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2290.3a - Beilage
Beherbergungsabgabe vom 26. November 1998 2) (Stand 1. Januar 1999) wird wie folgt geändert: § 1 Grundsatz § 1 Abs. 1 (geändert), Abs. 2 (neu) 1 Die Gemeinden sind ermächtigt, eine Beherber- gungsabgabe
2320.1 - Interpellationstext
Aktuell) einsehbar. Dazu stelle ich dem Regierungsrat folgende Fragen: 1. Welches ist die rechtliche Grundlage für die politische Propaganda der Metropolitankonferenz? Auf welche veröffentlichten Dokumente stützt
2316.1 - Interpellationstext
betreffend Einführung eines Amtsenthebungsverfah- rens (Vorlage 2276) drängen sich allenfalls gewisse grundlegende Organisationsveränderun- gen auf, welche genau analysiert werden müssen. Die CVP-Fraktion ersucht
1257.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1257.3 (Laufnummer 11578) VOLLZUG DES STRASSENBAUPROGRAMMES 2004 - 2011 KREDITBEGEHREN RA 22 + ER 20 OBJEKTKREDIT FÜR DIE INSTANDSTELLUNG DER ARTHERSTRASSE INKL. GEH- UND RADWEG
1013.8 - Antrag von Alois Gössi zur 2. Lesung
schon, als der Antrag der Raumplanungskommission kam, die Zustän- digkeiten zu ändern. Aus diesem Grunde ist der Eventualantrag, der die Zuständig- keit erst beim übernächsten Kantonalen Richtplan ändert
1015.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1015.4 (Laufnummer 10977) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DEN DIREKTEN FINANZAUSGLEICH BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION VOM 2. OKTOB
1049.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
überwies diesen Vorstoss am 31. Oktober 2002 zur Beantwortung an den Regierungsrat. 1. Gesetzliche Grundlagen Das Rechtsinstrument des Normalarbeitsvertrags basiert auf Bundesrecht und ist im Obligationenrecht KANTONS ZUG Der Landammann: Hanspeter Uster Der Landschreiber: Tino Jorio 330/sk 1.Gesetzliche Grundlagen 3.Antrag
1048.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
In seinem Urteil vom 30. November 2001 hielt das Eidgenössische Versicherungsge- richt (EVG) dem Grundsatz nach fest, dass sich die Kantone gestützt auf das Bun- desgesetz über die Krankenversicherung (KVG;
1049.1 - Postulatstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1049.1 (Laufnummer 10970) POSTULAT VON ALOIS GÖSSI BETREFFEND EINFÜHRUNG EINES NORMALARBEITSVERTRAGES FÜR DEN DETAILHANDEL VOM 20. SEPTEMBER 2002 Kantonsrat Alois Gössi, Baar, s
1051.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
bewusst, dass es eine absolute Sicherheit nie geben wird und bei den getroffenen Massnahmen immer der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gelten muss. Die Staatswirtschaftskommission vertritt die Ansicht, dass

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