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1021.004 - Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für Instandsetzung und Umbau des Theilerhauses an der Hofstrasse, Zug
Kanton Zug 1021.004 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für Instandsetzung und Umbau des Theilerhauses an der Hofstrasse, Zug Vom 29. November 2018 (Stand 2. März 2019) Der Kantonsrat des Kan
913.5 - Kantonsratsbeschluss betreffend Verlängerung des Forschungsbeitrags an das Micro Center Central Switzerland (MCCS)
am MCCS beteiligen und die Zentralschweizer Kantone das MCCS bzw. die Aufwendungen für die Grundlagenforschung in erheblichem Ausmass mittragen; c) das MCCS jährlich der Volkswirtschaftsdirektion den G
614.14 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus der «Blockchain Zug – Joint Research Initiative» (KRB Blockchain Zug)
Buchführung durch ei- ne externe Revisionsstelle prüfen und erstatten dem Regierungsrat auf die- ser Grundlage jährlich Bericht über die Verwendung der Beiträge. 1) BGS 111.1 GS 2024/032 1 614.14 3 Nach drei
614.13 - Kantonsratsbeschluss betreffend Baurechtsvertrag für das Grundstück Nr. 1412, Artherstrasse, Zug
Kanton Zug 614.13 Kantonsratsbeschluss betreffend Baurechtsvertrag für das Grundstück Nr. 1412, Artherstrasse, Zug Vom 24. November 2022 (Stand 3. Dezember 2022) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestüt
162.32 - Geschäftsordnung für die Schätzungskommission
Kanton Zug 162.32 Geschäftsordnung für die Schätzungskommission Vom 19. April 2012 (Stand 8. Mai 2012) Die Schätzungskommission des Kantons Zug, gestützt auf § 61a Abs. 4 des Planungs- und Baugesetzes
154.223 - Reglement über die Abgabe und Entschädigung von Arbeitskleidern und Sicherheitsausrüstung in der Direktion des Innern
srüstung und Arbeitskleidern im Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG) * 1 Für die Mitarbeitenden mit regelmässiger Feldarbeit werden vom Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG) Sicherheitsausrüstung und Wild * § 4 Abgabe und Entschädigung von Sicherheitsausrüstung und Arbeitskleidern im Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG) * § 5 Entschädigung von Sicherheitsausrüstung und Arbeitskleidern im Kantonalen
831.521-A2-1-1.de.pdf
des Arbeitgebers Art. 324 Abs. 2 * Art. 324 a Abs. 1 2. Bei Verhinderung des Arbeitnehmers a) Grundsatz * Art. 424 a Abs. 2 * Art. 324 a Abs. 3 Art. 324 a Abs. 4 * Art. 324 b b) Ausnahmen ** Art. 325
161.15 - Verordnung betreffend das Übersetzungswesen im behördlichen Verkehr (Übersetzungsverordnung, UebV)
der Vergütung * 1 Die auftraggebende Behörde setzt die Vergütung fest. 2 Bei Abweichungen vom Grundhonorar gemäss Vergütungstarif ist eine be- gründete Meldung an die vorgesetzte Stelle zu erstatten. 3 fundierten juristischen Grundwortschatz in der Amtsspra- che und in der Arbeitssprache sowie eine grundlegende Allgemeinbil- dung verfügt. 2 Die Bewerberin oder der Bewerber weist in persönlicher Hinsicht
153.755 - Verfügung über die Delegation von Entscheidungsbefugnissen der Sicherheitsdirektion im Bereich der polizeilichen Unterstützungseinsätze an die Zuger Polizei
2018) Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf Art. 4 ff. des Konkordats über die Grundlagen der Polizei- Zusammenarbeit in der Zentralschweiz vom 6. November 2009 (Polizeikon- kordat Zen 1 des Regierungsratsbeschlusses betref- fend die zuständige Behörde gemäss Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz vom 30. November 20102), auf Art. 3 und 9 der
751.41 - Vereinbarung zwischen den Kantonen Zug und Aargau über die Durchführung von amtlichen, periodischen Nachprüfungen von Fahrzeugen
einjährigen Kündigungsfrist, erstmals auf den 31. Dezember 2020, können die Parteien ohne Angabe des Grundes von dieser Vereinbarung zurücktreten. 3 Eine Auflösung der Vereinbarung ist ferner möglich, wenn

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