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414.131 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug (PO LZG KSZ)
= ungenügend e) 2 = schwach f) 1 = sehr schwach 2.2. Zwischenbericht und Zwischenzeugnis * § 5 Grundsatz 1 Die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler mittels Zwischenbericht und Zwischenzeugnis ist nicht 1. Zeugnis § 3 Beurteilungszeitpunkt § 4 Inhalt 2.2. Zwischenbericht und Zwischenzeugnis * § 5 Grundsatz § 6 Zwischenbericht * § 7 Zwischenzeugnis * 3. Promotion 3.1. Promotionskonferenz § 8 Aufgaben und
932.11 - Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung)
Kanton Zug 932.11 Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung) Vom 15. Januar 2019 (Stand 30. Juni 2023) Der Regierungsrat des Kantons Zug, in Vollziehung
933.211 - Verordnung über die Fischerei
sind ausschliesslich die nachste- hend aufgeführten Fangmethoden und -geräte erlaubt: * a) die Grundfischerei mit einer Angelrute mit bis zu fünf einfachen Angelhaken oder einem mehrendigen Haken; b) die Schutz der natür- lichen Artenvielfalt und des Bestandes einheimischer Fische und Krebse so- wie dem Grundsatz der nachhaltigen Nutzung Rechnung zu tragen. * 4 Um eine Übernutzung des Fischbestandes oder einen
162.11 - Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichts (GO VG)
Kanton Zug 162.11 Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichts * (GO VG) Vom 14. Januar 1977 (Stand 28. Februar 2025) Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug, gestützt auf § 56 des Gesetzes über den Rechts
943.11 - Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz, GGG)
rechts die Ausübung gastgewerblicher Tätigkeiten und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern. § 2 Grundsatz 1 Ohne anderslautende Bestimmungen können gastgewerbliche Tätigkeiten und der Handel mit alkoholhaltigen gungsinhabers, b) der Aufgabe des Betriebs, c) dem Entzug der Bewilligung. 2.2. Öffnungszeiten § 12 Grundsatz 1 Bewilligungspflichtige Betriebe dürfen von 5 Uhr bis 24 Uhr geöffnet sein. § 13 Längere Öffnungszeiten Diese entscheidet, ob die Sofortmassnahmen aufrechterhal- ten bleiben. 3 … * 8. Rechtspflege § 26 Grundsatz 1 Die Rechtspflege richtet sich nach dem Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Ver
842.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG)
Fall; b) eine auf langfristige Erfüllung des Leistungsauftrags ausgerichtete wirtschaftliche Grundausstattung nachweisen; c) sich im Rahmen der Aus- und Weiterbildung des Spitalpersonals en- gagieren; d)
153.2 - Verordnung betreffend die Organisation und die Zuständigkeiten der Staatsverwaltung des Kantons Zug (Organisationsverordnung, OV)
Direktion des Innern gliedert sich in folgende Ämter: 1. Direktionssekretariat (DIS); 2. Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG); 3. Amt für Wald und Wild (AFW); 4. Sozialamt (KSA); 5. Amt für Kindes-
3130.1 - Interpellationstext
Baudirektion oder gar einen 30-jährigen Leerstand wie im Theilerhaus, darf nicht wiederkehren. Aus diesem Grunde fragen die Interpellanten die Regierung wie folgt an: 1. Was hat der Kanton mit der Sennhütte für
3135.1 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3135.1 Laufnummer 16409 Kleine Anfrage der Fraktion Alternative - die Grünen betreffend Zuger Engagement für die Direktaufnahme von Geflüchteten aus Griechenland Antwort des Regierungsrats
75.4 - Bericht und Antrag der Kommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 75.4 (Laufnurnmer 8098) KANTONSRATSBESCHLÜSSE BETREFFEND BETEILIGUNG DES KANTONS UND DER GEMEINDEN AM VEREIN FÜR ARBEITSMARKTMASSNAHMEN UND BETREFFEND MITFINANZIERUNG VON PROJEK

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