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1376.1d - Beilage Schwerpunktgeschäfte 2006 und 2007
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REGIERUNGSRAT DES KANTONS ZUG Beilage zum Finanzplan 2006 - 2009 * Dasjenige Jahr, in dem der Regierungsrat dem Kantonsrat Bericht und Antrag unterbreitet. SCHWERPUNKTGESCHÄFTE DES KANTONSRATES FÜR DI
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1397.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1397.3 (Laufnummer 12021) ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER AUSBILDUNGSBEITRÄGE (AUFHEBUNG DER STIPENDIENKOMMISSION UND WEITERE ANPASSUNGEN) BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMIS
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1397.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
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Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Aufhebung der Stipendienkommission und weitere Anpassungen) Änderung vom …….2006 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), besc
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1397.2 - Antrag des Regierungsrates
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Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Aufhebung der Stipendienkommission und weitere Anpassungen) Änderung vom …….2006 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), besc
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1396.4a - Beilage
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DIREKTION DES INNERN DES KANTONS ZUG Seite 1 von 2 Beiträge der DI an private soziale Organisationen (Stand September 2006) Beilage zum Stawiko-Bericht Nr. 1395.5/1396.4 - 12166 Ambulante Einrichtunge
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1414.2a - Beilage
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Juli 1995 (BGS 215.315) § 17 - VO über die Bereinigung der dinglichen Rechte und die An- lage des Grundbuches vom 29. Juni 1940 (BGS 215.32) § 27 - Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über
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1438.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1438.3 (Laufnummer 12135) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND TEILERGÄNZUNG DER STADTBAHN ZUG UND INVESTITIONSBEITRÄGE FÜR DEN DOPPELSPURAUSBAU CHAM BAHNHOF - FREUDENBERG UND FÜR DE
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1438.8 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 1438.8 Laufnummer 13394 Genehmigung der Schlussabrechnung betreffend Teilergänzung der Stadtbahn Zug und Investitionsbeiträge für den Doppel- spurausbau Cham Bahnhof - Freudenberg und für
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1446.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Abs. 2 Bst. b wie folgt zu ergänzen: "b) allfällige Zivilansprüche von Privatklägern zumindest im Grundsatz anerkannt oder durch Vergleich geregelt sind." VI. Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Freisprüche erfolgen, was stossend wäre. Es geht hier allein um eine Berichtigung der Anklage; Grundlage bildet der bereits untersuchte Sachverhalt und die darauf basierende Anklage. Ist die Beweislage
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1351.1 - Motionstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1351.1 (Laufnummer 11768) MOTION DER ERWEITERTEN STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION BETREFFEND ÄNDERUNG DES PERSONALGESETZES VOM 6. JUNI 2005 Die erweiterte Staatswirtschaftskommission