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1400.4 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1400.4 (Laufnummer 11965) I. KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND FESTSETZUNG DER ZAHL DER MITGLIEDER UND ERSATZMIT- GLIEDER DES KANTONSGERICHTS UND DES STRAFGERICHTS SOWIE DER ZAHL
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1405.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Kommunikation hat dazu geführt, dass die vorberatende Kommission zwei Mal tagen musste, um das im Grunde einfache Geschäft zu beraten. Im Weiteren sind der Stawiko die Entscheidungsgrundlagen erst kurz
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1412.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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und nicht für den Vollzug kantonaler Aufgaben eingesetzt werden. Wir gehen davon aus, dass dieser Grundsatz in diesem Fall nicht eingehalten werden konnte. Die Regierung bestätigt uns wieder einmal in unser
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1441.1 - Postulatstext
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Betschart Karl Pfister Martin Dübendorfer Christen Maja Uebelhart Max Gössi Alois Schmid Heini Grunder Daniel Villiger Beat Hotz Andreas Zeiter Berty Hotz Silvan Zürcher Beat Künzli Silvia 300/hs
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1444.2 - Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1444.2 (Laufnummer 12131) INTERPELLATION VON VRENI WICKY BETREFFEND KOSA-INITIATIVE (VORLAGE NR. 1444.1 - 12066) ANTWORT DES REGIERUNGSRATES VOM 11. JULI 2006 Sehr geehrte Frau
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1346.10 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1346.10 (Laufnummer 12141) GESETZ ÜBER DIE ZUGER PENSIONSKASSE ANTRAG DES REGIERUNGSRATES ZUR 2. LESUNG VOM 16. AUGUST 2006 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und
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1346.09 - Antrag von Hans Christen zur 2. Lesung
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1346.9 (Laufnummer 12138) GESETZ ÜBER DIE ZUGER PENSIONSKASSE (PENSIONSKASSENGESETZ) ANTRAG VON HANS CHRISTEN, ZUG, ZUR 2. LESUNG VOM 4. AUGUST 2006 Gemäss § 56 der Geschäftsord
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1367.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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finden sich in den Materialien. Ausserdem widerspricht die explizite Umschreibung eines einzelnen Grundsatzes der Systematik dieses Paragraphen. Die Stawiko beantragt deshalb einstimmig, Î in § 2 Abs. 2 (neu) Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit zu richten hat. Die vorberatende Kommission beantragt, dass der Grundsatz der Spar- samkeit so wichtig sei, dass er explizit im Gesetz erwähnt werden soll. Die Stawiko sieht Defizite aufweist. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklungen muss der finanzpolitische Grundsatz erfüllt werden können, nach welchem der Steuerfuss über mehrere Jahre stabil gehalten werden soll
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1424.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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genau in dem Alter, in welchem Grundsteine gesetzt würden, eine Beratungslücke bestehe. Aus diesem Grunde ist die CVP überzeugt, dass in dieser Frage eine gesetzliche Grundlage not- wendig sei. 2 1424.2 - in Entwicklungs- und Erziehungsfragen aus. Beantragt wird daher die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine solche Stelle. Der Regierungsrat anerkennt, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht für Eltern mit Kindern im Schulalter neu ins Leistungsangebot aufgenommen wird. Als rechtliche Grundlage dient § 34 Abs. 2 des Gesetzes über die Sozialhilfe vom 16. Dezember 1982 (SHG, BGS 861.4). 1424
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1425.06 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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um 8 auf 15 Mitglieder erweitert. In diesem Zusammenhang stellte man die fehlende gesetzliche Grundlage für die Entschädigung der Kommis- sionsmitglieder für das Aktenstudium fest. Überdies besteht oft