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2150.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2150.4 Laufnummer 14141 Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen Bericht und Antrag der Staa
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2156.2 - Antwort des Regierungsrates
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jedoch auch meist schon für andere Zwecke als für blosse Humus- und Aushublager genutzt sind. Im Grunde stellt weder ein gemeindlicher noch ein kan- tonaler Nutzungsplan eine gute Lösung zur Verfügung Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999, BV; SR 101). Mit diesem Grundsatz liessen sich Bewi l- ligungspflicht und Anforderungen an ganz kleine Depots kaum vereinbaren, da bewilligen zu können. Dieser Weg erschliesst sich mit dem Raumplanungsgesetz nicht. Artikel 22 RPG ist Grundsatz für die Baubewilligungspflicht und ist für das Problem nicht relevant. Artikel 24a und Art. 24b
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2155.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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Vorlage Nr. 2155.3 Laufnummer 14138 Kantonsratsbeschluss betreffend Anpassung des kantonalen Richtplanes (Kapitel P Agglomerationsprogramm) Bericht und Antrag der Raumplanungskommission vom 4. Juli 20
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2165.05 - Antrag des Regierungsrates
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Kanton Zug Vorlage Nr. 2165.5 (Laufnummer 14 120) Antrag des Regierungsrates vom 26. Juni 2012 § 45 Grundsatz Die Rechtspflege richtet sich nach dem Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwa
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2093.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Zusammenhang mit dem Aus- bildungsangebot der Fachhochschule stehen. b) Aus- und Weiterbildung Art. 8 Grundsatz Zulassung zum Fachhochschulstudium sowie Studienformen und -um fang, erforderliche Studienleistungen
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2093.2 - Antrag des Regierungsrates
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Zusammenhang mit dem Aus- bildungsangebot der Fachhochschule stehen. b) Aus- und Weiterbildung Art. 8 Grundsatz Zulassung zum Fachhochschulstudium sowie Studienformen und -umfang, erforderliche Studienleistungen
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2101.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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gleich sei- 2101.3 - 14066 Seite 5/6 en. Die Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit solle als Grundsatz bei der Festlegung der El- ternbeiträge beibehalten werden. Dem wurde gegenübergestellt, dass der Kommission diskutierte, ob es für eine Meldepflicht für Spielgruppen überhaupt eine ge- setzliche Grundlage gebe, nachdem die Aufnahme der Spielgruppen ins Kinderbetreuungsge- setz abgelehnt worden sei. Die
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2101.2 - Antrag des Regierungsrates
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Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz) Änderung vom………. Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das Geset
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2101.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz) Änderung vom………. Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das Geset
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2101.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. November 2012
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Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz) Änderung vom 30. August 2012 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: