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1302.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1302.6 (Laufnummer 11732) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND SCHAFFUNG EINER HÖHEREN FACHSCHULE GESUNDHEIT ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DAS GESUNDHEITSWESEN IM KANTON ZUG KANTONSRATS
1303.1 - Motionstext
sozialen, wirtschaftlichen und politischen Bereich auf. Die Regierung soll darlegen, wie eine grundlegende Strukturreform unter Einbezug der Gemeinden und der Bevölkerung umgesetzt werden könnte und schafft
1306.1 - Motionstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1306.1 (Laufnummer 11654) MOTION VON THOMAS VILLIGER UND MANUEL AESCHBACHER BETREFFEND STEUERRABATT FÜR HYBRID- UND ERDGASBETRIEBENE MOTORFAHRZEUGE VOM 27. JANUAR 2005 Die Kanto
1316.07 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Gemengsteuer-Elemente enthält. Das Grundbuchamt hat keine Kosten- und Leistungsrechnung, um die exakten Kosten zu ermitteln. Wir wurden jedoch vom Leiter des Grundbuchamtes dahingehend informiert, dass sich gen des Grundbuchamtes gemäss § 15 mit Multi- plikationsfaktoren und die dort genannten Maximalbeiträge beruhen nicht auf ein- deutig nachvollziehbaren Berechnungsgrundlagen. Das Grundbuchamt erfüllt eine führen könnte. Das Grundbuchamt wäre gezwungen, bei allen Institutionen nachzuprüfen, ob sie die gesetzlich geforderten Bedingungen erfüllen. Dies kann aber nicht Aufgabe des Grundbuchamtes sein. Gemäss Antrag
1275.1b - Beilage, Investitionsrechnung
00 - - - - 1505 Amt für Berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht - - - - 60'000.00 - - - 1510 Grundbuchamt 490.00 - - - 200'000.00 150'000.00 150'000.00 150'000.00 1520 Vermessungsamt 64'850.55 72'198
1274.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
sich nach einer ander- weitigen Beschäftigung umsehen müssen. Im Übrigen halten wir es für eine grundlegende und selbstverständliche Pflicht, dass der Kanton diejenigen Personen, welche nicht weiter beschäftigt
1285.1 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1285.1 (Laufnummer 11607) KLEINE ANFRAGE VON RENÉ BÄR BETREFFEND VERWENDUNG DER LSVA-GELDER, DIE VOM BUND AN DEN KANTON ZUG ÜBERWIESEN WURDEN ANTWORT DES REGIERUNGSRATES VOM 23.
1307.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1307.3 (Laufnummer 11824) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND BEITRITT ZUR INTERKANTONALEN FACHHOCHSCHULVEREINBARUNG BERICHT UND ANTRAG DER KONKORDATSKOMMISSION VOM 17. SEPTEMBER 20
1308.1 - Motionstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1308.1 (Laufnummer 11659) MOTION VON STEPHAN SCHLEISS BETREFFEND MILDERUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN DOPPELBELASTUNG BEI DER EINKOMMENS- UND VERMÖGENSSTEUER VOM 2. FEBRUAR 2005 Kanto
1316.15 - Ergänzender Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1316.15 (Laufnummer 12394) GESETZ ÜBER DEN GEBÜHRENTARIF IM GRUNDBUCHWESEN (GRUNDBUCHGEBÜHRENTARIF) ERGÄNZENDER BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION VOM 6. JUNI 2007 ge 2. Detailberatung 3. Anträge 1. Ausgangslage Der Kantonsrat hat am 26. Oktober 2006 den Grundsatzentscheid gefällt, mit der Totalrevision des Grundbuchgebührentarifs (BGS 215.35) das bisherige System

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