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2557.1 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2557.1 Laufnummer 15030 Kleine Anfrage von Jean-Luc Mösch und Silvan Renggli betreffend Abgas-Affäre von Volkswagen Antwort des Regierungsrats vom 20. Oktober 2015 Sehr geehrter Herr Präsi
2562.1a - Beilage (Auszug aus dem Amtsblatt)
Auszug aus dem Amtsblatt des Kantons Zug Nr. 43, Freitag, 23. Oktober 2015 Feststellung und Mitteilung der Ergebnisse der Ständeratswahl vom 18. Oktober 2015 Bei eidgenössischen und kantonalen Wahlen
2563.2 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2563.2 Laufnummer 15145 Interpellation von Alice Landtwing und Karen Umbach betreffend Bauprojekt Sprungturm – einmal mehr die Luxusversion für Zug (Vorlage Nr. 2563.1 - 15041) Bericht und
2564.1 - Motionstext
Vorlage Nr. 2564.1 Laufnummer 15042 Motion von Nicole Imfeld, Daniel Marti, Claus Soltermann und Daniel Stadlin betreffend Anpassung der Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR) zur Sicherung der demo
2567.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
materiell zu begrenzen. Der Grundsatz der Einheit der Materie sei nur ein Abwehrmotiv der politischen Behörde, welche einen Machtverlust befürchte. Mit der Abschaffung des Grundsatzes der Einheit der Materie Petition wird die Änderung der Verfassung hinsichtlich des Grundsatzes der Einheit der Materie verlangt. X.V. hinterfragt die Auslegung dieses Grundsatzes in Lehre und Praxis und ist überzeugt, dass dieser gegen Initiativen den Grundsatz der Einheit der Materie erfüllen müssen, kann diese Gefahr verkleinert werden. Der Regierungsrat ist gegen eine Änderung der Verfa s- sung und einen Verzicht auf den Grundsatz der Einheit
2567.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
materiell zu begrenzen. Der Grundsatz der Einheit der Materie sei nur ein Abwehrmotiv der politischen Behörde, welche einen Machtverlust befürchte. Mit der Abschaffung des Grundsatzes der Einheit der Materie Petition wird die Änderung der Verfassung hinsichtlich des Grundsatzes der Einheit der Materie verlangt. X.V. hinterfragt die Auslegung dieses Grundsatzes in Lehre und Praxis und ist überzeugt, dass dieser gegen Initiativen den Grundsatz der Einheit der Materie erfüllen müssen, kann diese Gefahr verkleinert werden. Der Regierungsrat ist gegen eine Änderung der Verfas- sung und einen Verzicht auf den Grundsatz der Einheit
2565.0 - Gesetzesinitiative für bezahlbaren Wohnraum: Wortlaut
zug Die unterzeichneten Stimmberechtigten reichen gestützt auf § 35 Abs. 1 und 2 der Kantonsverfassung vom 31. Januar 1894 (BGS 111.1) in der Form der allgemeinen Anregung das folgende Initiativbegehr
2565.2b - Beilage 2: Unterschriftenbogen
zug Die unterzeichneten Stimmberechtigten reichen gestützt auf § 35 Abs. 1 und 2 der Kantonsverfassung vom 31. Januar 1894 (BGS 111.1) in der Form der allgemeinen Anregung das folgende Initiativbegehr
2568.2 - Antwort des Regierungsrats
nehmerischen Spielräume ebenso frei wie die übrigen Spitäler. B. Beantwortung der Fragen 1. Auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung für die Angebotserweiterung im Zuger Kantonsspital/Baar getroffen? Die E
2568.1 - Interpellationstext
angeboten. Der Regierungsrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung für die Angebotserweiterung im Zuger Kantonsspital/Baar getroffen? 2. Entstehen

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