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212.3 - Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat vom 19. April 2004 über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht
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Kanton Zug 212.3 Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat vom 19. April 2004 über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht Vom 30. Juni 2005 (Stand 10. September 2005) Der Kan
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826.14-A1 - Kantonsratsbeschluss betreffend Übernahme des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug (Anhang: Vertrag betreffend Abtretung des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug)
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Rückkaufspreis beträgt 3 Millionen Franken. Das Rückkaufsrecht wird für die Dauer von 10 Jahren im Grundbuch vorgemerkt. 3 Sofern der Kanton mit dem Bau der Schwesternschule mit Unterkunfts- und Wohnräumen Der Rückkaufspreis beträgt Fr. 680 000.–. Das Rückkaufsrecht wird für die Dauer von 10 Jahren im Grundbuch vorgemerkt. § 10 Rechtskraft 1 Dieser Vertrag wird nach Genehmigung durch die Versammlung der Bür-
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913.52 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge an das Micro Center Central-Switzerland
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am MCCS beteiligen und die Zentralschweizer Kantone das MCCS bzw. die Aufwendungen für die Grundlagenforschung in erheblichem Ausmass mittragen. 2 Der Regierungsrat kann die Beitragsausrichtung vom Abschluss
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641.7 - Kantonsratsbeschluss über die Gebühren für die besondere Inanspruchnahme von Kantonsstrassen (Strassengebührentarif)
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Kanton Zug 641.7 Kantonsratsbeschluss über die Gebühren für die besondere Inanspruchnahme von Kantonsstrassen (Strassengebührentarif) Vom 28. Januar 1999 (Stand 1. Januar 1999) Der Kantonsrat des Kant
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861.6 - Kantonsratsbeschluss betreffend Soziallöhne im Rahmen von Integrationsprojekten
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Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 Grundsatz 1 Zur Förderung der sozialen und beruflichen Integration von ausgesteuerten Arbeitslosen können 2005 01.01.2006 aufgehoben GS 28, 409 § 6 Abs. 2 16.12.2004 26.02.2005 unbekannt GS 28, 289 4 § 1 Grundsatz § 2 Zulässigkeit der Integrationsprojekte § 3 * … § 4 * … § 5 * … § 6 Inkrafttreten und Geltungsdauer
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423.31-A1 - Kantonsratsbeschluss betreffend die Übernahme der Burgliegenschaft in Zug sowie die Errichtung einer Stiftung für den Betrieb eines Museums in der Burg (Anhang: Abtretungsvertrag)
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Rechtsgeschäfte, welche sich im Zusammenhang mit dem Eintrag dieses Vertrages ins Grundbuch ergeben, beim Grundbuchamt anzumelden. 2) BGS 111.1 2 423.31-A1 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss und Gebühren, welche mit der Ausfertigung, Beurkundung und mit dem Eintrag dieses Vertrages im Grundbuch verbunden sind, wer- den von der Stadt Zug übernommen. 8 Die Parteien bevollmächtigen die Urkun
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423.31 - Kantonsratsbeschluss betreffend die Übernahme der Burgliegenschaft in Zug sowie die Errichtung einer Stiftung für den Betrieb eines Museums in der Burg
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Kanton Zug 423.31 Kantonsratsbeschluss betreffend die Übernahme der Burgliegenschaft in Zug sowie die Errichtung einer Stiftung für den Betrieb eines Museums in der Burg Vom 21. November 1974 (Stand 2
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741.3 - Kantonsratsbeschluss betreffend Ablösung des NOK-Gründungsvertrags durch einen Aktionärbindungsvertrag der Aktionäre der Axpo Holding AG
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Kanton Zug 741.3 Kantonsratsbeschluss betreffend Ablösung des NOK- Gründungsvertrags durch einen Aktionärbindungsvertrag der Aktionäre der Axpo Holding AG Vom 28. Mai 2020 (Stand 1. Januar 2021) Der K
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721.253 - Kantonsratsbeschluss betreffend Verfahren für die Planung von kantonalen Hochbauten
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Kanton Zug 721.253 Kantonsratsbeschluss betreffend Verfahren für die Planung von kantonalen Hochbauten Vom 24. November 2016 (Stand 4. Februar 2017) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 A
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1021.004 - Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für Instandsetzung und Umbau des Theilerhauses an der Hofstrasse, Zug
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Kanton Zug 1021.004 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für Instandsetzung und Umbau des Theilerhauses an der Hofstrasse, Zug Vom 29. November 2018 (Stand 2. März 2019) Der Kantonsrat des Kan