-
1140.3a - Beilage
-
Abteilung am Projekt beteiligen. � Mit einigen zeitlich befristeten Gesetzesänderungen werden dafür die Grundlagen geschaffen. � Die Projektumsetzung wird auf das Budget 2005 wirksam. � Die Pilotphase soll maximal
-
1140.1a - Beilage
-
keine öffentliche Verwaltung mehr („WOV-Grunddilemma“). � Der Zuger Versuch dauert sehr lange. Das Grundmodell wurde Ende 2002 erarbeitet, eine flächendeckende WOV kann frühestens Anfang 2010 eingeführt werden
-
1142.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1142.4 (Laufnummer 11292) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND OBJEKTKREDIT FÜR DAS GENERELLE PROJEKT DER NEUEN KANTONSSTRASSE „KAMMERKONZEPT ENNETSEE“, GEMEINDEN CHAM UND HÜNENBERG
-
1143.1 - Interpellationstext
-
Diese Entwicklung lässt uns aufhorchen und geben zu grossen Bedenken Anlass. Diese Taten wurden grundlos und in brutaler Art und Weise verübt. Offenbar macht es einer gewissen Menschen- gruppe Spass, jemanden n und Mitbürger wollen und dürfen wir nicht weiter hinnehmen. Es müssen Taten folgen. Aus diesem Grunde stellen wir dem Regierungsrat folgende Fragen: 1. Muss die Bevölkerung im Kanton Zug in Zukunft Angst
-
1161.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1161.4 (Laufnummer 11435) ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE KINDERZULAGEN BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION VOM 4. MÄRZ 2004 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geeh
-
1172.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
-
Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur vom ......... Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 34 Abs.
-
1172.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Juli 2004
-
Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur vom 29. April 2004 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 34
-
1174.1 - Interpellationstext
-
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1174.1 (Laufnummer 11296) INTERPELLATION DER CVP-FRAKTION BETREFFEND UMSETZUNG DES TEILRICHTPLANS VERKEHR (KANTONSSTRASSEN DER 1. PRIORITÄT) VOM 30. SEPTEMBER 2003 Die CVP-Frakt
-
1201.1 - Motionstext
-
zu kontrollieren. Mit der heu- tigen gesetzlichen Grundlage ist dies im Bereich Immissionsschutz nicht möglich. Die Verwaltung erstellt die Grundlagen und entscheidet heute ohne Kontrollmöglichkeit des
-
1103.2 - Antwort des Regierungsrates
-
Infrastruktur der Ausbildungsinstitutionen (Berufsschulen und über- betriebliche Kurse) schafft die Grundlage für eine allgemeine Bereitschaft der Wirtschaft, Jugendliche zu Berufsleuten auszubilden. � Seit