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Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit in den Bereichen Ordnungsdienst und Intervention
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Nidwalden und Zug, gestützt auf die Artikel 4 bis 12, 15 bis 21 und 34 bis 37 des Konkordats über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) vom 6. November
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Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich Messwesen (Messwesen-Vereinbarung)
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Kanton Zug 942.12 Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich Messwesen (Messwesen-Vereinbarung) Vom 2. November 2006 (Stand 1. Januar 2007) Die Regierungen der Kantone Luzern, Schwyz u
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Absenzenordnung für die Fachmittelschule Zug
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Kanton Zug 414.24 Absenzenordnung für die Fachmittelschule Zug Vom 26. Juni 2009 (Stand 1. August 2009) Die Schulkommission der Fachmittelschule Zug, gestützt auf § 4 Abs. 4 Bst. c des Gesetzes über d
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Verordnung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsverordnung, KiBeV) (Anhang)
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Umgang mit Kindern. b) Die Familiensituation ist stabil. c) * Die Betreuungsperson absolviert einen Grundkurs und bildet sich re gelmässig weiter. 2 213.42A1 2 Anzahl betreute Kinder: * a) * Tagesfamilien
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Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Sekundarstufe I (Anhang)
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Anerkennungskommission ergänzt werden, wenn eine Institution nachweisen kann, dass die fachliche Grundlage für ein gemäss kantonalen Lehrplänen unterrichtetes Fach in der Aufzählung fehlt. keine Angabe 1
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Kantonsratsbeschluss betreffend die Übernahme der Burgliegenschaft in Zug sowie die Errichtung einer Stiftung für den Betrieb eines Museums in der Burg (Anhang: Abtretungsvertrag)
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Rechtsgeschäfte, welche sich im Zusammenhang mit dem Eintrag dieses Vertrages ins Grundbuch ergeben, beim Grundbuchamt anzumelden. 1) BGS 111.1 2 423.31-A1 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss und Gebühren, welche mit der Ausfertigung, Beurkundung und mit dem Eintrag dieses Vertrages im Grundbuch verbunden sind, wer- den von der Stadt Zug übernommen. 8 Die Parteien bevollmächtigen die Urkun
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Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit der kantonalen Polizeikorps im Bereich Logistik (Anhang: Artikelbezeichnung der Kleidungsstücke Einheitsuniform ZPK 2012)
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Kanton Zug 511.115-A1 Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit der kantonalen Polizeikorps im Bereich Logistik (Anhang: Artikelbezeichnung der Kleidungsstücke Einheitsuniform ZPK 2012) Vom
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732.26-A1 - Reglement über die Gebühren für Siedlungs- und siedlungsabfallähnliche Abfälle sowie kleine Mengen von Sonderabfällen (Anhang) (Gebührenreglement des ZEBA)
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Kanton Zug 732.26A1 Reglement über die Gebühren für Siedlungs und siedlungsabfallähnliche Abfälle sowie kleine Mengen von Sonderabfällen (Anhang) (Gebührenreglement des ZEBA) Vom 11. Mai 2000 (Stand
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Kantonsratsbeschluss betreffend Übernahme des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug (Anhang: Vertrag betreffend Abtretung des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug)
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Rückkaufspreis beträgt 3 Millionen Franken. Das Rückkaufsrecht wird für die Dauer von 10 Jahren im Grundbuch vorgemerkt. 3 Sofern der Kanton mit dem Bau der Schwesternschule mit Unterkunfts- und Wohnräumen Der Rückkaufspreis beträgt Fr. 680 000.–. Das Rückkaufsrecht wird für die Dauer von 10 Jahren im Grundbuch vorgemerkt. § 10 Rechtskraft 1 Dieser Vertrag wird nach Genehmigung durch die Versammlung der Bür-
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Vollziehungsverordnung zum Tierseuchengesetz
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Kanton Zug 925.11 Vollziehungsverordnung zum Tierseuchengesetz * Vom 21. November 1989 (Stand 19. Dezember 2015) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 59 des Tierseuchengesetzes (TSG) v