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2683.1 - Interpellationstext
Vorlage Nr. 2683.1 Laufnummer 15312 Interpellation von Florian Weber, Andreas Hürlimann und Philip C. Brunner betreffend POLYCOM Projektstand im Kanton Zug vom 2. November 2016 Die Kantonsräte Florian
2688.2 - Antrag des Regierungsrats
Unterlagen und ist für die Veran- lagungsbehörde im Rahmen des verfassungsrechtlich verankerten Grundsatzes von Treu und Glauben bei der Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer bin- dend. 3 Der Vorbescheid
2689.1a - Beilage Synopse
Baudirektion Amt für Raumplanung Kantonalplanung und Grundlagen Aabachstrasse 5, 6300 Zug T 041 728 54 80, F 041 728 54 89 www.zg.ch/raumplanung Synopse zum Bericht und Antrag des Regierungsrats betreffend (BLN-Gebiet Nr. 1307) L 7.2.1 Die BLN-Gebiete dienen den Behörden von Kanton und Gemeinden als eine Grundlagen für ihre planerischen Entscheide. Im Rahmen ihrer Interessenabwägung zeigen sie dies auf. Der Kanton (BLN-Gebiet Nr. 1307) L 7.2.1 Die BLN-Gebiete dienen den Behörden von Kanton und Gemeinden als eine Grundlage für ihre planerischen Entscheide. Im Rahmen ihrer Interessenabwägung zeigen sie dies auf. Die B
2688.5 - Antrag zur 2. Lesung von Moritz Schmid und Mitunterzeichnern
Vorlage Nr. 2688.5 Laufnummer 15521 Teilrevision des Steuergesetzes Grundstückgewinnsteuer: rechtsverbindliche Vorprüfung und Rechtsmittellegitimation Antrag von Moritz Schmid und elf Mitunterzeichnen
2688.3a - Beilage Synopse
Un- terlagen und ist für die Veranlagungsbehörde im Rahmen des verfassungsrechtlich verankerten Grundsatzes von Treu und Glauben bei der Veranla- gung der Grundstückgewinnsteuer bindend. 3 Der Vorbescheid
2688.4 - Ergebnis 1. Lesung
Unterlagen und ist für die Veranlagungsbehörde im Rahmen des verfassungsrechtlich verankerten Grundsatzes von Treu und Glauben bei der Veranlagung der Grundstückge­ winnsteuer bindend. 3 Der Vorbescheid
2688.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. November 2017
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1399) [M16] Ablauf der Referendumsfrist: 7. November 2017; Vorlage Nr. 2688.6 (Laufnummer 15553) Steuergesetz Änderung vom 31. August 2017 Von diesem Geschäft tangiert
2690.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
aler_Handel_mit_Dienstleistungen/TISA/Schweiz_und_TiSA.html Seite 4/4 2690.2 - 15434 bezeugte Grundhaltung wird sie wohl auch bei der Beurteilung des TiSA als Richtschnur ne h- men, wenn dannzumal die 24 ParlG wirkt die Bundes- versammlung bei der Willensbildung über wichtige aussenpolitische Grundsatzfragen mit und genehmigt die völkerrechtlichen Verträge, zu deren Abschluss der Bundesrat nicht sel und Verwerfungsprozess. Deshalb lassen sich im aktuellen Stadium der T iSA- Verhandlungen auf Grundlage von Textvorschlägen keine Prognosen für ein allfälliges Ve r- handlungsresultat ableiten. Entsprechend
2689.3a - Synopse
Baudirektion Amt für Raumplanung Kantonalplanung und Grundlagen Aabachstrasse 5, 6300 Zug T 041 728 54 80, F 041 728 54 89 www.zg.ch/raumplanung Synopse zum Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung (BLN-Gebiet Nr� 1307) L 7.2.1 Die BLN-Gebiete dienen den Behörden von Kanton und Gemeinden als eine Grundlage für ihre planerischen Entscheide. Im Rahmen ihrer Interessenabwägung zeigen sie dies auf. Die B (BLN-Gebiet Nr� 1307) L 7.2.1 Die BLN-Gebiete dienen den Behörden von Kanton und Gemeinden als eine Grundlage für ihre planerischen Entscheide. Im Rahmen ihrer Interessenabwägung zeigen sie dies auf. Der Kanton
2718.2 - Antwort des Regierungsrats
verpflichtete, gesetzliche Rahmenbedingungen aus, die er zu kontrollieren und einzufordern hat. Diese Grundhaltung hat der Regierungsrat schon mehrmals in Antworten zu Interpellationen 1 dar- gelegt. Wörtlich

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