abgebrochen und mit dem gleichen Grundriss wiederaufgebaut werden dürfe. Mit Schreiben vom 31. Mai 2010 teilte ihr das Verhalten eine Grundlage geschaffen hat, die geeignet ist, beim Privaten bestimmte Erwartungen auszulösen. Diese Erwartungen werden aber nur geschützt, wenn der Einzelne von diesen Grundlagen wusste und im
Art. 4 Abs. 1 IVG
der Arbeitsfähigkeit im Sinne von Art. 4 Abs. 1 IVG zu bewirken (...). Ein Abweichen von diesem Grundsatz fällt nur in jenen Fällen in Betracht, in denen die festgestellte somatoforme Schmerzstörung nach
Art. 50c Abs. 1 und Art. 50g AHVV
Regeste: – Wurde eine Ehe durch Scheidung oder Ungültigerklärung aufgelöst, so können die Ehegatten gemeinsam oder jeder für sich die Vornahme der Einkommensteilung verlangen. Bezieht ein Ehegatte

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