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2380.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Steuerkundschaft wäre unmittelbar betroffen. 5. Verzicht auf Anpassung der gesetzlichen Grundlagen Das Grundanliegen der Motion, nämlich der grösstmögliche Schutz der Zuger Steuerdaten und Steuerunterlagen nicht verlassen und keinerlei Fernzugriffe bestehen. Hier würde eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen im Sinne des Motionsbegehrens keinen weiter- führenden Schutz mehr bieten. Beim eigentlichen V einer technisch abgesicherten Weise möglich. Auf eine zusätzliche Anpassung der gesetzl i- chen Grundlagen über diese betrieblich notwendige, schon heute restriktive Praxis hinaus, soll daher verzichtet
2378.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 8. September 2015
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 896) [M14] Ablauf der Referendumsfrist: 8. September 2015; Vorlage Nr. 2378.7 (Laufnummer 14977) Gesetz über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen an
2378.3c - Beilage 3 (Entlastung Lehrpersonen)
obligatorischen Schulzeit 1 Entlastung für… Umfang der Entlastung Betroffene Lehrpersonen Gesetzliche Grundlage Klassenlehrerstunde 45 min (=1 Lektion) Lehrpersonen der Primarstu- fe und der Sekundarstufe I
2404.1 - Motionstext
Vorlage Nr. 2404.1 Laufnummer 14702 Motion der SP-Fraktion betreffend Neuregelung der finanziellen Belastung bei Entscheiden der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde vom 5. Juni 2014 Die SP-Fraktion h
2403.1 - Postulatstext
280/mb Vorlage Nr. 2403.1 Laufnummer 14701 Postulat von Philip C. Brunner betreffend permanente Perronverlängerungen in Rotkreuz – mehr Sitzplätze und weniger Stehplätze – eine kostengünstige infrastr
2425.1 - Antwort des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2425.1 Laufnummer 14745 Kleine Anfrage von Andreas Hausheer betreffend PUK-Bericht zum Fall Romer, Vizepräsidium KESB Antwort des Regierungsrates vom 26. August 2014 Am 6. August 2014 reic
2424.3a - Beilage (Finanzielle Auswirkungen)
Finanzdirektion Steuerverwaltung Finanzielle Auswirkungen gemäss vorberatender Kommission (in Mio. Franken) 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Beschlüsse vorberatende Kommission vom 5. Dezember 2014 Natürl
2424.1a - Beilage
Finanzdirektion Steuerverwaltung Finanzielle Auswirkungen gemäss Antrag Regierungsrat (in Mio. Franken) 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Antrag Regierungsrat Natürliche Personen Lotteriegewinne bis Fr. 1
2468.4a - Anhang 1 Hochschulkonkordat
, um die Koordination ihrer Hochschulpolitik zu gewährleisten. 2. II. Gemeinsame Organe Art. 5 Grundsatz 1 Die Vereinbarungskantone und der Bund schaffen mit der Zusammenar- beitsvereinbarung die im HFKG Art. 11 Interkantonale Hochschulbeiträge 1 Die interkantonalen Hochschulbeiträge werden auf der Grundlage der In- terkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) vom 20. Februar 19971) und der Interkantonalen
2468.2a - Anhang 1
, um die Koordination ihrer Hochschulpolitik zu gewährleisten. 2. II. Gemeinsame Organe Art. 5 Grundsatz 1 Die Vereinbarungskantone und der Bund schaffen mit der Zusammenar- beitsvereinbarung die im HFKG Art. 11 Interkantonale Hochschulbeiträge 1 Die interkantonalen Hochschulbeiträge werden auf der Grundlage der In- terkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) vom 20. Februar 19971) und der Interkantonalen

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