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2981.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2981.4 Laufnummer 16176 Kantonsratsbeschluss betreffend Änderung des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Berufs- bildung und Fachhochschulen (EG Berufsbildung) betreffend Fü
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2999.1 - Motionstext
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Vorlage Nr. 2999.1 Laufnummer 16124 Motion der FDP-Fraktion betreffend mehr Kompetenz und Flexibilität an die Gemeinden im Führen der Oberstufe nach deren Bedürfnissen vom 15. Juli 2019 Die FDP-Frakti
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3002.1 - Interpellationstext
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Untersuchungen allenfalls noch nac h- zuholen? 2. Das Fachgutachten hält fest, dass in den Grundlagenpapieren nicht nachvollziehbare und nicht plausible Masszahlen eingesetzt sind, sowie weit höhere nutzbare Ebenso scheinen falsche Berechnungen für ein allfälliges Deponievolumen vorzuliegen. Diese Grundlagenpapiere dienten als Entscheidungsgrundlage der Begleitgruppe, der Nachbar-Kantone und Gemeinden, den sowie dem Regierungsrat. Wer hat diese Zahlen erarbeitet und wer ist für die Aussagen dieser Grundlagenpapiere verantwortlich? 3. Die Zahlen aus den Kiesberichten zeigen, dass die grenzüberschreitenden
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3004.1 - Motionstext
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am 16. August 2019 folgende Motion eingereicht: Der Regierungsrat wird beauftragt, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, welche die Gemeinden zur Führung bedarfsgerechter ausserschulischer Kinderbetreuung
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3003.1 - Postulatstext
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Vorlage Nr. 3003.1 Laufnummer 16130 Postulat von Manuela Leemann, Benny Elsener und Richard Rüegg betreffend stufenlose Unterführung Brüggli vom 13. August 2019 Kantonsrätin Manuela Leemann sowie die
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3011.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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verantwortlich. Mit dem Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007 hat sich der nationale Strommarkt grundl e- gend geändert. Heute ist der Markt teilliberalisiert. Die acht Regelzonen wurden im Jahr 2009 vom 23. März 2007 (SR 734.7) haben sich die Aufgaben bei der schweizerischen Stromversorgung grundlegend geändert. Die regionalen Regelzonen wur- den durch eine nationale Zone abgelöst. Für den diskr Aktionärbindungsvertrag der Axpo Holding AG abgeleitet werden. Die Konkordatskommission ist im Grundsatz damit einverstanden, dass die aktuelle vertragli- che Situation bereinigt wird. Mit diesem grun
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3009.1 - Postulatstext
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Anpassungen vorgenommen. Falls nötig, sind die zur Zielerreichung erforderlichen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Begründung 2017 belegte eine Studie, dass die Biomasse aller Insekten in den letzten
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3025.3a - Synopse
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(Laufnummer 16277) 2. die Vereinfachung des Datenaustauschs mit dem Bund; 3. die Bereitstellung der Grundlagen für die statistischen Aufgaben des Bundes, des Kantons und der Gemeinden. § 3 Voraussetzungen für 1 Personendaten dürfen nur dann in den Personenregistern geführt werden, wenn eine gesetzliche Grundlage dafür besteht; besonders schützenswerte Per- sonendaten nur dann, wenn ein formelles Gesetz dies
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3025.4 - Ergebnis 1. Lesung
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untereinander; 2. die Vereinfachung des Datenaustauschs mit dem Bund; 3. die Bereitstellung der Grundlagen für die statistischen Aufgaben des Bundes, des Kantons und der Gemeinden. § 3 Voraussetzungen für 1 Personendaten dürfen nur dann in den Personenregistern geführt werden, wenn eine gesetzliche Grundlage dafür besteht; besonders schützenswerte Personendaten nur dann, wenn ein formelles Gesetz dies
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3025.2 - Antrag des Regierungsrats
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untereinander; 2. die Vereinfachung des Datenaustauschs mit dem Bund; 3. die Bereitstellung der Grundlagen für die statistischen Aufgaben des Bundes, des Kantons und der Gemeinden. § 3 Voraussetzungen für 1 Personendaten dürfen nur dann in den Personenregistern geführt werden, wenn eine gesetzliche Grundlage dafür besteht; besonders schützenswerte Personendaten nur dann, wenn ein formelles Gesetz dies