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2020.2 - Antrag des Regierungsrates
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Polizeigesetz Änderung vom …………… 2011 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das Polizeigesetz vom 30. November 20062) wird wie folgt geänder
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2033.1 - Motionstext
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Vorlage Nr. 2033.1 Laufnummer 13728 Motion von Franz Hürlimann betreffend Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivil- gesetzbuches für den Kanton Zug vom 5. April 2011 K
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1908.2 - Antrag des Regierungsrates
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leichten Wohnmotorwagen aus einem Grundbetrag von Fr. 100.– pro Kalenderjahr und einem Zuschlag von Fr. 13.– pro 100 ccm; b) Motorrädern und Kleinmotorrädern aus einem Grundbetrag von Fr. 30.– pro Kalenderjahr
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1905.1 - Motionstext
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Beeinträchtigungen in Kauf zu neh- men. Mit dieser Gesetzesänderung sollen die Gemeinden eine einfache Grundlage erhalten, säumi- ge Grundstückbesitzer mit Verweis auf die rechtliche Lage hin zu veranlassen, die Obergerich- tes des Kantons Zug, obwohl die kantonalen Vorschriften eingehalten waren. Die rechtliche Grundlage dafür ist Artikel 684 des Zivilgesetzbuches, der «übermässige Einwirkung auf das Eigentum der Nachbarn»
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1930.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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Vorlage Nr. 1930.3 Laufnummer 13776 Kantonsratsbeschluss betreffend Investitionsbeitrag zum Ausbau der Strecke Thalwil - Zug im Rahmen der 4. Teilergänzung S-Bahn Zürich Bericht und Antrag der Kommiss
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1930.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 1930.4 Laufnummer 13782 Kantonsratsbeschluss betreffend Investitionsbeitrag zum Ausbau der Strecke Thalwil - Zug im Rahmen der 4. Teilergänzung S-Bahn Zürich Bericht und Antrag der Staatsw
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1931.1 - Motionstext
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Vorlage Nr. 1931.1 Laufnummer 13402 Motion der FDP-Fraktion betreffend Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer - steuerliche Entlastung von Risikokapital vom 23. April 2010 Die FDP-Fraktion h
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1941.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Vorlage Nr. 1941.3 Laufnummer 13548 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG) Anpassung an die Neuordn
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1940.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 1. Februar 2011
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gestützt auf § 2 Abs. 1 Bst. b des Tourismusgesetzes vom 27. März 20031), beschliesst: I. § 1 Grundsatz Kanton und Gemeinden beteiligen sich an den Kosten der eidg. konzes- sionierten Schifffahrt auf
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1956.1 - Motionstext
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Verantwortung zu übernehmen. Er leistet einen wichtigen Beitrag zur Realisierung des geforderten Grundsatzes "Eingliede- rung vor Rente". 2. Mit der Einstellung oder Weiterbeschäftigung von leistungseing tungseinschränkung zur Verfügung stehen. Begründung: Mit der Annahme der 5. IV - Revision wird der Grundsatz "Eingliederung vor Rente" im Gesetz verankert. Die Wirtschaft und die Verwaltung sind damit aufgefordert