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1776.1 - Interpellationstext
Die SP-Fraktion stellt in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen: 1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage hat der Regierungsrat die Gelder für die Feierlichkei- ten zur Eröffnung der Autobahn durch das
1500.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1500.2 (Laufnummer 12460) MOTION VON SILVAN HOTZ BETREFFEND RECHTSABBIEGESTREIFEN BEIM AUTOBAHNENDE A4A SIHLBRUGG (VORLAGE NR. 1500.1 - 12280) BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSR
1499.1 - Motionstext
Schularten der Musikschule wie folgt zu erwähnen. Das Angebot der Musikschule umfasst: - Musikalische Grundschule - Instrumental- und Vokalunterricht - Ensembleunterricht 2. Die Motion ist sofort zu behandeln besuchen die Musikschule. Mit der Einführung der Blockzeiten in der Volksschule wird die Musikalische Grundschule der Musikschulen in den Stun- denplan der Volksschule integriert – alle Kinder der Zuger Gemeinden die heute alle die- sen wichtigen Auftrag erfüllen, müssen darum die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen erhalten, damit insbesondere die Zusammenarbeit mit der Volksschule gewährleistet werden kann.
1497.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1497.2 (Laufnummer 12314) POSTULAT VON FRANZ MÜLLER BETREFFEND EINER GEDENKFEIER ZUM 100. JAHRESTAG DER EINWEIHUNG DES DENKMALS IN MORGARTEN (VORLAGE NR. 1497.1 - 12273) BERICHT
1501.1 - Motionstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1501.1 (Laufnummer 12292) MOTION VON ALOIS GÖSSI UND MARKUS JANS BETREFFEND AUFLÖSUNG DER BÜRGERGEMEINDEN UND ÜBERFÜHRUNG IHRER AUFGABEN SOWIE DEM BÜRGERGUT AN DIE EINWOHNERGEME
1506.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
19918). VII. Das Gesetz über Strassen und Wege vom 30. Mai 19961) wird wie folgt geändert: § 6 Grundsatz 1 und 2 unverändert 3 (neu) Der Regierungsrat ist zuständig für den Abschluss von Leistungs- ve
1506.2 - Antrag des Regierungsrates
814.20 2 VII. Das Gesetz über Strassen und Wege vom 30. Mai 19961) wird wie folgt geändert: § 6 Grundsatz 1 und 2 unverändert 3 (neu) Der Regierungsrat ist zuständig für den Abschluss von Leistungs- ve
1506.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
814.20 2 VII. Das Gesetz über Strassen und Wege vom 30. Mai 19961) wird wie folgt geändert: § 6 Grundsatz 1 und 2 unverändert 3 (neu) Der Regierungsrat ist zuständig für den Abschluss von Leistungs- ve
1506.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 11. September 2007
814.20 2 VII. Das Gesetz über Strassen und Wege vom 30. Mai 19961) wird wie folgt geändert: § 6 Grundsatz 1 und 2 unverändert 3 (neu) Der Regierungsrat ist zuständig für den Abschluss von Leistungs- ve
1530.5 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1530.5 (Laufnummer 12390) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND VERWENDUNG DES ERTRAGSÜBERSCHUSSES DER LAUFENDEN RECHNUNG 2006 BERICHT UND ANTRAG DER ERWEITERTEN STAATSWIRTSCHAFTSKOMM

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