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212.3 - Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat vom 19. April 2004 über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht
Kanton Zug 212.3 Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat vom 19. April 2004 über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht Vom 30. Juni 2005 (Stand 10. September 2005) Der Kan
826.14-A1 - Kantonsratsbeschluss betreffend Übernahme des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug (Anhang: Vertrag betreffend Abtretung des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug)
Rückkaufspreis beträgt 3 Millionen Franken. Das Rückkaufsrecht wird für die Dauer von 10 Jahren im Grundbuch vorgemerkt. 3 Sofern der Kanton mit dem Bau der Schwesternschule mit Unterkunfts- und Wohnräumen Der Rückkaufspreis beträgt Fr. 680 000.–. Das Rückkaufsrecht wird für die Dauer von 10 Jahren im Grundbuch vorgemerkt. § 10 Rechtskraft 1 Dieser Vertrag wird nach Genehmigung durch die Versammlung der Bür-
913.52 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge an das Micro Center Central-Switzerland
am MCCS beteiligen und die Zentralschweizer Kantone das MCCS bzw. die Aufwendungen für die Grundlagenforschung in erheblichem Ausmass mittragen. 2 Der Regierungsrat kann die Beitragsausrichtung vom Abschluss
641.7 - Kantonsratsbeschluss über die Gebühren für die besondere Inanspruchnahme von Kantonsstrassen (Strassengebührentarif)
Kanton Zug 641.7 Kantonsratsbeschluss über die Gebühren für die besondere Inanspruchnahme von Kantonsstrassen (Strassengebührentarif) Vom 28. Januar 1999 (Stand 1. Januar 1999) Der Kantonsrat des Kant
861.6 - Kantonsratsbeschluss betreffend Soziallöhne im Rahmen von Integrationsprojekten
Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 Grundsatz 1 Zur Förderung der sozialen und beruflichen Integration von ausgesteuerten Arbeitslosen können 2005 01.01.2006 aufgehoben GS 28, 409 § 6 Abs. 2 16.12.2004 26.02.2005 unbekannt GS 28, 289 4 § 1 Grundsatz § 2 Zulässigkeit der Integrationsprojekte § 3 * … § 4 * … § 5 * … § 6 Inkrafttreten und Geltungsdauer
423.31-A1 - Kantonsratsbeschluss betreffend die Übernahme der Burgliegenschaft in Zug sowie die Errichtung einer Stiftung für den Betrieb eines Museums in der Burg (Anhang: Abtretungsvertrag)
Rechtsgeschäfte, welche sich im Zusammenhang mit dem Eintrag dieses Vertrages ins Grundbuch ergeben, beim Grundbuchamt anzumelden. 2) BGS 111.1 2 423.31-A1 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss und Gebühren, welche mit der Ausfertigung, Beurkundung und mit dem Eintrag dieses Vertrages im Grundbuch verbunden sind, wer- den von der Stadt Zug übernommen. 8 Die Parteien bevollmächtigen die Urkun
423.31 - Kantonsratsbeschluss betreffend die Übernahme der Burgliegenschaft in Zug sowie die Errichtung einer Stiftung für den Betrieb eines Museums in der Burg
Kanton Zug 423.31 Kantonsratsbeschluss betreffend die Übernahme der Burgliegenschaft in Zug sowie die Errichtung einer Stiftung für den Betrieb eines Museums in der Burg Vom 21. November 1974 (Stand 2
741.3 - Kantonsratsbeschluss betreffend Ablösung des NOK-Gründungsvertrags durch einen Aktionärbindungsvertrag der Aktionäre der Axpo Holding AG
Kanton Zug 741.3 Kantonsratsbeschluss betreffend Ablösung des NOK- Gründungsvertrags durch einen Aktionärbindungsvertrag der Aktionäre der Axpo Holding AG Vom 28. Mai 2020 (Stand 1. Januar 2021) Der K
721.253 - Kantonsratsbeschluss betreffend Verfahren für die Planung von kantonalen Hochbauten
Kanton Zug 721.253 Kantonsratsbeschluss betreffend Verfahren für die Planung von kantonalen Hochbauten Vom 24. November 2016 (Stand 4. Februar 2017) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 A
1021.004 - Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für Instandsetzung und Umbau des Theilerhauses an der Hofstrasse, Zug
Kanton Zug 1021.004 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für Instandsetzung und Umbau des Theilerhauses an der Hofstrasse, Zug Vom 29. November 2018 (Stand 2. März 2019) Der Kantonsrat des Kan

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