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Konkordat der Kantone Uri, Schwyz und Zug betreffend die psychiatrische Versorgung (Psychiatriekonkordat)
Kanton Zug 826.162 Konkordat der Kantone Uri, Schwyz und Zug betreffend die psychiatrische Versorgung (Psychiatriekonkordat) Vom 17. März 2016 (Stand 1. Juli 2017) 1. Zweck und Rechtsform Art. 1 Zweck
Gebührenverordnung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK)
Kanton Zug 822.6 Gebührenverordnung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und ­direktoren (GDK) Vom 6. Juli 2006 (Stand 2. Juni 2016) Der Vorstand der Schweizerischen K
Vereinbarung zwischen dem Kanton St. Gallen und dem Kanton Zug über die Zuständigkeit der Familienausgleichskassen
Kinderzulagen des Kantons Zug vom 28. März 19831) erlassen als Vereinbarung: Art. 1 Bewilligung – Grundsatz 1 Einem Arbeitgeber, dessen Unternehmen den Hauptsitz in einem Vereinba- rungskanton hat, kann bewilligt
Verordnung betreffend Steuerung der Verwaltungstätigkeit (Steuerungs-Verordnung)
Regel für acht Jahre. Sie kann während der Gültig- keitsdauer überarbeitet werden, sofern sich die Grundlagen wesentlich ver- ändert haben. 2 Der Regierungsrat informiert regelmässig intern und extern über strategischen Ziele. Sie können während der Gültigkeitsdauer überarbeitet werden, sofern sich die Grundlagen wesentlich verändert haben. 2 Der Regierungsrat informiert intern und extern über die Legislaturziele Ziele, Legislaturziele und Leistungsaufträge dienen zu- sammen mit den Stellenbeschreibungen als Grundlage für die individuellen Zielvereinbarungen. § 9 In-Kraft-Treten 1 Diese Verordnung tritt am 1. September
Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge an das Micro Center Central-Switzerland
Kanton Zug 913.52 Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge an das Micro Center Central-Switzerland Vom 27. Januar 2011 (Stand 9. April 2011) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b de
Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen
Kanton Zug 421.3 Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen Vom 1. Juli 2003 (Stand 1. Januar 2010) Die Regierungen der Kantone Schwyz, Luzern, Z
Kantonsratsbeschluss betreffend die Übernahme der Burgliegenschaft in Zug sowie die Errichtung einer Stiftung für den Betrieb eines Museums in der Burg
Kanton Zug 423.31 Kantonsratsbeschluss betreffend die Übernahme der Burgliegenschaft in Zug sowie die Errichtung einer Stiftung für den Betrieb eines Museums in der Burg Vom 21. November 1974 (Stand 2
Reglement betreffend Ermittlung der Versicherungswerte und Schadenabschätzung von Gebäuden
Kanton Zug 722.112 Reglement betreffend Ermittlung der Versicherungswerte und Schadenabschätzung von Gebäuden Vom 16. September 1980 (Stand 1. Januar 2007) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt
Personalverordnung für die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Personalverordnung)
Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Konkordat) vom 15. Dezember 20001), beschliesst: Art. 1 Grundsatz 1 Für die Schulleitungen und die Dozierenden (Lehrende und Forschende) aller Teilschulen gelten
für Notlagen (Not- organisationsgesetz) vom 22. Dezember 19832), beschliesst: 1. Allgemeines 1.1 Grundsatz Die Organisation der Hilfe bei Unglücksfällen und Schadenereignissen ist grundsätzlich Sache der

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