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251.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (EG RHG)
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untereinander; 2. die Vereinfachung des Datenaustauschs mit dem Bund; 3. die Bereitstellung der Grundlagen für die statistischen Aufgaben des Bundes, des Kantons und der Gemeinden. § 3 Voraussetzungen für 1 Personendaten dürfen nur dann in den Personenregistern geführt werden, wenn eine gesetzliche Grundlage dafür besteht; besonders schützenswerte Personendaten nur dann, wenn ein formelles Gesetz dies
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161.113 - Geschäftsordnung des Strafgerichts (GO SG)
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Kanton Zug 161.113 Geschäftsordnung des Strafgerichts (GO SG) Vom 31. Oktober 2024 (Stand 1. Januar 2025) Das Strafgericht des Kantons Zug, gestützt auf § 55 in Verbindung mit § 30 Abs. 4 des Gesetzes
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414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
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Fachmaturi- tätsarbeit im Beisein eines unabhängigen Experten bzw. einer unabhängigen Expertin auf der Grundlage eines Kriterienrasters mit einer auf eine Dezi- malstelle gerundeten Note. * 6 Der schriftliche Fachmaturitätsarbeit im Beisein eines unabhängigen Ex- perten bzw. einer unabhängigen Expertin auf der Grundlage eines Kriterien- rasters mit einer auf eine Dezimalstelle gerundeten Note. 15 414.191 6 Der schriftliche
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831.521 - Normalarbeitsvertrag Privathaushalt (NAV Privathaushalt)
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Kanton Zug 831.521 Normalarbeitsvertrag Privathaushalt (NAV Privathaushalt) Vom 19. August 2025 (Stand 1. September 2025) Der Regierungsrat des Kantons Zug, in Vollziehung von Art. 359 des Obligatione
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für Notlagen (Not- organisationsgesetz) vom 22. Dezember 19832), beschliesst: 1. Allgemeines 1.1 Grundsatz Die Organisation der Hilfe bei Unglücksfällen und Schadenereignissen ist grundsätzlich Sache der
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421.11 - Richtlinien für die Förderung von professionellen audiovisuellen Produktionen (Filmförderung) im Kanton Zug (Richtlinien Filmförderung)
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Produktionen (Filmförderung) im Kanton Zug. Art. 2 Geltungsbereich 1 Die Richtlinien bilden die Grundlage für die Förderungsentscheide des Re- gierungsrats und der Direktion für Bildung und Kultur. Sie hohe Qualität und min- destens regionale Ausstrahlung auszeichnen. Verbindliche Entscheidungs- grundlage bildet das bei der Geschäftsstelle der IFFG eingereichte digitale Dossier. Für die Prüfung des Projekts
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414.135 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Rotkreuz (PO LZG KSR)
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gut c) 4 = genügend d) 3 = ungenügend e) 2 = schwach f) 1 = sehr schwach 2.2 Zwischenzeugnis § 5 Grundsatz 1 Die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler mittels Zwischenzeugnis ist nicht promotionswirksam Information 2. Beurteilung 2.1 Zeugnis § 3 Beurteilungszeitpunkt § 4 Inhalt 2.2 Zwischenzeugnis § 5 Grundsatz § 6 Zwischenzeugnis 3. Promotion 3.1 Promotionskonferenz § 7 Aufgaben und Zusammensetzung § 8 Entscheide
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3253.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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Vorlage Nr. 3253.1 Laufnummer 16609 Die Beilage zu dieser Vorlage enthält besonders schützenswerte Personendaten und wird deshalb nur den Mitgliedern des Kantonsrats postalisch zugestellt. Sie wird el
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3251.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 3251.1 Laufnummer 16606 Interpellation von Ronahi Yener und Alois Gössi betreffend neue Bestimmungen im Strassenverkehr im Bereich von Velos vom 19. Mai 2021 Kantonsrätin Ronahi Yener, Baa
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3259.3 - Kommission für Raum, Umwelt und Verkehr
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Vorlage Nr. 3259.3 Laufnummer 16755 Teilrevision des Kantonsratsbeschlusses betreffend Beiträge des Kantons und der Gemeinden an die eidgenössisch konzessio- nierte Schifffahrt auf den Zuger Seen Beri