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1598.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Juni 2008
Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Vereinbarung über die Interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen vom 27. März 2008 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestütz
1598.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Vereinbarung über die Interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen vom ……… 2008 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf
1598.2 - Antrag des Regierungsrates
Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Vereinbarung über die Interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen vom ……… 2007 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf
1598.1b - Anhänge 4-6
130'800 Amortisation 2,5% von 6'540'000 163'500 Zwischentotal Raumkosten 294'300 Subventionen Grundsubventionen Total ordentliche Subvention 18'582'000 Gebäudeversicherungssumme (19'756'000); davon 1,5% jährlich 2005 Luzerner Sinfonieorchester (LSO) Beiträge der öffentlichen Hand 2004/2005 2005 Subvention Grundsubventionen Subtotal Raumkosten Proberaum (Mietzins) Total Raumkosten und Subventionen Abzug Standortbeitrag
1611.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 15. Juli 2008
Kantonsratsbeschluss betreffend Verpflichtungskredit für kantonale Inkonvenienzentschädigungen und Landschaftsschutz bei der Hochspannungsleitung in Baar-Nord und Steinhausen vom 8. Mai 2008 Der Kanto
1614.2 - Antrag des Obergerichtes
Geschäftsordnung des Strafgerichts vom 31. Oktober 2007 Das Strafgericht des Kantons Zug, gestützt auf § 60 des Gesetzes über die Organisation der Gerichtsbehörden vom 3. Oktober 1940 (GOG)1), beschli
1613.1 - Interpellationstext
ZUG VORLAGE NR. 1613.1 (Laufnummer 12553) INTERPELLATION VON EUSEBIUS SPESCHA BETREFFEND GRUNDRECHTSVERLETZUNGEN DER KATHOLISCHEN KIRCHE VOM 21. NOVEMBER 2007 Kantonsrat Eusebius Spescha, Zug, hat am 21 katholischen Kirche beizutreten, man oder frau also mit einem Beitritt freiwillig sich diesen Grundrechtsverletzungen unterzieht. So einfach ist die Situation aber meiner Ansicht nach nicht. Die katholische der Staat aber auch Garant für die Respektierung der Grundrechte und anderer Freiheiten. Stehen Religionsfrei- heit und andere garantierte Grundrechte im Widerspruch zueinander, so ist der Staat in der
1614.4 - Ergänzungsbericht und -antrag des Obergerichtes
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1614.4 (Laufnummer 12574) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND GENEHMIGUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG DES STRAFGERICHTS ERGÄNZUNGSBERICHT UND -ANTRAG DES OBERGERICHTS VOM 5. DEZEMBER 2007
1649.4 - Synopse
betreffenden Gemeinde Meldung über den bevorstehenden Zuzug zu erstatten; c) den Einwohnergemeinden als Grundlage für Datenlieferungen, soweit sie hierzu ermächtigt oder verpflichtet sind; 3 Die Einwohnergemeinden
1649.2 - Antrag des Regierungsrates
betreffenden Gemeinde Meldung über den bevorstehenden Zuzug zu erstatten; c) den Einwohnergemeinden als Grundlage für Datenlieferungen, soweit sie hierzu ermächtigt oder verpflichtet sind; 3 Die Einwohnergemeinden

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