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Konkordat der Kantone Uri, Schwyz und Zug betreffend die psychiatrische Versorgung (Psychiatriekonkordat)
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Kanton Zug 826.162 Konkordat der Kantone Uri, Schwyz und Zug betreffend die psychiatrische Versorgung (Psychiatriekonkordat) Vom 17. März 2016 (Stand 1. Juli 2017) 1. Zweck und Rechtsform Art. 1 Zweck
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Gebührenverordnung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK)
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Kanton Zug 822.6 Gebührenverordnung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und direktoren (GDK) Vom 6. Juli 2006 (Stand 2. Juni 2016) Der Vorstand der Schweizerischen K
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Vereinbarung zwischen dem Kanton St. Gallen und dem Kanton Zug über die Zuständigkeit der Familienausgleichskassen
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Kinderzulagen des Kantons Zug vom 28. März 19831) erlassen als Vereinbarung: Art. 1 Bewilligung – Grundsatz 1 Einem Arbeitgeber, dessen Unternehmen den Hauptsitz in einem Vereinba- rungskanton hat, kann bewilligt
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Verordnung betreffend Steuerung der Verwaltungstätigkeit (Steuerungs-Verordnung)
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Regel für acht Jahre. Sie kann während der Gültig- keitsdauer überarbeitet werden, sofern sich die Grundlagen wesentlich ver- ändert haben. 2 Der Regierungsrat informiert regelmässig intern und extern über strategischen Ziele. Sie können während der Gültigkeitsdauer überarbeitet werden, sofern sich die Grundlagen wesentlich verändert haben. 2 Der Regierungsrat informiert intern und extern über die Legislaturziele Ziele, Legislaturziele und Leistungsaufträge dienen zu- sammen mit den Stellenbeschreibungen als Grundlage für die individuellen Zielvereinbarungen. § 9 In-Kraft-Treten 1 Diese Verordnung tritt am 1. September
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Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge an das Micro Center Central-Switzerland
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Kanton Zug 913.52 Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge an das Micro Center Central-Switzerland Vom 27. Januar 2011 (Stand 9. April 2011) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b de
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Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen
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Kanton Zug 421.3 Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen Vom 1. Juli 2003 (Stand 1. Januar 2010) Die Regierungen der Kantone Schwyz, Luzern, Z
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Kantonsratsbeschluss betreffend die Übernahme der Burgliegenschaft in Zug sowie die Errichtung einer Stiftung für den Betrieb eines Museums in der Burg
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Kanton Zug 423.31 Kantonsratsbeschluss betreffend die Übernahme der Burgliegenschaft in Zug sowie die Errichtung einer Stiftung für den Betrieb eines Museums in der Burg Vom 21. November 1974 (Stand 2
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Reglement betreffend Ermittlung der Versicherungswerte und Schadenabschätzung von Gebäuden
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Kanton Zug 722.112 Reglement betreffend Ermittlung der Versicherungswerte und Schadenabschätzung von Gebäuden Vom 16. September 1980 (Stand 1. Januar 2007) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt
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Personalverordnung für die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Personalverordnung)
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Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Konkordat) vom 15. Dezember 20001), beschliesst: Art. 1 Grundsatz 1 Für die Schulleitungen und die Dozierenden (Lehrende und Forschende) aller Teilschulen gelten
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für Notlagen (Not- organisationsgesetz) vom 22. Dezember 19832), beschliesst: 1. Allgemeines 1.1 Grundsatz Die Organisation der Hilfe bei Unglücksfällen und Schadenereignissen ist grundsätzlich Sache der