Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

10577 Inhalte gefunden
2374.1 - Postulatstext
Gremien dafür einzusetzen, dass Sitzungsentschädigungen gestrichen werden. Es gehört heute zu den Grundaufgaben von Regierungsratsmitgliedern, in interkantonalen Gremien mitzuwirken. Dies ist Teil ihrer Am
1064.1 - Motionstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1064.1 (Laufnummer 11008) MOTION VON HEINZ TÄNNLER BETREFFEND ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE WAHLEN UND ABSTIMMUNGEN (WAG; TERMIN FÜR DIE GESAMTERNEUERUNGSWAHLEN) VOM 8. NOVEMBE
2228.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
Vorlage Nr. 2228.3 Laufnummer 14304 Kantonsratsbeschluss betreffend Anpassung des kantonalen Richtplanes (Bahnverkehr, Walchwil) Bericht und Antrag der Raumplanungskommission vom 3. April 2013 Sehr ge
2228.4a - Beilage
Vorlage Nr. 2228.4 Laufnummer 14343 synoptische Darstellung Seite 1 von 3 Kantonsratsbeschluss betreffend Anpassungen des kantonalen Richtplanes (Bahnverkehr, Walchwil) Synopse des Antrages des Regier
2228.1a - Synopse
Anpassung kantonaler Richtplan Baudirektion Amt für Raumplanung Aabachstrasse 5, 6300 Zug T 041 728 54 80 info.arp@zg.ch www.zug.ch/raumplanung Synopse, Februar 2013 I Kapitel V 4 Nationaler und inter
2293.1 - Motionstext
Regierungsrat in bundesgerichtlichen Verfahren den Standpunkt des Kantonsrates vertritt. Dieser Grundsatz soll nicht nur bei Bundesgerichtsverfahren gelten, sondern generell bei allen politischen Auftritten interkantonaler oder Bundesebene. Es gibt nur einen sehr kleinen Anwendungsbereich, bei dem von diesem Grundsatz aus- nahmsweise abgewichen werden kann. Auf dem Gebiet des Wahlrechts hat der Kantonsrat am 2. Mai
2311.1 - Postulatstext
befestigten Wegen. 932.1 Gesetz über den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel 4. Wildschutz § 17 Grundsatz 1 Der Kanton sorgt im Rahmen des ökologischen Ausgleichs dafür, dass die Artenvielfalt und die
2373.1 - Motionstext
zusätzliche Entschädigungen auszuzahlen. Insbesondere weil es sich um Aufgaben ha n- delt, die zu den Grundaufgaben eines vollamtlich angestellten Regierungsratsmitglieds geh ö- ren. Der zweite Satz von § 5 Abs
1000.11 - Gesetz, Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2003
if im Grundbuchwesen (Grundbuch- gebührentarif) vom 28. Februar 19803) wird wie folgt geändert: In § 25 Abs. 1 wird als Ziffer 5 eingefügt: 5. bei Anmerkungen sowie deren Änderungen im Grundbuch gemäss damit verbundene Kauf- und Vorkaufsrecht sind als öffentlichrechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch anzumerken. 2. Abschnitt Förderung preisgünstiger Mietwohnungen § 6 Förderungsinstrumente Zur Förderung der Beiträge nach § 9 Bst. b und c. 4 § 20 Gebührenfreiheit Anmerkungen sowie deren Änderungen im Grundbuch nach diesem Ge- setz sind gebührenfrei. 5. Abschnitt Vollzug § 21 Vollzug 1 Das Amt für Wohnungswesen
1000.07 - Gesetz, Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
if im Grundbuchwesen (Grundbuch- gebührentarif) vom 28. Februar 19803) wird wie folgt geändert: In § 25 Abs. 1 wird als Ziffer 5 eingefügt: 5. bei Anmerkungen sowie deren Änderungen im Grundbuch gemäss damit verbundene Kauf- und Vorkaufsrecht sind als öffentlichrechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch anzumerken. 2. Abschnitt Förderung preisgünstiger Mietwohnungen § 6 Förderungsinstrumente Zur Förderung der Beiträge nach § 9 Bst. b und c. 4 § 20 Gebührenfreiheit Anmerkungen sowie deren Änderungen im Grundbuch nach diesem Ge- setz sind gebührenfrei. 5. Abschnitt Vollzug § 21 Vollzug 1 Das Amt für Wohnungswesen

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch