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1859.3a - Beilage 1
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Sicherheitsdirektion Direktionssekretariat 2008 / 003 Synopse vom 22. Februar 2011 Polizeigesetz vom 30. November 2006 (BGS 512.1) 1984.6 - 13758 Synopse geltende Fassung Formulierungsvorschlag § 16 W
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1861.1b - Beilage 2
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Finanzplan nach Institutioneller Gliederung Investitionsrechnung Tabelle 2 Nummer Name Rechnung 2007 Rechnung 2008 Budget 2009 Schätzung 2009 Budget 2010 Plan 1 2011 Plan 2 2012 Plan 3 2013 11 Allgeme
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1861.1c - Beilage 3
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Regierungsrat Beilage zum Finanzplan 2010 - 2013 * Dasjenige Jahr, in dem der Regierungsrat dem Kantonsrat Bericht und Antrag unterbreitet. Schwerpunktgeschäfte des Kantonsrates für die Jahre 2010 und
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1698.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage eingetreten. Seite 2/3 1698.4 - 13099 3. Detailberatung Zuerst hat die Stawiko die Grundsatzabstimmung durchgeführt, ob dem Antrag des Regie- rungsrates (Trennmodell) oder dem Antrag der vorberatenden
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1740.1 - Motionstext
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und Fernsehsendun- gen), Computer- und Videospiele und MMS-Dienste einzuführen; 2. gesetzliche Grundlagen (Artikel 135 StGB) zu schaffen, die den Verkauf und das Über- lassen von digitalen und audio-visuellen auf kantonaler Stufe zu regeln (z.B. mit einem Konkordat). Sie fordert deshalb, die anstehenden Grundlagen auf Stufe Bund voranzutreiben. 300/hs 1 Pan European Game Information = Europaweites Altersein
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1741.1 - Postulatstext
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Sitzung vom 19. September 2003 zur Einführung in den Kantonen freigegeben hat, bereits eine geeignete Grundlage zur Verfügung. 300/hs
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1806.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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finanzielle und zeitliche Aufwand lohnt sich angesichts des sinnvollen Ziels, dass jedes Kind eine Grundkompetenz im Schwimmen erlangt. Dieser Aufwand kann durch ge- eignete Konzepte stark verkleinert werden chen, aber auch aus Sicherheitsgründen macht es Sinn, dass sich Kinder so früh wie möglich die Grundlagen zur sicheren Bewältigung des Elementes Wasser aneignen. Im Übergangslehrplan wird diese Forderung
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1886.15 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission zum Zusatzbericht und Antrag des Obergerichts zum GOG
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Friedensrichterinnen und Friedensrichter Der Antrag des Obergerichts sieht vor, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit künftig das Obergericht auf dem Verordnungsweg die Entschädigung der Frieden
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1886.17 - Volksabstimmung am 28. November 2010
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Verfassung des Kantons Zug Änderung vom 26. August 2010 Präzisierung von Grundrechtsbestimmungen (zusammen mit der neuen Gerichtsorganisation) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der
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1886.09 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Verfassung des Kantons Zug Änderung vom ……………… 2010 Präzisierung von Grundrechtsbestimmungen (zusammen mit der neuen Gerichtsorganisation) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der