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414.131 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug (PO LZG KSZ)
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= ungenügend e) 2 = schwach f) 1 = sehr schwach 2.2. Zwischenbericht und Zwischenzeugnis * § 5 Grundsatz 1 Die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler mittels Zwischenbericht und Zwischenzeugnis ist nicht 1. Zeugnis § 3 Beurteilungszeitpunkt § 4 Inhalt 2.2. Zwischenbericht und Zwischenzeugnis * § 5 Grundsatz § 6 Zwischenbericht * § 7 Zwischenzeugnis * 3. Promotion 3.1. Promotionskonferenz § 8 Aufgaben und
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932.11 - Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung)
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Kanton Zug 932.11 Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung) Vom 15. Januar 2019 (Stand 30. Juni 2023) Der Regierungsrat des Kantons Zug, in Vollziehung
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933.211 - Verordnung über die Fischerei
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sind ausschliesslich die nachste- hend aufgeführten Fangmethoden und -geräte erlaubt: * a) die Grundfischerei mit einer Angelrute mit bis zu fünf einfachen Angelhaken oder einem mehrendigen Haken; b) die Schutz der natür- lichen Artenvielfalt und des Bestandes einheimischer Fische und Krebse so- wie dem Grundsatz der nachhaltigen Nutzung Rechnung zu tragen. * 4 Um eine Übernutzung des Fischbestandes oder einen
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162.11 - Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichts (GO VG)
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Kanton Zug 162.11 Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichts * (GO VG) Vom 14. Januar 1977 (Stand 28. Februar 2025) Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug, gestützt auf § 56 des Gesetzes über den Rechts
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943.11 - Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz, GGG)
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rechts die Ausübung gastgewerblicher Tätigkeiten und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern. § 2 Grundsatz 1 Ohne anderslautende Bestimmungen können gastgewerbliche Tätigkeiten und der Handel mit alkoholhaltigen gungsinhabers, b) der Aufgabe des Betriebs, c) dem Entzug der Bewilligung. 2.2. Öffnungszeiten § 12 Grundsatz 1 Bewilligungspflichtige Betriebe dürfen von 5 Uhr bis 24 Uhr geöffnet sein. § 13 Längere Öffnungszeiten Diese entscheidet, ob die Sofortmassnahmen aufrechterhal- ten bleiben. 3 … * 8. Rechtspflege § 26 Grundsatz 1 Die Rechtspflege richtet sich nach dem Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Ver
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842.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG)
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Fall; b) eine auf langfristige Erfüllung des Leistungsauftrags ausgerichtete wirtschaftliche Grundausstattung nachweisen; c) sich im Rahmen der Aus- und Weiterbildung des Spitalpersonals en- gagieren; d)
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153.2 - Verordnung betreffend die Organisation und die Zuständigkeiten der Staatsverwaltung des Kantons Zug (Organisationsverordnung, OV)
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Direktion des Innern gliedert sich in folgende Ämter: 1. Direktionssekretariat (DIS); 2. Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG); 3. Amt für Wald und Wild (AFW); 4. Sozialamt (KSA); 5. Amt für Kindes-
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3130.1 - Interpellationstext
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Baudirektion oder gar einen 30-jährigen Leerstand wie im Theilerhaus, darf nicht wiederkehren. Aus diesem Grunde fragen die Interpellanten die Regierung wie folgt an: 1. Was hat der Kanton mit der Sennhütte für
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3135.1 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3135.1 Laufnummer 16409 Kleine Anfrage der Fraktion Alternative - die Grünen betreffend Zuger Engagement für die Direktaufnahme von Geflüchteten aus Griechenland Antwort des Regierungsrats
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75.4 - Bericht und Antrag der Kommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 75.4 (Laufnurnmer 8098) KANTONSRATSBESCHLÜSSE BETREFFEND BETEILIGUNG DES KANTONS UND DER GEMEINDEN AM VEREIN FÜR ARBEITSMARKTMASSNAHMEN UND BETREFFEND MITFINANZIERUNG VON PROJEK