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1271.1 - Motionstext
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einer Religionsgemeinschaft, der er nicht angehört, auferlegt werden. Die nähere Ausführung dieses Grundsatzes ist der Bundesgesetzgebung vorbehalten. 2 1271.1 - 11570 Der Grossteil der Steuerrechtslehre hat
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1282.1 - Motionstext
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arbeiten nach ihren eigenen gesetzlichen Grundlagen. Die voneinander losgelösten gesetzli- chen Grundlagen führten bislang dazu, dass vorwiegend nach Massgabe der Zu- ständigkeit gedacht, geplant und gehandelt zwar nicht gänzlich verhindert aber wesentlich minimiert. Um dies zu ermöglichen sind gesetzliche Grundlagen und Anpassungen notwendig. Natürlich sind damit auch finanzielle Aufwendungen verbunden, welche (SODK) zur IIZ vom Herbst 2001 genannt. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) hat auf der Grundlage von Erfahrungen in ver- schiedenen Kantonen ein nützliches Handbuch zur IIZ verfasst. Mit der I
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1280.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 9. August 2005
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19982) wird wie folgt geändert: Titel neu Gesetz über den Entschädigungsfonds für Tierverluste § 1 Grundsatz 1 Der Kanton unterhält einen Entschädigungsfonds für Tierverluste 2 Dieser dient a – d) unverändert;
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1290.1 - Motionstext
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Standortqualität sind in der Finanz- planung (Finanzplan) des Kantons auszuweisen. Da es sich um eine Grundsatzfrage handelt, die auch die einzelnen Gemeinden be- rührt, würden wir es sehr begrüssen, wenn in die
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1289.1 - Postulatstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1289.1 (Laufnummer 11615) POSTULAT DER SP-FRAKTION BETREFFEND VERKAUF DER KANTONSSPITAL-LIEGENSCHAFT UNTER DER BEDINGUNG, DASS EIN DEN BEDÜRFNISSEN DER BEVÖLKERUNG ENTSPRECHENDE
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1288.1 - Motionstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1288.1 (Laufnummer 11614) MOTION DER ALTERNATIVEN FRAKTION BETREFFEND ERHEBUNG EINER MANDATSSTEUER FÜR JURISTISCHE PERSONEN ANSTELLE DER BISHERIGEN KIRCHENSTEUER VOM 26. NOVEMBE
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1309.1 - Postulatstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1309.1 (Laufnummer 11660) POSTULAT VON LILIAN HURSCHLER-BAUMGARTNER UND MARTIN STUBER BETREFFEND SOFORTIGEN BAU DER SBB-DOPPELSPUR CHAM-ROTKREUZ VOM 7. FEBRUAR 2005 Die Kantonsr
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1318.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Abgabeverbot 6. Einschränkung des Verkaufs von Tabakwaren über Automaten 7. Schaffung der gesetzlichen Grundlage im kantonalen Recht 8. Antrag 1. Gesundheitspolitische Ausgangslage Die negativen Auswirkungen des Empfehlung nach Auskünften von betroffenen Verkaufsstellen - mit Hinweis auf die fehlende gesetzliche Grundlage - kaum umgesetzt werden. 2. Entwicklungen auf Bundesebene und in anderen Kantonen Sowohl auf Bundesebene die bestehenden Automaten entweder umzurüsten oder zu ersetzen. 7. Schaffung der gesetzlichen Grundlage im kantonalen Recht Die Einschränkung des Verkaufs von Tabakwaren kann im Gesetz über das Ge- s
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1319.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1319.1 (Laufnummer 11682) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND OBJEKTKREDIT FÜR EINE NEUE SOLE- UND SALZBELADEANLAGE IM WERKHOF HINTERBERG IN STEINHAUSEN BERICHT UND ANTRAG DES REGIE
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1318.1 - Motionstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1318.1 (Laufnummer 11678) MOTION VON LILIAN HURSCHLER-BAUMGARTNER BETREFFEND JUGENDSCHUTZ BEIM VERKAUF VON TABAKWAREN VOM 8. MÄRZ 2005 Kantonsrätin Lilian Hurschler-Baumgartner,