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Art. 8 Abs. 1 lit. b BGFA, Art. 9 BGFA
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verfügt die Aufsichtsbehörde über einen grossen Beurteilungsspielraum; sie hat indessen stets den Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu beachten. Für die Verweigerung des Eintrages bzw. für dessen Löschung
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Art. 172 ff. ZGB, Art. 273 Abs. 1 ZGB, Art. 29 Abs. 2 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK
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werden. Bei der Berechnung nach der einstufig-konkreten Methode bildet der gebührende Bedarf die Grundlage der Unterhaltsbemessung, wofür die Gesuchstellerin die Beweislast trägt. Dies gilt auch in Bezug
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Art. 9 Abs. 2 UVV
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Zürich/ Basel/ Genf 2012, S. 80 f.).
3.1.2 Die Voraussetzung des äusseren Ereignisses verlangt im Grundsatz nach einem ausserhalb des Körpers liegenden, objektiv feststellbaren, sinnfälligen, unfallähnlichen Geschehnisablaufs zu verstehen. Die entsprechende Feststellung entbehrt mithin einer ausreichenden Grundlage bzw. einer rechtsgenüglichen Begründung. Demgegenüber basieren die Beurteilungen der Dres. D. und
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§ 62 Abs. 1 lit. a VRG; § 45 Abs. 2 PBG
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Regeste:
– Beschwerdelegitimation bei kommunalen Bauvorhaben, die einen kantonalen Gesamtentscheid erfordern. Die Einsprache gegen die von der Gemeinde erteilte Baubewilligung öffnet das Tor zum
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Arbeitsrecht
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anderen ausliefert, seine wirtschaftliche Freiheit aufhebt oder in einem Masse einschränkt, dass die Grundlagen seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdet sind (BGE 143 III 480 E. 5.4 m.w.H.; Huegenin/Reitze angemessenen Lohn hatte (vgl. vorne E. 6.2). Entsprechend wurde mit dieser Vereinbarung auch nicht die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Vereinbarung nur
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Art. 122 ff. ZGB, Art. 124e ZGB, Art. 22f Abs. 1 FZG, Art. 63 Abs. 1bis IPRG
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gewichten. Vorliegend sind die unterschiedlichen Wohnsitze bzw. Lebensmittelpunkte der Parteien von grundlegender Bedeutung. In Mosambik, wo der Beklagte nach eigenen Angaben lebt, sind sowohl die Einkommen als
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Art. 433 ff. ZGB
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Behandlungsplans. Der Behandlungsplan als solcher ist gerichtlich nicht anfechtbar. Er bildet die Grundlage für eine medizinische Massnahme ohne Zustimmung des Patienten. Diese Massnahme muss im Behandlungsplan durchgeführt werden. Stimmt sie dem Behandlungsplan nicht zu, kann eine medizinische Massnahme auf der Grundlage von Art. 434 ZGB durchgesetzt werden. Hierzu bedarf es aber gemäss dem Gesetzeswortlaut eines s gestützt auf Art. 439 ZGB gerichtlich angefochten werden kann. Der Behandlungsplan bildet jedoch die Grundlage für eine gestützt auf Art. 434 ZGB angeordnete und auch gerichtlich anfechtbare medizinische Massnahme
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§ 193 Abs. 1 StG
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Regeste:
– Nach dem Grundsatz der vergleichbaren Verhältnisse dürfen bei der Berechnung des Grundstückgewinns Aufwendungen für Bauten den Anlagekosten nicht zugerechnet werden, die am Tag der Ha zum Prinzip der vergleichbaren Verhältnisse an. Es führte in Erwägung 2b namentlich aus: « Der Grundsatz der vergleichbaren Verhältnisse verlangt, dass sich Erlös und Anlagewert in der Regel auf das / Schärer, Kommentar zum Zürcher Steuergesetz, 4. Bd., Bern 1966, § 164 N 5). Verletzt ist der Grundsatz der vergleichbaren Verhältnisse etwa dann, wenn Aufwendungen für Bauten den Anlagekosten zugerechnet
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Art. 25-31 KVG i.V.m. Art. 32-34 KVG, Art. 17-19 KLV
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zahnärztlichen Behandlung (Implantatversorgung bzw. Zahnprothese) zu Lasten der obligatorischen Grundversicherung zu Recht verneint hat.
9. Soweit die Beschwerdeführerin schliesslich geltend machen lässt Behandlung von einer der in Art. 19 KLV aufgeführten Krankheiten. Damit fehle es an einer gesetzlichen Grundlage für die Bejahung einer Leistungspflicht für die Wiederherstellung der Kaufähigkeit. Beschwerdeweise Wiederherstellung der Kaufähigkeit stelle eine zahnärztliche Behandlung dar, für welche die gesetzliche Grundlage fehle und die in der Form gemäss Kostenschätzung von Dr. C. vom 25. August 2015 überdies nicht
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Art. 12 lit. i BGFA
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Regeste:
Nach hat der Anwalt die Klientschaft bei der Übernahme des Mandats über die Grundsätze seiner Rechnungslegung hinreichend aufzuklären . Ferner hat er die Klientschaft unaufgefordert und u