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2290.3a - Beilage
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Beherbergungsabgabe vom 26. November 1998 2) (Stand 1. Januar 1999) wird wie folgt geändert: § 1 Grundsatz § 1 Abs. 1 (geändert), Abs. 2 (neu) 1 Die Gemeinden sind ermächtigt, eine Beherber- gungsabgabe
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2320.1 - Interpellationstext
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Aktuell) einsehbar. Dazu stelle ich dem Regierungsrat folgende Fragen: 1. Welches ist die rechtliche Grundlage für die politische Propaganda der Metropolitankonferenz? Auf welche veröffentlichten Dokumente stützt
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2316.1 - Interpellationstext
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betreffend Einführung eines Amtsenthebungsverfah- rens (Vorlage 2276) drängen sich allenfalls gewisse grundlegende Organisationsveränderun- gen auf, welche genau analysiert werden müssen. Die CVP-Fraktion ersucht
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1257.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1257.3 (Laufnummer 11578) VOLLZUG DES STRASSENBAUPROGRAMMES 2004 - 2011 KREDITBEGEHREN RA 22 + ER 20 OBJEKTKREDIT FÜR DIE INSTANDSTELLUNG DER ARTHERSTRASSE INKL. GEH- UND RADWEG
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1013.8 - Antrag von Alois Gössi zur 2. Lesung
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schon, als der Antrag der Raumplanungskommission kam, die Zustän- digkeiten zu ändern. Aus diesem Grunde ist der Eventualantrag, der die Zuständig- keit erst beim übernächsten Kantonalen Richtplan ändert
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1015.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1015.4 (Laufnummer 10977) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DEN DIREKTEN FINANZAUSGLEICH BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION VOM 2. OKTOB
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1049.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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überwies diesen Vorstoss am 31. Oktober 2002 zur Beantwortung an den Regierungsrat. 1. Gesetzliche Grundlagen Das Rechtsinstrument des Normalarbeitsvertrags basiert auf Bundesrecht und ist im Obligationenrecht KANTONS ZUG Der Landammann: Hanspeter Uster Der Landschreiber: Tino Jorio 330/sk 1.Gesetzliche Grundlagen 3.Antrag
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1048.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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In seinem Urteil vom 30. November 2001 hielt das Eidgenössische Versicherungsge- richt (EVG) dem Grundsatz nach fest, dass sich die Kantone gestützt auf das Bun- desgesetz über die Krankenversicherung (KVG;
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1049.1 - Postulatstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1049.1 (Laufnummer 10970) POSTULAT VON ALOIS GÖSSI BETREFFEND EINFÜHRUNG EINES NORMALARBEITSVERTRAGES FÜR DEN DETAILHANDEL VOM 20. SEPTEMBER 2002 Kantonsrat Alois Gössi, Baar, s
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1051.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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bewusst, dass es eine absolute Sicherheit nie geben wird und bei den getroffenen Massnahmen immer der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gelten muss. Die Staatswirtschaftskommission vertritt die Ansicht, dass