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Verfahrensbestimmungen
1 Die  Baudirektion lässt kantonale Richtpläne vor der Beschlussfassung durch die zuständige Behörde öffentlich auflegen. 2 Wer beim kantonalen Richtplanverfahren mitwirken will, kann der Baudir
§ 52e Verwaltungsrechtlicher Vertrag bei Neueinzonungen
Kaufrecht einräumt. 3 Die Bauverpflichtung ist als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch anzumerken. 4 Der  Vertrag fällt dahin, wenn ein Gemeinwesen das Land kauft. Materialien Absatz Nachteil gereichen. Die Bauverpflichtung ist als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch anzumerken. Dadurch entfaltet die im verwaltungsrechtlichen Vertrag statuierte Bauverpflichtung
2019: Regierungsrat
Spezialgesetzen – unter diesem auch das Baurecht der Stadt Zug – festgehaltene Beschränkungen des Grundeigentums vorbehalten bleiben. Dazu kommt, dass § 17 altes PBG eine Delegationsnorm für die Gemeinde tzbereich AU und liegt 8,30 m über dem mittleren Grundwasserspiegel, sodass das nutzbare Grundwasservorkommen weder beeinträchtigt noch gefährdet wird. Es bedarf somit keiner gewässerschutzrechtlichen eine blosse Reduktion der Abmessungen, auch wenn sie beträchtlich ist, in der Regel noch keine grundlegende Änderung. Während dem laufendem Baubewilligungsverfahren änderte die Beschwerdegegnerin das
§ 52a1 Veranlagung
ermitteln kann, ist sie darauf angewiesen, Einsicht in das Grundbuch nehmen zu können. Dafür bietet ihr Art. 28 lit. a Grundbuchverordnung vom 23. September 2011 (SR 211.432.1) die gesetzliche Grundlage
2017: Entscheide gegen andere Direktionen
Der Beschwerdeführer macht eine Verletzung des Öffentlichkeitsgesetz es geltend. Das Öffentlichkeitsgesetz regelt den Zugang zu amtlichen Dokumenten. Es schafft die Möglichkeit, sich über das Hande
Enteignung
Dienstbarkeiten, Grundlasten und vorgemerkte persönliche Rechte nicht ausdrücklich übernommen hat. 4 Der Enteigner muss bei formeller Enteignung den Eintrag des Rechtserwerbs im Grundbuch veranlassen.1 zur vollständigen Leistung der Entschädigung einen Anspruch auf Errichtung eines gesetzlichen Grundpfandrechts im Sinne von § 137 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch.1 Hat die Schätzung Nachteile zu entschädigen , die den Enteigneten, den Dienstbarkeitsberechtigten, den Besitzern von im Grundbuch vorgemerkten persönlichen Rechten, den Mieterinnen und Mietern, Pächterinnen und Pächtern usw. aus
2017: Entscheide gegen das Amt für Raumplanung
Die Beschwerdeführerin reichte ein Baugesuch für die Betreibung eines Modellflugplatzes für Start und Landung von Elektroflugzeugmodellen ein. Als kantonale Koordinationsstelle verfügte das Amt für Ra
§ 7 Zuständigkeiten – Gemeinden
1 Die Einwohnergemeinden erlassen ihre Bauvorschriften, Zonen- und Bebauungspläne durch allgemeinverbindliche Beschlüsse. 2 Der Gemeinderat beschliesst a)   gemeindliche Richtpläne; b)   gemeindl
§ 52f Fehlende Verfügbarkeit bereits eingezonten Baulands
Interessen, ist die Voraussetzung zur Ausübung des Kaufrechts erfüllt. Der Gemeinderat ist im Grundsatz an das Verkehrswertgutachten der Schätzungskommission gebunden, wie an andere Gutachten, die er
Mit Bindung gegen den Leistungsstress
ruck zugrunde liegt. Den betroffenen Kindern Faulheit oder fehlender Wille zuzuschreiben wäre grundlegend falsch, würde eine zusätzliche Belastung bedeuten und eine Negativspirale in Gang setzen.

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