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1021.004 - Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für Instandsetzung und Umbau des Theilerhauses an der Hofstrasse, Zug
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Kanton Zug 1021.004 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für Instandsetzung und Umbau des Theilerhauses an der Hofstrasse, Zug Vom 29. November 2018 (Stand 2. März 2019) Der Kantonsrat des Kan
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913.5 - Kantonsratsbeschluss betreffend Verlängerung des Forschungsbeitrags an das Micro Center Central Switzerland (MCCS)
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am MCCS beteiligen und die Zentralschweizer Kantone das MCCS bzw. die Aufwendungen für die Grundlagenforschung in erheblichem Ausmass mittragen; c) das MCCS jährlich der Volkswirtschaftsdirektion den G
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614.14 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus der «Blockchain Zug – Joint Research Initiative» (KRB Blockchain Zug)
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Buchführung durch ei- ne externe Revisionsstelle prüfen und erstatten dem Regierungsrat auf die- ser Grundlage jährlich Bericht über die Verwendung der Beiträge. 1) BGS 111.1 GS 2024/032 1 614.14 3 Nach drei
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614.13 - Kantonsratsbeschluss betreffend Baurechtsvertrag für das Grundstück Nr. 1412, Artherstrasse, Zug
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Kanton Zug 614.13 Kantonsratsbeschluss betreffend Baurechtsvertrag für das Grundstück Nr. 1412, Artherstrasse, Zug Vom 24. November 2022 (Stand 3. Dezember 2022) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestüt
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162.32 - Geschäftsordnung für die Schätzungskommission
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Kanton Zug 162.32 Geschäftsordnung für die Schätzungskommission Vom 19. April 2012 (Stand 8. Mai 2012) Die Schätzungskommission des Kantons Zug, gestützt auf § 61a Abs. 4 des Planungs- und Baugesetzes
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154.223 - Reglement über die Abgabe und Entschädigung von Arbeitskleidern und Sicherheitsausrüstung in der Direktion des Innern
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srüstung und Arbeitskleidern im Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG) * 1 Für die Mitarbeitenden mit regelmässiger Feldarbeit werden vom Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG) Sicherheitsausrüstung und Wild * § 4 Abgabe und Entschädigung von Sicherheitsausrüstung und Arbeitskleidern im Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG) * § 5 Entschädigung von Sicherheitsausrüstung und Arbeitskleidern im Kantonalen
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831.521-A2-1-1.de.pdf
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des Arbeitgebers Art. 324 Abs. 2 * Art. 324 a Abs. 1 2. Bei Verhinderung des Arbeitnehmers a) Grundsatz * Art. 424 a Abs. 2 * Art. 324 a Abs. 3 Art. 324 a Abs. 4 * Art. 324 b b) Ausnahmen ** Art. 325
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161.15 - Verordnung betreffend das Übersetzungswesen im behördlichen Verkehr (Übersetzungsverordnung, UebV)
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der Vergütung * 1 Die auftraggebende Behörde setzt die Vergütung fest. 2 Bei Abweichungen vom Grundhonorar gemäss Vergütungstarif ist eine be- gründete Meldung an die vorgesetzte Stelle zu erstatten. 3 fundierten juristischen Grundwortschatz in der Amtsspra- che und in der Arbeitssprache sowie eine grundlegende Allgemeinbil- dung verfügt. 2 Die Bewerberin oder der Bewerber weist in persönlicher Hinsicht
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153.755 - Verfügung über die Delegation von Entscheidungsbefugnissen der Sicherheitsdirektion im Bereich der polizeilichen Unterstützungseinsätze an die Zuger Polizei
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2018) Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf Art. 4 ff. des Konkordats über die Grundlagen der Polizei- Zusammenarbeit in der Zentralschweiz vom 6. November 2009 (Polizeikon- kordat Zen 1 des Regierungsratsbeschlusses betref- fend die zuständige Behörde gemäss Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz vom 30. November 20102), auf Art. 3 und 9 der
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751.41 - Vereinbarung zwischen den Kantonen Zug und Aargau über die Durchführung von amtlichen, periodischen Nachprüfungen von Fahrzeugen
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einjährigen Kündigungsfrist, erstmals auf den 31. Dezember 2020, können die Parteien ohne Angabe des Grundes von dieser Vereinbarung zurücktreten. 3 Eine Auflösung der Vereinbarung ist ferner möglich, wenn