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1141.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. Mai 2004
ig am MCCS beteiligen und Zentralschweizer Kantone das MCCS bzw. die Aufwendungen für die Grundlagenforschung in erheblichem Ausmass mittragen; c) das MCCS jährlich der Volkswirtschaftsdirektion den G
1141.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
ig am MCCS beteiligen und Zentralschweizer Kantone das MCCS bzw. die Aufwendungen für die Grundlagenforschung in erheblichem Ausmass mittragen; c) das MCCS jährlich der Volkswirtschaftsdirektion den G
1141.2 - Antrag des Regierungsrates
ig am MCCS beteiligen und Zentralschweizer Kantone das MCCS bzw. die Aufwendungen für die Grundlagenforschung in erheblichem Ausmass mittragen; c) das MCCS jährlich der Volkswirtschaftsdirektion den G
1176.1 - Interpellationstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1176.1 (Laufnummer 11299) INTERPELLATION VON MARTIN B. LEHMANN BETREFFEND FINANZIELLE SITUATION DER PENSIONSKASSE VOM 1. OKTOBER 2003 Kantonsrat Martin B. Lehmann, Unterägeri, h
2226.5 - Antrag der CVP-Fraktion zur 2. Lesung
Vorlage Nr. 2226.5 Laufnummer 14562 Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz) Antrag der CVP-Fraktion zur 2. Lesung vom 28. Januar 2014 Sehr geehrter Herr Präsident
2226.6 - Antrag der vorberatenden Kommission zur Totalrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrats zur 2. Lesung
Vorlage Nr. 2226.6 Laufnummer 14574 Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz) Antrag der vorberatenden Kommission zur Totalrevision der Geschäftsordnung des Kantons
2235.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
sodann einer Vorprüfung. Danach wird einer Initiative Folge ge- geben, wenn der Regelungsbedarf im Grundsatz bejaht und das weitere Vorgehen auf dem Wege der parlamentarischen Initiative als zweckmässig beurteilt neue Bundesverfassung vom 20. November 1996, BBl 1997 I 1, hier 216). Art. 49 BV ver- ankert den Grundsatz des Vorrangs und der Einhaltung von Bundesrecht zudem auch explizit. Diese Bestimmung gewährleistet
2226.2 - Antrag des Regierungsrates
erst zugänglich gemacht werden, wenn der politische oder administrative Entscheid, für den sie die Grundlage bilden, getroffen ist. 2 Der Zugang ist ausgeschlossen für Dokumente, die von Dritten unter Zusi-
2235.01 - Schreiben an die Bundesversammlung
neue Bundesverfassung vom 20. November 1996, BB11997 l 1, hier 216). Art. 49 BV ver- ankert den Grundsatz des Vorrangs und der Einhaltung von Bündesrecht zudem auch explizit. Diese Bestimmung gewährleistet
2226.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 29. April 2014
erst zugänglich gemacht werden, wenn der politische oder administrative Entscheid, für den sie die Grundlage bilden, getroffen ist. 2 Der Zugang zu Sitzungsprotokollen einer besonderen parlamentarischen U

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