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2020.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 13. September 2011
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Polizeigesetz Änderung vom 7. Juli 2011 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das Polizeigesetz vom 30. November 20062) wird wie folgt geänd
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2026.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Abs. 1 Finanzhaushaltgesetz (BGS 611.1) Seite 8/11 2026.1 - 13708 8. Strategische Leitlinien 8.1. Grundsatz Es ist eine Kernaufgabe des Regierungsrates, die Verwaltung schlank zu halten und die Aufga- be Budgetierungen auch die Liquidi- tätsplanung. Wie in der bisherigen Finanzstrategie soll weiterhin der Grundsatz gelten, dass die Investitionen den finanziellen Möglichkeiten des Kantons anzupassen sind. Gradmesser finanziert werden können. Selbstverständlich muss es bei grossen Projekten4 möglich sein, von diesem Grundsatz abzuweichen. Langfristig gilt es aber, einen Selbstfinanzierungsgrad von 100% zu erreichen. Zug
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2026.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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in den nächsten Jahren mit vielen Unsicherheiten verbunden sind. 4. Bemerkungen der Stawiko 4.1. Grundsatz (Ziffer 8.1) Der Regierungsrat bekennt sich dazu, ausserhalb der exogen vorgegebenen Verpflichtungen Stawiko ausdrücklich ein- verstanden und fordert auch die Mitglieder des Kantonsrates auf, diesem Grundsatz nachzule- ben. 4.2. Personalaufwand (Ziffer 8.2) und Personalstellen (Ziffer 7.4) Der Regierungsrat
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2025.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Errichtung von Grundpfandrechten und Dienstbarkeiten aller Art zukünftig der öffentlichen Beurkundung be- dürfen. Schliesslich werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um das Grundbuch zu ei- nem z aufgetretenen Prob- leme mit der Grundbuchversion ISOV 6 Auswirkungen auf den Kanton Zug hätten. Der Finanz- direktor führte dazu aus, dass die geplante Einführung der Grundbuchversion ISOV 6 mit der Einführung Detailberatung 3. Antrag 1. Ausgangslage Am 1. Januar 2012 treten die revidierten sachen- und grundbuchrechtlichen Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches in Kraft. Eigentliches Kernstück der Revision
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2027.1 - Motionstext
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proprietären Set-Top-Boxen ihrer Fernmeldedienstanbieter benutzen müssen. Des Weiteren soll das Grundangebot (frei emp- fangbare Programme) im digitalen Kabelempfang (DVB-C) und im Terrestrischen Empfang
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2043.1 - Motionstext
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Vorlage Nr. 2043.1 Laufnummer 13749 Motion von Pirmin Frei betreffend kein Zuger Dach ohne Sonnenenergie-Nutzung vom 20. April 2011 Kantonsrat Pirmin Frei, Baar, hat am 20. April 2011 folgende Motion
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2041.1 - Postulatstext
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der Kantonsrat voraussichtlich am 5. Mai 2011 mit einem Zusatzkredit eine breitere finanzielle Grundlage verschafft. Auch dieser grössere Kreditrahmen ist dem Verneh- men nach sehr bald erschöpft. Die
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2047.3 - Bericht und Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
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Krankenversicherung vom 29. Feb- ruar 1996 4.1 § 5, Abs. 2 Anhand der Zuständigkeitsregel wurde die Grundsatzfrage diskutiert, ob die Gemeinden für die Umsetzung (inkl. Finanzierung) von nArt. 64a KVG verantwortlich
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2047.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Januar 2012
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Übernahme von Forderungen aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung, des Gesetzes betreffend individuelle Prämie
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2048.1 - Motionstext
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Vorlage Nr. 2048.1 Laufnummer 13773 Motion von Gregor Kupper betreffend Abkürzung der Frist zwischen der ersten und der zweiten Lesung bei der Be- ratung von Gesetzen vom 5. Mai 2011 Kantonsrat Gregor