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251.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (EG RHG)
untereinander; 2. die Vereinfachung des Datenaustauschs mit dem Bund; 3. die Bereitstellung der Grundlagen für die statistischen Aufgaben des Bundes, des Kantons und der Gemeinden. § 3 Voraussetzungen für 1 Personendaten dürfen nur dann in den Personenregistern geführt werden, wenn eine gesetzliche Grundlage dafür besteht; besonders schützenswerte Personendaten nur dann, wenn ein formelles Gesetz dies
161.113 - Geschäftsordnung des Strafgerichts (GO SG)
Kanton Zug 161.113 Geschäftsordnung des Strafgerichts (GO SG) Vom 31. Oktober 2024 (Stand 1. Januar 2025) Das Strafgericht des Kantons Zug, gestützt auf § 55 in Verbindung mit § 30 Abs. 4 des Gesetzes
414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
Fachmaturi- tätsarbeit im Beisein eines unabhängigen Experten bzw. einer unabhängigen Expertin auf der Grundlage eines Kriterienrasters mit einer auf eine Dezi- malstelle gerundeten Note. * 6 Der schriftliche Fachmaturitätsarbeit im Beisein eines unabhängigen Ex- perten bzw. einer unabhängigen Expertin auf der Grundlage eines Kriterien- rasters mit einer auf eine Dezimalstelle gerundeten Note. 15 414.191 6 Der schriftliche
831.521 - Normalarbeitsvertrag Privathaushalt (NAV Privathaushalt)
Kanton Zug 831.521 Normalarbeitsvertrag Privathaushalt (NAV Privathaushalt) Vom 19. August 2025 (Stand 1. September 2025) Der Regierungsrat des Kantons Zug, in Vollziehung von Art. 359 des Obligatione
für Notlagen (Not- organisationsgesetz) vom 22. Dezember 19832), beschliesst: 1. Allgemeines 1.1 Grundsatz Die Organisation der Hilfe bei Unglücksfällen und Schadenereignissen ist grundsätzlich Sache der
421.11 - Richtlinien für die Förderung von professionellen audiovisuellen Produktionen (Filmförderung) im Kanton Zug (Richtlinien Filmförderung)
Produktionen (Filmförderung) im Kanton Zug. Art. 2 Geltungsbereich 1 Die Richtlinien bilden die Grundlage für die Förderungsentscheide des Re- gierungsrats und der Direktion für Bildung und Kultur. Sie hohe Qualität und min- destens regionale Ausstrahlung auszeichnen. Verbindliche Entscheidungs- grundlage bildet das bei der Geschäftsstelle der IFFG eingereichte digitale Dossier. Für die Prüfung des Projekts
414.135 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Rotkreuz (PO LZG KSR)
gut c) 4 = genügend d) 3 = ungenügend e) 2 = schwach f) 1 = sehr schwach 2.2 Zwischenzeugnis § 5 Grundsatz 1 Die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler mittels Zwischenzeugnis ist nicht promotionswirksam Information 2. Beurteilung 2.1 Zeugnis § 3 Beurteilungszeitpunkt § 4 Inhalt 2.2 Zwischenzeugnis § 5 Grundsatz § 6 Zwischenzeugnis 3. Promotion 3.1 Promotionskonferenz § 7 Aufgaben und Zusammensetzung § 8 Entscheide
3253.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
Vorlage Nr. 3253.1 Laufnummer 16609 Die Beilage zu dieser Vorlage enthält besonders schützenswerte Personendaten und wird deshalb nur den Mitgliedern des Kantonsrats postalisch zugestellt. Sie wird el
3251.1 - Interpellationstext
Vorlage Nr. 3251.1 Laufnummer 16606 Interpellation von Ronahi Yener und Alois Gössi betreffend neue Bestimmungen im Strassenverkehr im Bereich von Velos vom 19. Mai 2021 Kantonsrätin Ronahi Yener, Baa
3259.3 - Kommission für Raum, Umwelt und Verkehr
Vorlage Nr. 3259.3 Laufnummer 16755 Teilrevision des Kantonsratsbeschlusses betreffend Beiträge des Kantons und der Gemeinden an die eidgenössisch konzessio- nierte Schifffahrt auf den Zuger Seen Beri

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