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10577 Inhalte gefunden
1140.3a - Beilage
Abteilung am Projekt beteiligen. � Mit einigen zeitlich befristeten Gesetzesänderungen werden dafür die Grundlagen geschaffen. � Die Projektumsetzung wird auf das Budget 2005 wirksam. � Die Pilotphase soll maximal
1140.1a - Beilage
keine öffentliche Verwaltung mehr („WOV-Grunddilemma“). � Der Zuger Versuch dauert sehr lange. Das Grundmodell wurde Ende 2002 erarbeitet, eine flächendeckende WOV kann frühestens Anfang 2010 eingeführt werden
1142.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1142.4 (Laufnummer 11292) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND OBJEKTKREDIT FÜR DAS GENERELLE PROJEKT DER NEUEN KANTONSSTRASSE „KAMMERKONZEPT ENNETSEE“, GEMEINDEN CHAM UND HÜNENBERG
1143.1 - Interpellationstext
Diese Entwicklung lässt uns aufhorchen und geben zu grossen Bedenken Anlass. Diese Taten wurden grundlos und in brutaler Art und Weise verübt. Offenbar macht es einer gewissen Menschen- gruppe Spass, jemanden n und Mitbürger wollen und dürfen wir nicht weiter hinnehmen. Es müssen Taten folgen. Aus diesem Grunde stellen wir dem Regierungsrat folgende Fragen: 1. Muss die Bevölkerung im Kanton Zug in Zukunft Angst
1161.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1161.4 (Laufnummer 11435) ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE KINDERZULAGEN BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION VOM 4. MÄRZ 2004 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geeh
1172.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur vom ......... Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 34 Abs.
1172.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Juli 2004
Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur vom 29. April 2004 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 34
1174.1 - Interpellationstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1174.1 (Laufnummer 11296) INTERPELLATION DER CVP-FRAKTION BETREFFEND UMSETZUNG DES TEILRICHTPLANS VERKEHR (KANTONSSTRASSEN DER 1. PRIORITÄT) VOM 30. SEPTEMBER 2003 Die CVP-Frakt
1201.1 - Motionstext
zu kontrollieren. Mit der heu- tigen gesetzlichen Grundlage ist dies im Bereich Immissionsschutz nicht möglich. Die Verwaltung erstellt die Grundlagen und entscheidet heute ohne Kontrollmöglichkeit des
1103.2 - Antwort des Regierungsrates
Infrastruktur der Ausbildungsinstitutionen (Berufsschulen und über- betriebliche Kurse) schafft die Grundlage für eine allgemeine Bereitschaft der Wirtschaft, Jugendliche zu Berufsleuten auszubilden. � Seit

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