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2632.1 - Interpellationstext
Aus diesem Grunde wird der Regierungsrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1) Welche Absichten hat der Regierungsrat grundsätzlich? a) Ist er bestrebt, den Wert dieses Grundeigentums möglichst bald
2639.2 - Antrag der Staatswirtschaftskommission (Synopse)
(ID 1233) Spezial-Synopse Änderung des Rechtsstellungsgesetzes, des Personalgesetzes und der Geschäftsordnung des Kantonsrats betreffend Abgangsentschädigungen Geltendes Recht Vorschlag Regierungsrat
2637.2a - Beilage: Investitionsprojekte 2017–2031
Amts- Nummer Projektnummer Kurzbezeichnung In Mio. Fr. 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Total 2017-2031 1550 DI1550.0030 Ausgaben -0.5 -8.9 -8.9 -18.3 Wohnhei
2637.1 - Interpellationstext
Vorlage Nr. 2637.1 Laufnummer 15188 Interpellation der CVP-Fraktion betreffend Priorisierung von Infrastrukturprojekten durch den Regierungsrat vom 14. Juni 2016 Die CVP-Fraktion hat am 14. Juni 2016
2645.2 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2645.2 Laufnummer 15366 Interpellation der Fraktion Alternative – die Grünen betreffend Belastung der Zuger Bevölkerung durch die steigenden Gesundheitskosten (Vorlage Nr. 2645.1 – 15221)
2644.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. § 1 Grundsatz 1 Die Einwohnergemeinden finanzieren gemeinsam Integrationsklassen auf der Primarstufe für Kinder
2644.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 31. Januar 2017
des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. § 1 Grundsatz 1 Die Einwohnergemeinden finanzieren gemeinsam Integrationsklassen auf der Primarstufe für Kinder
2644.2 - Antrag des Regierungsrats
des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. § 1 Grundsatz 1 Die Einwohnergemeinden finanzieren gemeinsam Integrationsklassen auf der Primarstufe für Kinder
2652.2 - Antrag des Regierungsrats
nung «Fertigstellungskredit». Ein Fertig- stellungskredit ist gemäss den Bestimmungen für den zu Grunde liegenden Ob- jektkredit zu führen und abzurechnen; d) enthält einen Hinweis, falls noch nicht alle r zu erfolgen. § 14 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 1 Das Verwaltungsvermögen wird nach dem Grundsatz einer finanz- und volks- wirtschaftlich angemessenen Selbstfinanzierung der Investitionsausgaben Konto Bilanzüber- schuss/-fehlbetrag verbucht. 2 Auf Beschluss der Legislative kann von diesem Grundsatz abgewichen werden. 3 Die Verbuchung der Ertragsüberschuss-Verwendung erfolgt innerhalb der Bi- lanz
2652.5 - Ergebnis 1. Lesung
Rechnungsjahr zu erfolgen. § 14 Abs. 1 (geändert), Abs. 3 1 Das Verwaltungsvermögen wird nach dem Grundsatz einer finanz­ und volkswirtschaftlich angemessenen Selbstfinanzierung der Investitionsausga­ ben

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