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Arbeitsrecht
des Bundesgerichts 4A_175/2016 vom 2. Juni 2016). Wie bereits festgehalten, ist kein wichtiger Grund ersichtlich, der die fristlose Entlassung der Klägerin gerechtfertigt hätte. Eine ungerechtfertigte
Art. 8 AVIG i.V.m. Art. 15 AVIG
anderweitig, ist zu prüfen, ob sie ab diesem Zeitpunkt beziehungsweise der folgenden Kontrollperiode auf Grund der nunmehr beschränkten zeitlichen Verfügbarkeit noch als vermittlungsfähig gelten kann. Dabei geht
Beschwerdeberechtigung der Gemeinde, Gebührenfreiheit in Unterstützungssachen
zuzulassen und ist die im Rechtsmittelverfahren unterlegene Vorinstanz nicht schon bloss aus diesem Grund berechtigt, gegen den sie desavouierenden Entscheid an das Bundesgericht zu gelangen (BGE 141 II 161 kann insbesondere nur dann bejaht werden, wenn sich nebst der finanziellen Betroffenheit eine Grundsatzfrage stellt, die eine präjudizielle Bedeutung aufweist und deren Beantwortung über den Einzelfall sich bei § 23 Abs. 1 Ziff. 3 VRG insofern um die speziellere Norm innerhalb des VRG gegenüber dem Grundsatz von § 22 Abs. 1 VRG, als in Unterstützungssachen zwar im erstinstanzlichen Verwaltungsverfahren
§§ 25 Abs. 1 lit. c und 26 Abs. 1 VRG, § 6 Organisationsgesetz, §§ 3 Abs. 2 und Abs. 4 lit. g Delegationsverordnung
Behörde und zu einem Gericht im Sinne von Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK, SR 0.101) nicht absolut; er steht vielmehr unter dem Vorbehalt der Einhaltung der ein
Aus der Praxis der Datenschutzstelle
Verwaltungsverfahren sind gemäss § 3 Abs. 2 Bst. a DSG vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Der Grund für diese Ausnahmen vom Geltungsbereich liegt darin, dass davon ausgegangen wird, dass die Prozes Lebensjahr ihrer Neugeborenen kostenpflichtige «Elternbriefe» an. Die Elternbriefe vermitteln grundlegendes Wissen zu den Themen Pflege, Ernährung, Entwicklung, Gesundheit und Erziehung des Kindes sowie Einwohner grundsätzlich nur bekanntgeben, wenn a) dafür eine  gesetzliche Grundlage besteht; b) es für eine in einer gesetzlichen Grundlage umschriebenen Aufgabe unentbehrlich ist; oder c) die Betroffenen dazu
Vollstreckungsrecht
über Schuldbetreibung und Konkurs, 4. A. 2017, Art. 17 SchKG N 4 ff.; vgl. auch Amonn/ Walther, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9. A. 2013, § 6 N 23 ff.; Cometta/Möckli, Basler Kommentar Kapital während dieser Periode nicht verfügen kann. Der Gläubiger hat für diese Phase jedenfalls dem Grundsatz nach keinen Anspruch auf (Verzugs-)Zins (vgl. Schmid, a.a.O., Art. 144 SchKG N 55). Hinzu kommt
Grundstückgewinnsteuer: Verkehrswert vor 25 Jahren
Formelwert festgelegt werden kann – individuell nach allgemeinen Bewertungsgrundsätzen zu schätzen. Der Grund für dieses unterschiedliche Vorgehen liegt in der aperiodischen Erhebung der Grundstückgewinnsteuer Informationen zu Namen und Adressen der Eigentümer, Adressen der Vergleichsparzellen, deren Grundbuchnummern und Grundstücksgrössen sowie zum Verkaufspreis. Die Gewährung eines derart eingeschränkten werden, die im gleichen Zeitraum für ähnliche unüberbaute Grundstücke erzielt wurden. Dies gilt im Grundsatz auch für den Landwert überbauter Grundstücke unter Berücksichtigung der vorhandenen Überbauung und
Art. 3 KVG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 lit. b KVV
Abwägung der beiden Sachverhaltsdarstellungen die medizinische Behandlung durchaus einen entscheidenden Grund für die Wohnsitzbegründung in der Schweiz darstellte. Von entscheidender Bedeutung ist allerdings gutgeheissen wurde. Kurz darauf, am 20. Oktober 2016, verfügte die A. Krankenversicherung, dass die Grundversicherung des Versicherten mangels Versicherungspflicht infolge Aufenthalts nur zu Behandlungszwecken angefochtene Einspracheentscheid sei aufzuheben und er sei rückwirkend per 1. September 2016 in die Grundversicherung nach KVG bei der A. Krankenversicherung aufzunehmen. Mit Vernehmlassung vom 21. April 2017
Steuerliche Erleichterungen für denkmalpflegerische Arbeiten
denkmalpflegerischer Arbeiten sofern: es sich um denkmalpflegerische Arbeiten handelt, diese auf Grund gesetzlicher Vorschriften vorgenommen werden, die Vornahme im Einvernehmen mit den Behörden oder
Hinweis
miteinander verknüpft und andererseits im Steuergesetz in verschiedenen Paragraphen geregelt. Aus diesem Grund finden sich die entsprechenden Ausführungen in den folgenden Abschnitten des Steuerbuches:Es liegt Betriebsstätte in einen anderen Kanton Im System der Postnumerandobesteuerung besteht der Grundsatz der Einheit der Steuerperiode. Deshalb erstreckt sich am Nebensteuerdomizil die Steuerperiode unabhängig

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