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2557.1 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2557.1 Laufnummer 15030 Kleine Anfrage von Jean-Luc Mösch und Silvan Renggli betreffend Abgas-Affäre von Volkswagen Antwort des Regierungsrats vom 20. Oktober 2015 Sehr geehrter Herr Präsi
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2562.1a - Beilage (Auszug aus dem Amtsblatt)
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Auszug aus dem Amtsblatt des Kantons Zug Nr. 43, Freitag, 23. Oktober 2015 Feststellung und Mitteilung der Ergebnisse der Ständeratswahl vom 18. Oktober 2015 Bei eidgenössischen und kantonalen Wahlen
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2563.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2563.2 Laufnummer 15145 Interpellation von Alice Landtwing und Karen Umbach betreffend Bauprojekt Sprungturm – einmal mehr die Luxusversion für Zug (Vorlage Nr. 2563.1 - 15041) Bericht und
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2564.1 - Motionstext
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Vorlage Nr. 2564.1 Laufnummer 15042 Motion von Nicole Imfeld, Daniel Marti, Claus Soltermann und Daniel Stadlin betreffend Anpassung der Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR) zur Sicherung der demo
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2567.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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materiell zu begrenzen. Der Grundsatz der Einheit der Materie sei nur ein Abwehrmotiv der politischen Behörde, welche einen Machtverlust befürchte. Mit der Abschaffung des Grundsatzes der Einheit der Materie Petition wird die Änderung der Verfassung hinsichtlich des Grundsatzes der Einheit der Materie verlangt. X.V. hinterfragt die Auslegung dieses Grundsatzes in Lehre und Praxis und ist überzeugt, dass dieser gegen Initiativen den Grundsatz der Einheit der Materie erfüllen müssen, kann diese Gefahr verkleinert werden. Der Regierungsrat ist gegen eine Änderung der Verfa s- sung und einen Verzicht auf den Grundsatz der Einheit
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2567.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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materiell zu begrenzen. Der Grundsatz der Einheit der Materie sei nur ein Abwehrmotiv der politischen Behörde, welche einen Machtverlust befürchte. Mit der Abschaffung des Grundsatzes der Einheit der Materie Petition wird die Änderung der Verfassung hinsichtlich des Grundsatzes der Einheit der Materie verlangt. X.V. hinterfragt die Auslegung dieses Grundsatzes in Lehre und Praxis und ist überzeugt, dass dieser gegen Initiativen den Grundsatz der Einheit der Materie erfüllen müssen, kann diese Gefahr verkleinert werden. Der Regierungsrat ist gegen eine Änderung der Verfas- sung und einen Verzicht auf den Grundsatz der Einheit
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2565.0 - Gesetzesinitiative für bezahlbaren Wohnraum: Wortlaut
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zug Die unterzeichneten Stimmberechtigten reichen gestützt auf § 35 Abs. 1 und 2 der Kantonsverfassung vom 31. Januar 1894 (BGS 111.1) in der Form der allgemeinen Anregung das folgende Initiativbegehr
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2565.2b - Beilage 2: Unterschriftenbogen
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zug Die unterzeichneten Stimmberechtigten reichen gestützt auf § 35 Abs. 1 und 2 der Kantonsverfassung vom 31. Januar 1894 (BGS 111.1) in der Form der allgemeinen Anregung das folgende Initiativbegehr
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2568.2 - Antwort des Regierungsrats
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nehmerischen Spielräume ebenso frei wie die übrigen Spitäler. B. Beantwortung der Fragen 1. Auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung für die Angebotserweiterung im Zuger Kantonsspital/Baar getroffen? Die E
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2568.1 - Interpellationstext
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angeboten. Der Regierungsrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung für die Angebotserweiterung im Zuger Kantonsspital/Baar getroffen? 2. Entstehen