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1141.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. Mai 2004
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ig am MCCS beteiligen und Zentralschweizer Kantone das MCCS bzw. die Aufwendungen für die Grundlagenforschung in erheblichem Ausmass mittragen; c) das MCCS jährlich der Volkswirtschaftsdirektion den G
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1141.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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ig am MCCS beteiligen und Zentralschweizer Kantone das MCCS bzw. die Aufwendungen für die Grundlagenforschung in erheblichem Ausmass mittragen; c) das MCCS jährlich der Volkswirtschaftsdirektion den G
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1141.2 - Antrag des Regierungsrates
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ig am MCCS beteiligen und Zentralschweizer Kantone das MCCS bzw. die Aufwendungen für die Grundlagenforschung in erheblichem Ausmass mittragen; c) das MCCS jährlich der Volkswirtschaftsdirektion den G
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1176.1 - Interpellationstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1176.1 (Laufnummer 11299) INTERPELLATION VON MARTIN B. LEHMANN BETREFFEND FINANZIELLE SITUATION DER PENSIONSKASSE VOM 1. OKTOBER 2003 Kantonsrat Martin B. Lehmann, Unterägeri, h
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2226.5 - Antrag der CVP-Fraktion zur 2. Lesung
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Vorlage Nr. 2226.5 Laufnummer 14562 Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz) Antrag der CVP-Fraktion zur 2. Lesung vom 28. Januar 2014 Sehr geehrter Herr Präsident
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2226.6 - Antrag der vorberatenden Kommission zur Totalrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrats zur 2. Lesung
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Vorlage Nr. 2226.6 Laufnummer 14574 Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz) Antrag der vorberatenden Kommission zur Totalrevision der Geschäftsordnung des Kantons
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2235.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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sodann einer Vorprüfung. Danach wird einer Initiative Folge ge- geben, wenn der Regelungsbedarf im Grundsatz bejaht und das weitere Vorgehen auf dem Wege der parlamentarischen Initiative als zweckmässig beurteilt neue Bundesverfassung vom 20. November 1996, BBl 1997 I 1, hier 216). Art. 49 BV ver- ankert den Grundsatz des Vorrangs und der Einhaltung von Bundesrecht zudem auch explizit. Diese Bestimmung gewährleistet
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2226.2 - Antrag des Regierungsrates
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erst zugänglich gemacht werden, wenn der politische oder administrative Entscheid, für den sie die Grundlage bilden, getroffen ist. 2 Der Zugang ist ausgeschlossen für Dokumente, die von Dritten unter Zusi-
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2235.01 - Schreiben an die Bundesversammlung
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neue Bundesverfassung vom 20. November 1996, BB11997 l 1, hier 216). Art. 49 BV ver- ankert den Grundsatz des Vorrangs und der Einhaltung von Bündesrecht zudem auch explizit. Diese Bestimmung gewährleistet
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2226.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 29. April 2014
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erst zugänglich gemacht werden, wenn der politische oder administrative Entscheid, für den sie die Grundlage bilden, getroffen ist. 2 Der Zugang zu Sitzungsprotokollen einer besonderen parlamentarischen U