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1336.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1336.1 (Laufnummer 11726) KANTONSRATS-ERSATZWAHL IN DER EINWOHNERGEMEINDE BAAR BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 10. MAI 2005 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte
1340.2 - Antwort des Regierungsrates
g mit dem Inhalt des Feiertags in Konflikt gerät und damit breite Bevölkerungskreise in ihrer Grundhaltung an Feiertagen gestört werden. Das Gesetz gibt den Gemeinden den Handlungsspielraum, individuell
1355.1 - Interpellationstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1355.1 (Laufnummer 11776) INTERPELLATION DER CVP-FRAKTION BETREFFEND MASSNAHMEN FÜR DIE GLEICHZEITIGE FERTIGSTELLUNG DES 6-SPURAUSBAUS DES AUTOBAHNTEILSTÜCKS A4 ZWISCHEN BLEGI U
1362.2 - Antwort des Regierungsrates
Ausführungen zu Fragen des Umbaus unter Ziffer 3.3. 3. Beantwortung der Fragen 3.1. Auf welchen Grundlagen zur künftigen Schülerzahlentwicklung basiert die Regierung ihre Schlussfolgerung betreffend zu gegen die Weiterführung von Nebenstandorten wie das vierjährige Kantonale Gymnasium Menzingen? Grundlagen des pädagogischen Konzepts einer Schule bilden das Leitbild bzw. die Leitideen und deren Umsetzung Eigenständigkeit bewahren können. Dies ist auch in grösse- ren baulichen Einheiten möglich (vgl. Grundsatz 3 und Ausführungen unter Ziffer 3.2.). 1.2. Vergleich Ist/Soll In der Übersicht der Vergleich zwischen
1363.2 - Antwort des Regierungsrates
ein entspre- chendes Beschwerderecht zur Folge hat, in dessen Rahmen die verfassungsmässi- gen Grundrechte anwendbar sind. Diese Rechte wurden vom Volk im Rahmen der Bundesverfassung 1999 beschlossen, so
1364.1 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1364.1 (Laufnummer 11798) KLEINE ANFRAGE DER ALTERNATIVEN FRAKTION BETREFFEND ARTIKEL IM BUND VOM 23. JUNI 2005; AUSSAGEN DES DIREKTIONSSEKRETÄRS DER VOLKSWIRTSCHAFTS- DIREKTION
1362.1 - Interpellationstext
sehr guter Erfahrungen mit dem Nebenstandort des Kantonalen Gymnasiums in Menzingen (KGM). Der Grundsatzentscheid der Regierung wird nicht nur zu grossen finanzpolitischen Auswirkungen, sondern auch zu einer Die Interpellanten ersuchen die Regierung, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Auf welchen Grundlagen zur zukünftigen Schülerzahlentwicklung basiert die Regierung ihre Schlussfolgerung betreffend
1362.2a - Beilage
DIREKTION FÜR BILDUNG UND KULTUR DES KANTONS ZUG Schätzung Klassenzahlen für 2023 für Gymnasien, Handelsmittelschule HMS und Fachmittelschule FMS 1. Annahmen für die Schätzung 1.1. Allgemeine Annahmen
1374.1 - Interpellationstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1374.1 (Laufnummer 11820) INTERPELLATION VON MARKUS GRÜRING BETREFFEND ÄGERISEE, LORZE UND ANDERE GEWÄSSER IM ZUSAMMEN- HANG MIT ERLEBTEN UND KÜNFTIGEN UNWETTERN VOM 16. SEPTEMB
1373.1 - Motionstext
Ausländerinnen und Ausländern zwei grundlegende Entscheide ge- fällt. Demnach müssen Einbürgerungsentscheide den Anforderungen rechtsstaatli- cher Grundsätze sowie den Grundrechten genügen. Einbürgerungen sind auf die beiden Bundesgerichtsentscheide hinweist und bekannt gibt, dass die verfassungsmässigen Grundrechte eingehalten werden müssen (insbeson- dere das Diskriminierungsverbot und die Pflicht zur Begründung Begründung einer Ablehnung) und dass bei Nichterteilung des Bürgerrechts unter Missachtung der Grundrechte der Entscheid der Bürgergemeindeversammlung im Beschwerdefall aufgehoben wird. Die Regel bei Abstimmungen

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