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Reglement betreffend Gewährleistung des Mitspracherechts der öffentlich-rechtlichen Arbeitnehmer gegenüber dem Kanton
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Kanton Zug 154.213 Reglement betreffend Gewährleistung des Mitspracherechts der öffentlich-rechtlichen Arbeitnehmer gegenüber dem Kanton Vom 14. Mai 1991 (Stand 1. Januar 1999) Der Regierungsrat, zwec
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Kantonsratsbeschluss betreffend Bewilligung von Personalstellen in den Jahren 2009 – 2011
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Kanton Zug 154.212 Kantonsratsbeschluss betreffend Bewilligung von Personalstellen in den Jahren 2009 – 2011 Vom 25. September 2008 (Stand 1. September 2011) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt a
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Verfügung über die Delegation von Zuständigkeiten der Baudirektion betreffend Erwerb und Veräusserung von Grundstücken sowie entsprechende Dienstbarkeitsgeschäfte an die Fachstelle für Landerwerb/Immobiliengeschäfte
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Kanton Zug 153.743 Verfügung über die Delegation von Zuständigkeiten der Baudirektion betreffend Erwerb und Veräusserung von Grundstücken sowie entsprechende Dienstbarkeitsgeschäfte an die Fachstelle
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Verordnung über die Kantonsschule Menzingen
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Kanton Zug 414.112 Verordnung über die Kantonsschule Menzingen * Vom 4. Dezember 2007 (Stand 1. August 2018) Der Regierungsrat des Kantons Zug, in Vollziehung des Schulgesetzes vom 27. September 19901
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Gebührentarif für die Benützung des Rettungsdienstes
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Grundtaxe: Fr. 250.–. Mit der Grundtaxe werden die erste Arbeitsstun- de der Besatzung, die Einsatzdisposition, die Infrastrukturkosten und die Pikettstellung abgegolten. 2. * Grundtaxe für Notfalleinsätze: Fr
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Gebührentarif für die Lebensmittelkontrolle
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werden folgende Gebühren in Tax- punkten (TP) erhoben: * 1. Inspektionen und Probenerhebungen a) Grundtaxe (Abgeltung des Administrativaufwands der Kontroll- organe auf der Amtsstelle einschliesslich der
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Gesetz über die Sozialhilfe im Kanton Zug (Sozialhilfegesetz, SHG)
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nden in Grundstücken, ist die Forderung des unterstützenden Gemeinwesens grundpfandrechtlich sicherzustellen. § 20 * Grundsatz 1 Die Unterstützung deckt den Bedarf für einen angemessenen Lebensunter halt subsidiär auch für Sozialhilfen, die in anderen Erlassen geregelt sind. 2 861.4 2. Trägerschaft § 9 Grundsatz 1 Die Sozialhilfe ist in erster Linie Sache der Einwohner und Bürgerge meinden. 2 Der Kanton erfüllt
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921.1 - Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Landwirtschaft, die landwirtschaftliche Pacht und das bäuerliche Bodenrecht (EG Landwirtschaft)
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zu versichern. 5. Berufsbildung und Beratung § 18 Grundausbildung und Weiterbildung 1 Die landwirtschaftliche Berufsbildung beinhaltet die Grundausbildung und die Weiterbildung. 2 Der Kanton übernimmt g Bewilligung bei der Beschwerdeinstanz Beschwerde führen. § 26 Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG) * 1 Das Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG) kann die Überprü fung der Anmerkungspflicht Betriebshilfe 1 Der Kanton gewährt Betriebshilfe gemäss Bundesrecht. 4. Strukturverbesserungen § 11 Grundsatz 1 Der Kanton fördert Strukturverbesserungsmassnahmen im Sinn des Bun desrechts, soweit der Bund
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Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule der Kantonsschule Zug
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die Fachhochschulreife erlangt haben. 2 Die Fachhochschulreife besteht im sicheren Besitz der grundlegenden Kenntnisse, im selbständigen Denken und in der Fähigkeit, Probleme von angemessener Schwierigkeit
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Gesetz betreffend Entschädigung für ungeniessbares Fleisch bei Rindviehhaltung
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Kanton Zug 925.12 Gesetz betreffend Entschädigung für ungeniessbares Fleisch bei Rindviehhaltung Vom 26. Januar 1989 (Stand 1. Januar 2006) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der